Saisonkennzeichen: Wer, wann, wie und wo?

Älteres Paar macht mit dem Cabrio eine Spritztour.
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Sai­son­kenn­zei­chen: Wer, wann, wie und wo?

Mit einem Saisonkennzeichen versicherst du dein Fahrzeug nur für einen bestimmten, festgelegten Zeitraum im Jahr. Dadurch sparst du Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge, ohne jedes Jahr eine neue Anmeldung vornehmen zu müssen. Saisonkennzeichen gibt es für alle Fahrzeuge und Zeiträume von mindestens 2 Monaten bis maximal 11 Monaten im Jahr. Die Zeiträume kannst du durch eine Ummeldung neu festlegen.

Während der Saison gilt der reguläre Versicherungsschutz in der Kfz Versicherung, außerhalb der Saison der Schutz der Ruheversicherung.

Wann lohnt sich ein Saisonkennzeichen?

Ein Saisonkennzeichen lohnt sich, wenn du ein Fahrzeug nur zu bestimmten Zeiten im Jahr benötigst. Typischerweise werden Saisonkennzeichen für die wärmere Jahreszeit beantragt. Dies macht etwa bei Motorrädern, Cabrios, Wohnmobilen und Oldtimern Sinn. Denn diese Fahrzeuge werden im Winter häufig nicht gefahren.

Natürlich könntest du ein lediglich im Sommer benötigtes Fahrzeug auch jedes Jahr erneut anmelden. Ein Saisonkennzeichen erspart dir diesen finanziellen und zeitlichen Aufwand. Hinweis: Bedenke aber, dass du dein Fahrzeug außerhalb der Saison auf einem privaten Stellplatz abstellen musst. Besitzt du keinen solchen Stellplatz, musst du diesen anmieten und die Kosten dafür bei deiner Kalkulation berücksichtigen.

Saisonkennzeichen Gültigkeit: Von wann bis wann gilt es?

Den Gültigkeitszeitraum deines Saisonkennzeichens legst du grundsätzlich selbst fest. Der Zeitraum kann zwei bis elf Monate betragen. Zu erkennen ist der Zeitraum am Kfz-Kennzeichen. Dort sind am rechten Rand zwei Zahlen vermerkt. Die obere Zahl steht für den ersten Monat, die untere für den letzten Monat der Gültigkeit. Ein Beispiel: Ist die obere Zahl eine 4 und die untere Zahl eine 10, ist dein Fahrzeug vom 1. April bis zum 30. Oktober zugelassen. Der Zeitraum der Zulassung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.

Saisonkennzeichen mit Erklärungen



Wichtig: Eine Toleranzgrenze gibt es selbst für einen einzelnen Tag nicht: Ist das Saisonkennzeichen abgelaufen, darfst du nicht mehr fahren.

Saisonkennzeichen beantragen: So geht es

Das Saisonkennzeichen beantragst du bei der zuständigen Zulassungsstelle. Oftmals geht das auch online, was Zeit spart. Bei der Zulassungsstelle kannst du außerdem das Saisonkennzeichen abmelden oder Änderungen vornehmen. Das Finanzamt wird übrigens automatisch über die Dauer der Zulassung informiert.
Saisonkennzeichen anmelden: Diese Unterlagen brauchst du
Wenn du ein Saisonkennzeichen anmelden möchtest, brauchst du einige Unterlagen. Wenn du selbst die Zulassungsstelle aufsuchst, solltest du ein amtliches Ausweisdokument mit Meldebestätigung mitbringen. Du kannst auch eine andere Person bevollmächtigen. Als Halter musst du eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Die bevollmächtigte Person muss dann Ausweispapiere vorlegen.

Außerdem ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erforderlich. Diese erhältst du von deinem aktuellen oder zukünftigen Versicherer. Am besten besprichst du vorher mit deinem Berater, welche vorläufige Deckung du wünschst. Die eVB besitzt eine begrenzte Gültigkeit. Für jede An- und Ummeldung wird eine neue eVB Nummer vergeben. Die eVB Nummer musst du als erstes beantragen. Ein Tipp: die Nummer lässt sich beim Versicherer auch telefonisch erfragen.

Ferner musst du die Zulassungsbescheinigung (Teil I+II) ─ also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ─ sowie die Kennzeichenschilder mit zur Zulassungsstelle nehmen. Wird das Fahrzeug erstmalig zugelassen, benötigst du zusätzlich die Datenbestätigung des Herstellers. Du benötigst zudem einen TÜV Untersuchungsbericht sowie Nachweis über die Abgasuntersuchung. Ist der TÜV abgelaufen, kannst du kein Saisonkennzeichen beantragen.

Nachträgliches Saisonkennzeichen und ändern des Zeitraums

Du kannst ein bereits ganzjährig angemeldetes Auto auf ein Saisonkennzeichen ummelden. Ebenso kannst du den angemeldeten Zeitraum ändern. Dafür musst du einen neuen Betriebszeitraum beantragen. Auch hier gibst du zunächst deinem Versicherer Bescheid, um eine neue eVB Nummer zu erhalten.

Anschließend begibst du dich zur Zulassungsstelle – mit denselben Unterlagen wie bei der erstmaligen Anmeldung. Dein Kennzeichen bleibt in der Regel gleich. Ein neues Nummernschild erhältst du trotzdem, da darauf der Zeitraum vermerkt ist. Natürlich kannst du auch ein Saisonkennzeichen auf ein Ganzjahreskennzeichen ummelden.

Was kostet ein Saisonkennzeichen?

Die Kosten setzen sich aus der Verwaltungsgebühr und den Kosten für die Nummernschilder zusammen. Die Verwaltungsgebühr beträgt ca. 30 EUR. Weitere ca. 20-30 EUR solltest du für die Nummernschilder einplanen.

Saisonkennzeichen und TÜV

Mitunter fällt der Termin für HU (Hauptuntersuchung, TÜV) bzw. Abgasuntersuchung (AU) in die zulassungsfreie Zeit. Über die beitragsfreie Ruheversicherung besteht bei der Generali aber auch dann Versicherungsschutz auf dem direkten Wege zu einer solchen Untersuchung einschließlich des Rückwegs, solange man sich in demselben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk befindet. Wird der TÜV überzogen, drohen Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg.

Kfz-Versicherung und Saisonkennzeichen: Gut zu wissen

Die Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen ist günstiger. Der Grund: Außerhalb der Saison gilt die beitragsfreie sogenannte Ruheversicherung. Die Kfz-Haftpflicht, Kfz- Umweltschaden- und die Teilkaskoversicherung bestehen weiter. Das Fahrzeug ist dann zum Beispiel gegen Diebstahl und Hagelschaden versichert. Voraussetzung für das Fortbestehen einer Teilkaskoversicherung ist jedoch, dass für das Fahrzeug auch eine Kaskoversicherung abgeschlossen ist. Auch Ansprüche Dritter (zum Beispiel durch auslaufenden Treibstoff) sind im Rahmen der Ruheversicherung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen oder Plätzen nicht gefahren und nicht abgestellt werden. Darf ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen auf der Straße stehen? Nein! Du bist verpflichtet, das Fahrzeug in einer Garage beziehungsweise auf einem umfriedeten Stellplatz auf einem privaten Grundstück abzustellen. Das Fahrzeug muss also zum Beispiel von einer Hecke, einem Zaun oder einer Mauer umgeben sein. Fällt der Termin für den TÜV und/oder Abgasuntersuchung in die Zeit außerhalb der Saison, sind diese im ersten Monat der nächsten Saison nachzuholen.

Zudem entsprechen die Regelungen zur Weiterstufung des Schadenfreiheitsrabattes (SFR) denen der Fahrzeuge mit Ganzjahreskennzeichen. Bei einer Saisondauer von mindestens 6 Monaten erfolgt eine Weiterstufung, sofern kein Schaden angefallen ist. Beträgt die Saisondauer weniger als 6 Monate bleibt der Schadenfreiheitsrabatt ─ bei schadenfreiem Verlauf ─ in der bestehenden Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Bei einem Saisonkennzeichen richtet sich die angegebene jährliche Fahrleistung nach dem Saisonzeitraum und wird nicht auf das komplette Kalenderjahr hochgerechnet.

Ein Tipp: Falls du vor dem Beginn einer neuen Saison zu einem anderen Versicherer wechseln möchtest, solltest du die Kündigungsfrist beachten. Die meisten Versicherer sehen eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Saisonbeginn vor. Wenn deine Saison zum Beispiel am 1. April beginnt, musst du bis zum 28. Februar kündigen. Bei einzelnen Kfz-Versicherern läuft die Kündigungsfrist allerdings bereits im November aus.

Fazit

Ein Saisonkennzeichen ist das Mittel der Wahl, wenn du ein bestimmtes Fahrzeug nicht das gesamte Jahr über fährst. Dann sparst du Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge. Achte darauf, die Bedingungen der Ruheversicherung zu erfüllen: Du benötigst einen privaten Stellplatz. Ein Tipp: Vor allem Kfz-Versicherungen für Oldtimer sind häufig passgenau auf die saisonale Nutzung abgestimmt und bieten dir dadurch zusätzliche Vorteile.

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