Rundum-Schutz
Bei einem Wesenstest für Hunde handelt es sich um eine professionelle Begutachtung durch einen fachkundigen Profi. Im Laufe der Untersuchung wird der Hund auf seine Gefährlichkeit hin getestet und sein Aggressionspotential bestimmt. Für viele Hunde ist der Wesenstest gesetzlich vorgeschrieben. Hier findest du heraus, ob dein Hund in diese Gruppe fällt und was du vorab alles wissen solltest.
Welche Hunde müssen untersucht werden?
Welche Hunde sich einem Wesenstest unterziehen müssen, regelt jedes Bundesland anders. Bei bestimmten Hunderassen, den so genannten „Listenhunden“, ist ein solcher Test allerdings verbindlich vorgeschrieben. Die Klassifizierung einzelner Hunderassen als „Listenhunde“ gibt der Gesetzgeber vor. Darunter fallen diverse Kampfhunde-Rassen, bei denen ein genetisch bedingtes erhöhtes Aggressionspotential angenommen wird. Bei Kampfhunden muss ein Sachverständiger oder ein Tierarzt feststellen, ob der Hund entsprechend typische Verhaltensweisen zeigt. Einige Bundesländer verlangen, dass Kampfhunde alle zwei Jahre einem Wesenstest unterzogen werden. Besteht das Tier den Test, darf der Besitzer den Hund auch weiterhin halten und wird eventuell sogar von bestimmten Pflichten befreit, die ansonsten für Kampfhunde anfallen.
Hunde die nicht als „Listenhunde“ geführt sind, sich aber dennoch einem Wesenstest unterziehen müssen, werden als so genannte „Aggressionshunde“ bezeichnet. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um Kampfhunde oder andere als gefährlich eingestufte Rassen handeln. Ein „Aggressionshund“ erhält diese Bezeichnung, wenn er seinem Besitzer in der Vergangenheit durch aggressives Verhalten eine Anzeige beschert hat. Der Test soll dann ergründen, warum der Hund seine Verhaltensauffälligkeiten zeigt und inwiefern diese auch in Zukunft wieder zu Problemen führen könnten.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Der Wesenstest wird, je nach Bundesland und Wohnort, von einem Experten vom Ordnungs- oder Veterinäramt oder von einem Tierarzt durchgeführt. Der Verantwortliche muss ausführliche Kenntnis über das Hundeverhalten und rassespezifische Details nachweisen können. Auch der alltägliche Umgang mit den Tieren ist Voraussetzung. Handelt es sich bei dem Sachverständigen nicht um einen Tierarzt, sollte er dennoch mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Probleme des Hundes diagnostizieren können.
Der Hund, der einen Wesenstest bestehen soll, darf erst ab einem bestimmten Alter daran teilnehmen. Auch das ist abhängig vom Wohnort. In einigen Regionen werden die Tiere bereits mit 6 Monaten zugelassen in anderen erst ab 12 bis 15 Monaten.
Der Test an sich besteht in der Regel aus zwei Teilen. Beim ersten Teil muss sich der Halter einer Befragung zur Persönlichkeit und Geschichte seines Hundes unterziehen. Im zweiten Teil findet die eigentliche Untersuchung des Tieres statt. Dabei prüft der verantwortliche Profi, welche Verhaltensweisen der Hund in verschiedenen Situationen zeigt und wie er reagiert. Dabei behält der Sachverständige vier wichtige Aspekte genau im Blick.
Beim Wesenstest spielt der Sachverständige Alltagssituationen durch. Er wird aber auch den Hund ganz bewusst provozieren und seine Toleranzgrenzen testen.
Welche Konsequenzen drohen, wenn der Hund nicht besteht?
Im Anschluss an die Untersuchung stellt der Prüfer ein Gutachten über den Hund aus. Ist das Tier verhaltensunauffällig und besteht alle Aufgaben mit Bravour, erhält der Besitzer eine Unbedenklichkeitserklärung, auch Negativgutachten genannt. Aber auch bei einem negativen Testergebnis ist der Halter, je nach Rasse und Vorgeschichte des Hundes, häufig an bestimmte Auflagen und Verpflichtungen gebunden.
Der Wesenstest wird erst dann als „positiv“ bewertet, wenn der Hund während der Untersuchung offensiv-aggressives Verhalten zeigt. Je nach Bundesland, Sachverständigem und Gesetzeslage, fallen die Konsequenzen für Hund und Hundehalter unterschiedlich aus. Der Prüfer kann entsprechende Trainingsmaßnahmen für das Tier verordnen oder dem Hundehalter eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht für seinen verhaltensauffälligen Vierbeiner auferlegen. In besonders schwerwiegenden und gefährlichen Fällen darf der Sachverständige oder Tierarzt den Hund sogar beschlagnahmen.
Was kostet die Untersuchung?
Die Kosten für den Test variieren je nach Region und Wohnort. Für die Zulassung zur Untersuchung verlangen viele zuständige Ämter einen so genannten Sachkundenachweis, der die grundsätzliche Eignung des Halters überprüft. Häufig ist dieser schon mit Kosten zwischen 50 und 200 Euro verbunden. Der eigentliche Test des Tieres schlägt dann noch einmal mit zwischen 100 und 300 Euro zu Buche. Bedenkt man, dass die Untersuchung bei vielen Hunden alle zwei Jahre fällig ist, kommen da schnell hohe Kosten zusammen.
Fazit
Ein Wesenstest für Hunde ist vor allem dann sinnvoll und notwendig, wenn dein Hund zur Gruppe der „Listenhunde“ gehört oder in der Vergangenheit schon einmal aggressives Verhalten gezeigt hat. Die Untersuchung ergibt nicht nur, ob dein Hund verhaltensauffällig ist, sondern verrät dir auch einiges über seinen Gesundheitszustand, seine Belastungsgrenzen und die Tier-Mensch-Beziehung zwischen euch. Bevor du dich für einen Wesenstest entscheidest, empfiehlt es sich, Informationen über die jeweils geltenden Regelungen in deinem Bundesland und an deinem Wohnort einzuholen. So gibt es keine unangenehmen Überraschungen, was Kosten und Bedingungen angeht.
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