Glasschaden: Welche Versicherung zahlt?

Ein Fußball hat eine Glasscheibe zerstört
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Glas­scha­den: Wel­che Ver­si­che­rung zahlt?

Scherben bringen Glück, oder? Nicht alle. Wenn Glas in tausend kleine Einzelteile zersplittert, bringt das dem Volksmund nach eher Pech. Vor allem dann, wenn man für die Reparatur selbst aufkommen muss. Denn nicht immer ist ein Glasbruch durch die Hausrat-, Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung abgedeckt. Welche Versicherung einspringt, hängt davon ab, worum es sich bei den zerstörten Glasflächen handelt. Und wer den Schaden verursacht hat. So können Fenster etwa durch eigenes Verschulden oder durch Sturm und Hagel kaputtgehen. Welche Versicherung wann zahlt und was es zu beachten gibt, erfährst du in diesem Artikel.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung für Glasschäden?

Die private Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn du andere Personen oder deren Eigentum schädigst. Wenn du beispielsweise einen Baum in deinem Garten fällst und dieser dann den Wintergarten des Nachbarn zertrümmert, zahlt die Haftpflichtversicherung für die Reparatur. Im Familientarif schließt der Versicherungsschutz Familienmitglieder wie Kinder und Ehepartner ein. Und auch der Vierbeiner kann so manchen Schaden anrichten: Für den Fall, dass etwas zu Bruch geht, gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen für Tierhalter. Deine eigenen Glasgegenstände sind in der Privathaftpflicht jedoch nicht mitversichert.

Kaputte Autoglasscheiben

Autos haben ebenfalls Fensterscheiben, die vor allem bei Unfällen im Straßenverkehr zerbrechen. Hast du den Unfall verursacht, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners. Zusätzlich springt die Vollkaskoversicherung für deine Scherben ein. Bei einem Steinschlag in der Windschutzscheibe werden die Kosten nur bei einer Teilkaskoversicherung übernommen. Meistens muss dazu noch die festgelegte Selbstbeteiligung gezahlt werden. Ist eine Reparatur möglich, kann aber der vereinbarte Selbstbehalt sogar entfallen. Die Scheiben eines Autos können jedoch auch in die Brüche gehen, obwohl es nicht bewegt wird. Zum Beispiel bei einem parkenden Auto, das eifrigen Umzugshelfern im Weg steht. Durchschlägt das lange Fernsehregal beim Transportieren eine Seitenscheibe, so wird der Verursacher zur Kasse gebeten. Hat er eine Haftpflichtversicherung, zahlt sie den Austausch der Scheibe.

Wohngebäude- und Hausratversicherungen: zusätzliche Glasversicherung sinnvoll

Hausbesitzer sind auf eine zuverlässige Wohngebäudeversicherung angewiesen. In Bezug auf Glas bietet sie jedoch nur einen Basisschutz: Er umfasst die im Gebäude verbauten Fenster und Türen, wenn sie aufgrund der versicherten Gefahren (zum Beispiel durch Sturm oder Hagel) zu Bruch gehen.

Eine Hausratversicherung empfiehlt sich für alle Mieter, Wohnungs- und Hausbesitzer. Sie übernimmt die Kosten für deine Einrichtung, wenn Feuer, Wasser, Sturm oder Hagel sie zerstört haben. Die Schäden durch Einbruch oder Vandalismus nach einem Einbruch sind immer abgedeckt. Das gilt dann auch für die Glastür im Flur oder das Aquarium im Wohnzimmer.

Kommt der hochwertige Spiegel allerdings durch spielende Kinder zu Bruch, springt die Hausratversicherung nicht ein. In diesem Fall lohnt sich eine zusätzliche Glasversicherung. Sie bietet einen zuverlässigen und umfangreichen Schutz. Sie kommt im Haushalt bei der Zerstörung nahezu jeder Glasfläche auf – egal ob die Duschkabine zersplittert oder die Terrassentür einen Sprung abbekommt. Auch bei beschädigten Möbelstücken und Wohnaccessoires wie Glastischen, Spiegeln, Regalen und Vitrinen springt sie ein. Es spielt keine Rolle, wodurch ein Glasschaden entsteht. Eine Glasversicherung stellt daher die optimale Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung dar.

Was tun beim Glasschaden?

Vorausgesetzt du hast eine Versicherung: Alles so gut es geht dokumentieren. Fotos oder Videos sollten den vollen Umfang des Schadens abbilden. Dafür reicht ein Smartphone aus. Das Bild- oder Videomaterial dient dazu, dass sich der jeweilige Sachbearbeiter einen möglichst genauen Überblick über die Situation machen kann – dann erübrigt sich vielleicht ein Feststellungstermin vor Ort.

Schreib am besten auf, wo, wann und wie es zum Glasschaden kam. Ist das Malheur in deinen vier Wänden geschehen, kannst du die groben Folgen aus der Welt schaffen. Dazu gehört etwa das Wegkehren der Scherben oder das provisorische Abdichten des kaputten Fensters mit einer Folie. Hast du oder ein Familienmitglied einen Glasschaden an fremdem Eigentum verursacht, so kann es ebenfalls nicht schaden, Fotos und Videos aufzunehmen. Setz dich in jedem Fall unverzüglich mit dem Versicherer in Verbindung.

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