Rundum-Schutz
Impfungen bieten uns Schutz gegen Viren. Sie veranlassen den Körper, Antikörper zu produzieren, um immun zu werden. Nicht nur während der aktuellen Corona-Pandemie bieten Impfungen immer wieder Stoff für Diskussionen. Es stellt sich auch generell die Frage, welche Impfungen für wen sinnvoll sind.
Wir haben das Wichtigste rund ums Impfen für dich zusammengefasst.
Impfen ist einer von vielen möglichen Bausteinen deiner Gesundheitsvorsorge – informiere dich über die Gesundheitsangebote der Generali.
Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen vier verschiedenen Impfstoffarten:
Den Gold-Standard für Impfungen bieten uns die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Alle gemäß dieser Richtlinie empfohlenen Impfungen werden von der Gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland bezahlt.
Die STIKO empfiehlt eine Grundimmunisierung von Babys ab der sechsten Lebenswoche gegen folgende Krankheiten:
Alle genannten Impfungen müssen nach rund zwei und nochmal nach sechs weiteren Monaten aufgefrischt werden, um dann jahrelangen Schutz zu bieten. Die Impfungen gegen diese Erkrankungen sind also gegen Ende des ersten Lebensjahres abgeschlossen. Bei Frühchen kann sich das Impfschema ändern. Ab einem Alter von 11 beziehungsweise 12 Monaten kommen weitere Impfungen dazu:
Gegen Meningokokken ist keine weitere Auffrischung erforderlich. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken erfordern nach rund drei Monaten eine weitere Impfung, um die Grundimmunisierung abzuschließen und lebenslangen Schutz zu bieten.
Eine Grundimmunisierung gegen HPV (Humane Papillomviren) empfiehlt sich im Alter von 9 bis 14 Jahren mittels zwei Impfdosen im Abstand von fünf Monaten. Bei Kindern, die bereits älter als 14 Jahre sind, kann eine dritte Dosis erforderlich sein.
Im Erwachsenenalter sind weitaus weniger Impfungen einzuplanen. Hierzu zählt ab 60 Jahren die Impfung gegen Herpes zoster. Dieser Erreger kann beispielsweise Gürtelrosen und eine Hirnhautentzündung auslösen. Personen über 60 Jahren sollten sich gemäß STIKO jährlich gegen Grippe impfen lassen. Auch eine Impfung gegen Pneumokokken kann sinnvoll sein.
Weitere Impfungen richten sich beispielsweise nach Reisezielen und möglichen Risiken – so beispielsweise die Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Diese kann eine Gehirn- und Hirnhautentzündung verursachen.
Ist eine Grundimmunisierung abgeschlossen, kann dennoch eine regelmäßige Auffrischung erforderlich sein. Dies ist zum Beispiel bei Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten alle zehn Jahre erforderlich. Grippe-Impfungen sind jährlich aufzufrischen, da sie jedes Jahr an den aktuellen Virenstamm angepasst werden müssen.
Frisch geimpft! Darf ich Sport machen? Antworten auf diese Frage findest du im Beitrag Sport nach Impfungen.
Wer eine Reise plant, sollte sich vorher über die Impfempfehlungen für das jeweilige Land informieren. Diese findest du beispielsweise auf der Online-Präsenz des Tropeninstituts. Zu den Standardimpfungen gehören Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie, die auch in Deutschland empfohlen werden. Auch Hepatitis A und Hepatitis B zählen zu den Impfempfehlungen, die oft genannt werden. Nicht nur bei exotischen Ländern kommen weitere Empfehlungen auf: Wer zum Beispiel einen Wanderurlaub in der Schweiz plant, sollte von April bis Oktober mit einer FSME-Impfung auf Nummer sicher gehen.
Informationen zur FSME-Impfung und zur weiteren Zecken-Prophylaxe erhältst du in diesem Artikel: Zeckenschutz – Tipps gegen Zecken.
Eine umfassende Impfpflicht gibt es in Deutschland nicht. Seit dem 01.03.2020 gilt jedoch das Masern-Schutzgesetz, welches mit einer teilweisen Impfpflicht gegen Masern einhergeht. Das Masern-Schutzgesetz schreibt vor, dass alle Kinder, Erzieher und Lehrer, die Kindertagesstätten, Kindergärten oder Schulen besuchen, gegen Masern geschützt sein müssen. Nachzuweisen ist dies mit dem Impfpass, dem gelben Kinderuntersuchungsheft oder einem ärztlichen Attest über eine erfolgte Erkrankung.
Diese Regel gilt außerdem für alle, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten sowie für Mitarbeitende und Bewohner von Asylbewerberunterkünften. Da die Masern-Impfung in der Regel aus einem Mehrfachimpfstoff besteht, der auch gegen Mumps und Röteln hilft, schließt die „Impfpflicht“ diese Erkrankungen in der Praxis mit ein.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionserkrankungen. Das Tückische ist, dass Kinder unter 5 Jahren besonders gefährdet sind, schwerwiegende Komplikationen zu erleiden. Da die Masern-Impfung frühestens ab neun Monaten möglich ist, sind Babys auf den Schutz durch ihre geimpfte Umgebung angewiesen. Ziel ist es, die Masern durch die Impfungen in Deutschland komplett auszurotten.
In vielen europäischen Ländern gibt es eine Impfpflicht. Hierzu zählen Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die Impfpflichten fallen unterschiedlich umfangreich aus. So ist beispielsweise in Belgien einzig die Impfung gegen Polio für Kinder Pflicht. Frankreich hingegen schützt Kinder mit Impfungen gegen elf verschiedene Krankheiten. Manche Länder haben Impfpflichten für Reisende. So ist in vielen afrikanischen Ländern vor der Einreise eine Impfung gegen Gelbfieber erforderlich.
Der Impfpass ist ein internationales Dokument, in dem alle bisher erfolgten Impfungen aufgezeichnet sind. Er sollte regelmäßig kontrolliert und beim Hausarzt vorgelegt werden, damit fehlende Standardimpfungen und Auffrischimpfungen beim nächsten Arztbesuch nachgeholt werden können.
Mit seiner gelben Farbe ist der Impfpass auf den ersten Blick erkennbar. Er ist nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt. Die Informationen in deutschen Impfpässen sind auf Deutsch, Englisch und Französisch. Oft sind im Impfpass viele bunte Aufkleber. Dabei handelt es sich um Impfstoffbezeichnungen und Chargen-Nummern des jeweiligen Impfstoffs. Daneben stehen das Datum der Impfung und die Unterschrift des Arztes.
Der Impfpass bietet Platz für alle empfohlenen Impfungen im Kindes- und Erwachsenenalter. Gleich hinter dem Deckblatt gibt es die Möglichkeit, Gelbfieber-Impfungen einzutragen. Diese sind Pflicht bei der Reise in einige Länder. Anschließend sind Spalten für die Standard-Impfungen zu finden. Viele Impfpässe bieten gesondert Platz für Influenza-Impfungen. Die Seite rund um Antikörperuntersuchungen bietet die Möglichkeit, per Blut nachgewiesene Antikörper, zum Beispiel gegen Röteln, zu dokumentieren. Mit „Weitere Impfungen“ und Platz für „Anmerkungen“, zum Beispiel chronische Krankheiten, schließt der Impfpass ab.
Wenn du deinen Impfpass verloren hast, solltest du zeitnah für Ersatz sorgen. Hierbei hilft dir dein behandelnder Arzt weiter. Denn der Hausarzt sollte zumindest die Impfungen im Erwachsenenalter dokumentiert haben. Bei einem verlorenen Ausweis der Kinder hilft der behandelnde Kinderarzt, den Impfpass erneut aufzufüllen. Wer als Erwachsener eine Impfung gegen Masern dokumentieren muss, beispielsweise, weil er als Erzieher arbeiten möchte, braucht den entsprechenden Impfnachweis. Oft hat der ehemalige Kinderarzt die Daten längst gelöscht. Sind die Impfungen nicht mehr nachvollziehbar, müssen sie wiederholt werden. Dies ist fast immer ohne gesundheitliche Risiken möglich. Immungeschwächte Personen können gegebenenfalls via Antikörperbestimmung im Blut den erforderlichen Schutz nachweisen.
Die Impfung gilt als wichtigste, vorbeugende Maßnahme um sich im Kindes- und Erwachsenenalter vor ansteckenden Erkrankungen zu schützen. Mit ihrer Hilfe wurden bereits zahlreiche gefährliche Krankheiten ausgerottet oder stark eingedämmt. Je nach Lebensalter werden unterschiedliche Impfungen empfohlen. Wer sich oder sein Kind impfen lassen will, macht einen Impftermin beim Haus- oder Kinderarzt. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass einige Impfungen wie eine Tetanus- oder eine Diphtherie-Impfung in Abständen aufgefrischt werden müssen.
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