Mutter-/ Vater-Kind-Kur beantragen

Eine Mutter und ihre Tochter spielen gemeinsam im Wasser
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Gesund bleiben
Lesezeit: 4-5 Minuten

Zahlreichen Eltern fällt es schwer, die richtige Balance zwischen Familie, Beruf und Haushalt zu finden. Ein stetig steigender Druck sowie Überforderung bei der Erfüllung der elterlichen Pflichten trägt oftmals zu einer Überlastung von physischer wie psychischer Gesundheit bei. Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur bietet hier eine Lösung. Ist dies wegen der beruflichen Situation weniger möglich, hilft bereits eine Mutter-Kind-Kur. Ebenso möglich ist eine Vater-Kind-Kur. Welche Kombination du auch wählst, sie verspricht auf jeden Fall Entlastung. Tanke neue Energie für den Alltag und deine elterlichen Pflichten.

Das Wichtigste dieses Artikels auf einen Blick:

  • Wie bekomme ich eine Kur?
  • Wie kann ich eine Mutter-Kind-Kur beantragen?
  • Was sind die Mutter-Kind-Kur Voraussetzungen?

Wie bekomme ich eine Kur?

Damit du eine Vater-Kind-Kur beantragen kannst, müssen bestimmte Vater-Kind-Kur Voraussetzungen vorliegen. Liegt eine hausärztliche Diagnose vor, die für eine Kur spricht, hast du per Gesetz einen Anspruch auf eine Vater-Kind-Kur.

Mutter-Kind-Kur Voraussetzungen

Wenn du eine Mutter-Kind-Kur beantragen möchtest, wende dich zunächst an deinen Hausarzt. Nach Diagnosestellung benötigst du die Bewilligung seitens deiner Krankenkasse. Ferner helfen dir bezüglich des Antrags sowie beim Suchen einer passenden Kurklinik Beratungsstellen. Kinder bis 12 Jahre dürfen als Begleitperson mitfahren, in Einzelfällen dürfen sogar Kinder bis zu 14 Jahre mit. Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze.

Deine Krankenkasse prüft, ob genügend Gründe für eine Mutter-Kind-Kur vorliegen. Dabei berücksichtigen sie neben körperlichen Beschwerden auch psychische Erkrankungen. Überdies spielen problematische Lebensumstände von Vater und Mutter ebenso eine Rolle. Ergänze deshalb das ärztliche Attest durch einen Selbstauskunftsbogen.

Mögliche Mutter- oder Vater-Kind-Kur-Gründe sind demnach:

  • Belastungen finanzieller wie familiärer Art
  • Chronische Erkrankungen
  • Erkrankungen der oberen Atemwege
  • Erschöpfungszustände
  • Psychogene wie psychisch bedingte Erkrankungen

Generell dient eine Mutter-Kind-Kur jedoch als Präventivmaßnahme.

Vater-Kind-Kur getrennt lebend

Leben Vater und Mutter getrennt, gestaltet sich das Vater-Kind-Kur Beantragen ein wenig anders. Teilst du dir das Sorgerecht, müssen beide Elternteile die Vater-Kind-Kur gestatten. Allerdings hat meist ausschließlich der Elternteil ein Recht auf eine Kur mit Kind, in dessen Haushalt das Kind lebt. Daher gestaltet sich der Erhalt einer Vater-Kind-Kur getrennt lebend eher schwierig.

Vater-Kind-Kur - wer zahlt Gehalt?

Seit 2000 ist es dir als Vater möglich, eine Vater-Kind-Kur zu beanspruchen. Da diese rechtlich gesehen einem Krankenhausaufenthalt gleichgesetzt ist, verordnet ein Arzt diese Kur. Deshalb ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir während des gesamten Kuraufenthaltes dein Gehalt weiterhin zu zahlen.

Vater-Kind-Kur Gründe sind ähnlich wie bei der Mutter-Kind-Kur. Jedoch spielen hier zusätzlich die Faktoren der oftmals beschwerlichen Alleinerziehung eine maßgebliche Rolle. Schnell sind Väter mit ihrer Rolle als Alleinerziehende überlastet. Eine Vater-Kind-Kur schafft Abhilfe.

Kos­ten­punkt Mut­ter-Vater-Kind-Kur

Bei einer Präventivkur trägt deine Krankenkasse sämtliche Behandlungskosten. Liegt hingegen eine Rehabilitationsmaßnahme vor, zahlt eure Rentenversicherung die Kurkosten. In letzterem Fall fällt ein minimaler Eigenanteil an. Wer von euch beiden zur Kur fährt, übernimmt eine Zuzahlung von 10 € je Tag.

Einen bestimmten Betrag an Fahrtkosten erstattet dir der jeweilige Kostenträger. Informiere dich über dessen Höhe. Finanzielle Erleichterungen gibt es überdies fürs Tanken und die Nutzung des Zugs.

Unsere Emp­feh­lung

Sorge für eine entspannte Auszeit und beantrage eine Mutter-/Vater-Kind-Kur, um neue Energien zu tanken. Die private Krankenversicherung von Generali bietet dir finanzielle Unterstützung und erleichtert den Zugang zu medizinischen Leistungen während deiner Kur.

Mehr erfahren

Mut­ter-Kind-Kur – wie oft gibt es sie?

Derzeit kannst du im Abstand von vier Jahren eine Mutter-/Vater-Kind-Kur für drei Wochen erhalten. Liegt eine medizinische Begründung vor, kannst du eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur häufiger bekommen. Bei einer Behinderung oder chronischen Erkrankungen ist das Beantragen der Mutter-Kind-Kur sogar im Abstand von zwei Jahren möglich.

Außerdem steht es dir als Vater oder Mutter frei, eine Kur als Selbstzahler zu beanspruchen. Ärztliche Verordnungen lassen sich frei kombinieren. Nutze zudem diverse Gesundheitswochen. Überdies ist es machbar, eine Mutter-/Vater-Kind-Kur zusammen in Anspruch zu nehmen. Spezielle Kureinrichtungen erlauben sogar eine Mutter-Kind-Kur mit Hund.

Tagesablauf einer Mutter-Kind-Kur

Generell ist eine Kur kein Urlaub. Eine Mutter-Kind-Kur bietet dir ein vielschichtiges Programm, bestehend aus

  • Beratungsgesprächen zum Erhalt der Gesundheit
  • Atemtherapie
  • Entspannungsverfahren
  • Erziehungsberatung
  • Psychologische Beratungen
  • sportlicher Betätigung

Während du ärztlich verordnete Anwendungen erhältst, bekommt dein Kind eine ausgezeichnete Versorgung und Betreuung vor Ort. Nutzt du eine Mutter-Kind-Kur mit Baby, erfährst du eine hohe Entlastung durch die fachliche Betreuung des Kleinkindes. Demnach kannst du dich guten Gewissens deiner Kur widmen, ohne Angst um dein Kind zu haben.

Überdies profitierst du von einer Vielzahl an Freizeitaktivitäten mit weiteren Kurgästen.

Fazit: Mutter-/Vater-Kind-Kur beantragen

Als Mutter oder alleinerziehender Vater bist du gelegentlich stark mit der Erziehung deines Kindes belastet. Nutze deshalb das Angebot einer Mutter-/Vater-Kind-Kur, um neue Energien zu tanken. Gerade bei chronischen Krankheiten oder Erschöpfungszuständen hilft eine Mutter-Kind-Kur oder eine entsprechende Vater-Kind-Kur weiter. In der Regel erfolgt die komplette Kostenübernahme. In wenigen Ausnahmen fällt ein geringer Eigenanteil an.

Als Elternteil hast du alle vier Jahre Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur, während dein Baby oder Schulkind altersentsprechend Betreuung vor Ort erfährt.

Per­sön­li­che Bera­tung

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