Rundum-Schutz
Überraschung am Morgen: Es hat geschneit! Wer die Nacht unter einer kuscheligen Bettdecke verbracht hat, merkt von den niedrigen Temperaturen erstmal nichts. Leider kann die klirrende Kälte, die oft mit Schnee und Eis einhergeht, Schäden an deinem Wohnhaus und Auto anrichten. Darüber hinaus müssen die Gehwege geräumt werden. Doch wessen Aufgabe ist das eigentlich?
Das und mehr erfährst du hier:
Winterdienst: Geräumte Gehwege
Glatte und schneebedeckte Gehwege bringen ein hohes Unfall- und Verletzungsrisiko mit sich. Ein mögliches Szenario: Jemand rutscht aus, stürzt und prellt sich die Schulter. Oder bricht sich sogar den Arm. Bist du Grundstückseigentümer, gehört das Schneeräumen und Streuen zu deinem Aufgabenbereich. Das sieht der Gesetzgeber vor. Bewohnst du eine Eigentumswohnung, regelt normalerweise die Hausgemeinschaft diesen Part. Oft ist der Hausmeister oder ein externer Anbieter für passierbare Zufahrten und Wege verantwortlich. Erkundige dich am besten bei der nächsten Eigentümerversammlung, wie der Winterdienst geregelt ist.
Kommt es auf dem Grundstück wegen versäumter Räumpflicht zum Unfall, haftet der Hauseigentümer. Bist du Mieter, kann der Winterdienst Bestandteil deines Mietvertrags sein. Das ist sogar wahrscheinlich, wenn du ein Haus bewohnst. In diesem Fall musst du dich rechtzeitig um schnee- und eisfreie Gehwege kümmern.
Welche Hilfsmittel du einsetzt, bleibt dir überlassen. Bewährt hat sich die klassische Schneeschaufel, auch eine Schneefräse ist praktisch. Diese hat nur den Nachteil, dass sie sehr laut ist und die Nachbarn stören könnte. Als Streumittel kommen Sand, Asche und Splitt infrage. Auf Streusalz sollte aus ökologischen Gründen verzichtet werden.
Erkundige dich bei der Gemeinde oder der Stadt, wie und wann geräumt werden muss. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Region. Für gewöhnlich besteht werktags eine Räumpflicht von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.
Schneit es ununterbrochen, sind Gehwege mehrmals täglich zu räumen. Bist du krank oder fehlt dir die Zeit dich selbst darum zu kümmern, kannst du vielleicht auf Nachbarschaftshilfe bauen. Oder du engagierst einen Dienstleister, der bei Schneefall und Glatteis kurzfristig einspringt.
So schützt du im Winter Haus und Wohnung
Energiesparen macht sich besonders in der Winterzeit bezahlt, da sich mit Köpfchen die Heizkosten im Zaum halten lassen. Stell die Heizung jedoch nicht komplett ab, wenn du mal für ein paar Tage unterwegs bist. Das kann im schlimmsten Fall zum Bersten der Leitungen führen. Denn stehendes Wasser dehnt sich bei Frost und extremer Kälte aus. Oft machen sich die Schäden erst bemerkbar, wenn es wieder wärmer ist und das Wasser ungehindert in Wände und Böden läuft. Selbst bei längerer Abwesenheit sollte daher die Heizung auf kleiner Flamme laufen. So kann das Wasser im System zirkulieren.
Vor Kälte sind ohne entsprechende Vorsichtsmaßnahmen auch außen liegende Rohre nicht gefeit. Dazu gehört etwa der Wasserhahn auf der Trasse oder der Rasensprenger. Die Zuleitungen solltest du vor Wintereinbruch entleeren und absperren.
Wenn es zu frostig ist, achtest du bestimmt selbst darauf, Türen und Fenster zu schließen. Stoßlüften ist zwischendurch sinnvoll, doch durch dauerhaft geöffnete Fenster gelangt viel Kälte in den Wohnbereich. An Kellerfenster und Dachluken wird häufig nicht gedacht, daher solltest du sie vor der Winterzeit kontrollieren. Sofern du eine Gartenlaube oder ein Ferienhaus besitzt, statte auch diesem Gebäude einen Besuch ab.
Sind Leitungen zugefroren, hantiere keinesfalls mit Lötlampe oder ähnlichem Gerät herum. Die hohen Temperaturen schädigen mitunter die Rohre, außerdem ist die Brandgefahr nicht zu unterschätzen. Besser ist es, von vornherein einen Fachbetrieb zu rufen, das erspart dir unnötigen Ärger.
Tipp: Übernimmt deine Wohngebäudeversicherung die Kosten im Schadensfall? Du solltest unabhängig von der Jahreszeit einen Blick auf deine Versicherungspolice werfen. Auch die Hausratversicherung sollte Risiken durch Leitungswasser abdecken. Wenn Rohrleitungen bersten, könnten auch Elektrogeräte und Holzmöbel kaputtgehen.
Mit dem Auto sicher durch den Winter
Fazit
Schon durch einfache Maßnahmen siehst du dem Winter mit all den Begleiterscheinungen gelassen entgegen. Schnee und Frost richten keine großen Schäden an, wenn du dich auf sie vorbereitest. Erkundige dich, ob du für Winterdienst zuständig bist. Das Räumen der Straßen und Fahrbahnen gehört zum Aufgabenbereich der Stadt oder der Gemeinde. Aber dein Auto sollte das ganze Jahr über verkehrssicher sein – unabhängig davon, welche Wetterverhältnisse herrschen.
Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.