Bürohund: Wer haftet bei Schäden?

Junge Frau im Büro am Schreibtisch zusammen mit ihrem Hund.
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Abenteuer Alltag
Lesezeit: 6-7 Minuten

Haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Hund im Büro

Viele Hundebesitzer träumen davon, ihre Fellnase mit zur Arbeit zu nehmen. Aber ist der Kollege Hund auch ein gern gesehener Gast am Arbeitsplatz? Möglicherweise haben andere Mitarbeiter Angst vor Hunden oder es stresst sie, wenn ein Vierbeiner durch die Räume läuft. Viele Unternehmen erlauben mittlerweile ihren Arbeitnehmern, den Hund mit in das Büro zu nehmen. Doch wer entscheidet darüber? Und falls es erlaubt ist, was musst du dabei beachten? Wer haftet bei einem Schaden? Hier erfährst du, welches Konfliktpotenzial der neue Kollege am Arbeitsplatz mit sich bringt, aber auch welche Vorteile: Ein Hund im Büro kann für alle Beteiligten ein Gewinn sein.

Das und mehr erfährst du in diesem Artikel:

  • Warum du deinen Chef unbedingt um Erlaubnis bitten solltest, bevor du Wuffi das erste Mal mit ins Büro bringst.
  • Sechs gute Gründe für einen Bürohund – allerdings solltest du Allergien und Ängste deiner Kollegen ernst nehmen.
  • Als Hundehalter haftest du für alle Schäden, die das Tier verursacht: Schließe in jedem Fall eine Hundehaftpflichtversicherung ab.

Hund im Büro: Der Arbeitgeber entscheidet

Der Bundesverband Bürohund e.V. erkundigte sich in einer Umfrage bei 1.300 Beschäftigten nach ihren Erfahrungen mit einem Hund im Büro. Die Antworten fielen eindeutig aus: 90 Prozent waren der Meinung, dass sich der vierbeinige Kollege positiv auf das Arbeitsklima auswirkt. Eine Studie der Virginia Commonwealth University stellte fest: Beim Streicheln eines Hundes wird das Stresshormon Cortisol abgebaut. Wenn du deinen Hund zum Arbeitsplatz mitnehmen möchtest, können dich diese Studien bestärken. Du solltest deinen vierbeinigen Freund trotzdem nicht ohne vorherige Absprache mit zur Arbeit nehmen. Denn in der Gewerbeordnung steht klar und deutlich, dass Arbeitgebern das Recht zur „Gestaltung der inneren Ordnung“ zugesprochen wird. Das bedeutet: Dein Arbeitgeber entscheidet, ob dein vierbeiniger Gefährte mit an den Arbeitsplatz darf oder nicht. Ohne Erlaubnis geht das nur in wenigen Fällen. Ausnahmen gelten beispielsweise für Blindenhunde und je nach Konstellation auch für ausgebildete Assistenzhunde.

Ein heikles Thema: Angst und Allergien

Der Arbeitgeber hat das Sagen. Aber willkürlich darf ein Chef nicht darüber entscheiden. Denn im Arbeitsrecht gibt es einen Gleichbehandlungsgrundsatz, der für alle gilt: Ist es einem Kollegen oder einer Kollegin erlaubt, einen Hund mitzubringen, kann der Arbeitgeber es dir nicht pauschal verbieten. Liegen jedoch sachliche Gründe vor, die für das Verbot sprechen, sind diese zu akzeptieren. Hat einer deiner Kollegen eine Allergie gegen Hundehaare? Oder ist der Arbeitsplatz mit viel Kundenkontakt verbunden? Werden an deinem Arbeitsplatz Materialien aufbewahrt, bei denen dein Vierbeiner nichts zu suchen hat? Auch wenn eine der Kolleg:innen Angst vor den Tieren hat, kann das ein Grund sein, einen Hund am Arbeitsplatz zu verbieten.

Dein Arbeitgeber findet es super, dass dein Hund den Büroalltag bereichert? Prima! Ein Gewohnheitsrecht erwächst aus der einmaligen Genehmigung aber nicht. Die Erlaubnis kann widerrufen werden. Zu den Gründen gehört etwa ein neuer Kollege, der unter einer Allergie leidet, oder ein anderer Mitarbeiter, der sich durch den Hund gestört fühlt. Einen Plan B solltest du deshalb auf alle Fälle haben, denn deine Fellnase acht Stunden oder sogar den ganzen Tag allein zu Hause zu lassen, ist keine gute Idee.

Sechs gute Gründe für einen Bürohund

Ein Bürohund hat viele Vorteile. Das stellte auch der Deutsche Tierschutzbund bei seinem Aktionstag „Kollege Hund“ vor einigen Jahren fest. Viele Unternehmen machten bei einem Schnuppertag mit und gaben von dem Versuch positive Rückmeldungen. Der Nimm-deinen-Hund-mit-zur-Arbeit-Tag wird inzwischen regelmäßig am Freitag nach Vatertag begangen und findet regen Anklang. Dies sind die guten Gründe für den besten Freund des Menschen am Arbeitsplatz:

  1. Studien belegen: Hunde im Büro wirken beruhigend und senken sogar das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
  2. Hunde reduzieren die Gefahr für psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out.
  3. Hundehalter, die ihre Gefährten mit ins Büro nehmen dürfen, arbeiten motivierter.
  4. Hundefreundliche Unternehmen sind in der öffentlichen Wahrnehmung attraktive und moderne Arbeitgeber.
  5. Rudelbildung: Hunde sind allgemein ein positives Gesprächsthema und bringen Büroteams enger zusammen.
  6. Das Stresshormon Cortisol abbauen, das Kuschelhormon Oxytocin aufbauen: All das verbessert die Stimmung.

Fest steht: Hunde verbessern die Gesundheit der Mitarbeiter und haben einen positiven Effekt auf das Betriebsklima – wenn sie die Harmonie im Team nicht stören.

Wer haftet bei Schäden?

Bedenke: Selbst ein gut erzogener Hund kann Schäden anrichten. Du als Halter musst dich also dringend fragen: Was passiert, wenn dein bester Freund durch sein Verhalten Büroinventar beschmutzt oder gar zerstört? Was passiert, wenn Mitarbeiter durch deinen Hund zu Schaden kommen? Wer haftet dann? Unabhängig von der Schuldfrage liegt die Haftung immer beim Hundehalter. Daher ist eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll. Ist dein Hund nicht versichert, können auf dich als Tierhalter hohe Kosten zukommen. Eine Pflicht zur Hundehaftpflicht ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen und Hamburg muss jeder Hundehalter eine Hundehaftpflicht abschließen. In anderen Ländern ist diese Pflicht oft von der Größe oder der Rasse des Hundes abhängig. Unser Tipp: Achte beim Abschluss auf möglichst hohe Deckungssummen.

Selbst der bravste Hund hat mal eine Magenverstimmung und präsentiert den zweibeinigen Kollegen sein Frühstück auf dem teuren Hochflorteppich. Gerade Welpen oder jüngere Hunde haben oft einen ausgeprägten Spieltrieb, machen sich an beweglichen Sachen zu schaffen und nagen Stuhl- und Tischbeine oder Akten an. Dein Hund muss mal, aber du hast gerade keine Zeit, mit ihm an die frische Luft zu gehen? Ein Missgeschick, bei dem der Urin Spuren hinterlässt, ist manchmal nicht zu vermeiden. Vielleicht reagiert deine Fellnase an einem schlechten Tag negativ auf fremde Menschen und verursacht sogar körperliche Schäden? Mit einer Hundehaftpflichtversicherung sind auch Personenschäden abgedeckt.

Schutz als Hundehalter

Ob Sachschaden, Arbeitsausfall, Verdienstausfall, Krankenhausrechnungen und Schmerzensgeld: An der Hundehaftpflichtversicherung führt kein Weg vorbei. Auch eine Fellnase mit erhöhtem Kuschelpotenzial kann im Büro Schäden mit hohen Summen verursachen. Diese können den betroffenen Hundehalter finanziell ruinieren. Die Haftpflichtversicherung für Hunde bietet umfassenden Schutz bei Forderungen durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine Tierhalterhaftpflicht übernimmt zudem berechtigte Ansprüche eines Geschädigten und geht gegen unberechtigte Ansprüche vor. Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern erlauben, einen Hund zur Arbeit mitzunehmen, sollten sie eine schriftliche Vereinbarung über die Pflicht zum Abschluss der Haftpflichtversicherung für Hundehalter treffen.

Zahlt die private Haftpflicht?

Grundsätzlich: Die private Haftpflichtversicherung ist kein Ersatz für die Hundehaftpflichtversicherung. Denn für Schäden durch Haustiere gibt es keine Deckung in der privaten Haftpflichtversicherung. Private Haftpflichtversicherungen decken in der Regel nur Schäden ab, die durch ein kleines Haustier wie Nager oder Katzen entstanden sind.

Tierisch gute Zusammenarbeit

Dein Chef hat sein Okay gegeben und du darfst dein Tier mit zur Arbeit bringen? Dann solltest du als Hundebesitzer auch die Bedürfnisse deines Tieres kennen und dafür sorgen, dass es sich im Büro wohlfühlt und ein schönes Leben hat. Dein Arbeitsplatz ist im Vergleich zu deinem Zuhause wahrscheinlich weniger gut ausgestattet, deshalb solltest du ein paar Vorkehrungen treffen.

Gib deinem Hund einen eigenen Platz mit einer Decke oder einem Körbchen, an den er sich zurückziehen kann. Das muss nicht unbedingt unter deinem Schreibtisch sein, aber auch nicht mitten im Büro, damit Unfälle vermieden werden. Ein Wassernapf und eine Futterschale mit Deckel sollten selbstverständlich sein – nicht jeder Kollege mag den Geruch von Hundefutter. Hier weitere Tipps für ein sicheres, harmonisches Miteinander von Mensch und Hund im Büro:

  • Sicher: Dein Bürohund ist haftpflichtversichert, vollständig geimpft und frei von Parasiten.
  • Sozial: Der Vierbeiner ist freundlich zu Menschen und, sofern gegeben, zu anderen Bürohunden.
  • Rücksicht: Halte deinen Hund von Kollegen fern, die keinen Hundekontakt wünschen oder Allergien haben.
  • Routine: Ein geregelter Tagesablauf hilft dem Hund, sich im Büro wohlzufühlen.
  • Sauberkeit: Entferne sofort Schmutz und Dreck, den dein Hund verursacht.
  • Ruhe: Ein kurzes Wuff bei ungewohnten Geräuschen ist in Ordnung. Knurrer und Dauerbeller sind im Büro hingegen störend.

Unser Tipp: Es kann sinnvoll sein, sich von einem Hundetrainer beraten zu lassen. Dies gilt vor allem, wenn sich mehrere Bürohunde in einem Raum aufhalten.

Fazit

Wer einen Hund mit in das Büro nehmen möchte, braucht die Erlaubnis des Arbeitgebers. Sind alle Kollegen mit dem Vierbeiner einverstanden, kann ein Hund die Stimmung am Arbeitsplatz erwiesenermaßen verbessern. Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit sind neben einer vernünftigen Grunderziehung auch Rücksichtnahme und Sauberkeit rund um das Tier, damit andere Personen keinen Anlass zu Beschwerden haben. Informiere dich, ob bestimmte Hunderassen in deiner Firma nicht geduldet werden. Dazu gehören möglicherweise als gefährlich eingestufte Hunde. Sollte doch einmal ein kleines oder größeres Missgeschick passieren, bist du mit der passenden Versicherung auf der sicheren Seite! Nicht nur im Büro ist für jeden Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll. Informiere dich darum frühzeitig über die Tierhalterhaftpflichtversicherung von Generali und darüber, was die Privathaftpflichtversicherung abdeckt.

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