Rundum-Schutz
Mit 4,96 Millionen (Stand 2021) ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland so hoch wie nie zuvor. Zwar steigt mit dem Alter die Wahrscheinlichkeit, auf Pflege angewiesen zu sein, aber nicht nur Ältere oder Kranke können zu Pflegebedürftigen werden. Auch Menschen mit Behinderungen oder Kinder, die einen Unfall erlitten haben, sind manchmal auf besondere Zuwendung angewiesen. Viele Angehörige helfen den Pflegebedürftigen ohne dafür Leistungen abzurufen. Dabei erhalten Betroffene und Angehörige Hilfe in der Pflege und den gesonderten Leistungen.
Im Pflegegrad sind die Beeinträchtigungen einer pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Begutachtung orientiert sich dabei an der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten eines Menschen, der die Pflegeleistungen beantragt hat. Die Pflegegrade wurden in fünf Grade eingeordnet. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die zu erwartenden Leistungen.
Personen, die in die Kategorie Pflegegrad 1 fallen, sind nur gering in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten beeinträchtigt. Sie erhalten bis zu 125 Euro Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten Pflegesachleistungen im Wert von 724 Euro, was auch für die Tages- und Nachtpflege aufgewendet werden kann. Im Pflegegrad 3 stehen Betroffenen Pflegesachleistungen von 1.363 Euro im Monat zu. Personen mit Pflegegrad 4 erhalten monatliche Pflegesachleistungen im Wert von 1.693 Euro. Wer dem Pflegegrad 5 zugeordnet wird, hat die höchste Pflegebedürftigkeit. In diesem Fall erhalten Betroffene 2.095 Euro Pflegesachleistungen.
Falls die Sachleistungen nicht voll ausgeschöpft werden, besteht ein Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld. Der Anteil berechnet sich nach dem Verhältnis zwischen dem jeweiligen Höchstbetrag der Sachleistung und dem tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag, z.B. bei Pflegegrad 4:
Um die Leistungen für die Pflege zu erhalten, musst du einen Antrag bei Deiner Pflegeversicherung stellen. Bei der gesetzlichen Pflegekasse prüft ein Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Pflegegrade, während bei privat Versicherten Medicproof den Pflegebedarf ermittelt.
In diesem Video zeigen wir dir, wie du einen Pflegegrad bei der Generali beantragst:
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Wer einem Pflegegrad zugewiesen wurde, kann zusätzlich unterschiedliche Pflegehilfsmittel beantragen. Das können zum Beispiel Möbel, Geräte oder Gegenstände sein, die den Alltag bei einer Pflegebedürftigkeit vereinfachen. Unser Erklärfilm zeigt Ihnen, wie das geht und worauf Sie achten sollten. Erfahre in unserem Generali Erklärvideo „Pflegehilfsmittel beantragen? So geht’s“, wie das ganz einfach geht.
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Damit du für ein Pflegebedürftigkeit umfassend versorgt bist, solltest du frühzeitig auf eine private Pflegeversicherung setzen. Die Gesetzliche gewährleistet dir lediglich die Grundversorgung. Dadurch sind nicht alle Kosten abgedeckt, die für dein Wohlergehen aufgewendet werden müssen. Auch wenn Angehörige die Pflege gerne selbst übernehmen wollen, sollten sie eine Unterstützung dafür erhalten. Manchmal ist ein Pflegeheim die einzige Lösung. Doch das kann ziemlich teuer sein, wenn der Pflegebedürftige von der gesetzlichen Pflegeversicherung nur die Grundversorgung erhält. Denn viele unterschätzen die Spanne der Zeit, die ein Mensch auf Hilfe angewiesen ist. Personen im Pflegeheim verbringen in der Regel vier Jahre dort.
Eine ergänzende Eigenvorsorge ist übrigens günstiger, als Du vermutlich denkst.
Damit du im Pflegefall rundum versorgt bist, lohnt sich der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung von Generali. Mit Absicherung der Pflege erhältst du, wenn es darauf ankommt, den bestmöglichen Schutz. Da die Versicherung die Kosten zum Großteil übernimmt, kommen keine bösen Überraschungen auf dich und deine Angehörigen zu.
Jeder Mensch könnte irgendwann pflegebedürftig sein. Um Pflegeleistungen zu empfangen, muss vorher ein Pflegegrad beantragt werden. Im obigen Video erfährst du, wie du einen Pflegeantrag stellst.
Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).