Haushaltshilfe richtig anmelden

Nahaufnahme eines mit Putzutensilien gefüllten Putzeimers, den eine Reinigungskraft in der rechten Hand hält.
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Lesezeit: 5-6 Minuten

Haus­halts­hilfe anmel­den: Tipps für ein sau­be­res Arbeits­ver­hält­nis

In einem Privathaushalt gibt es viele Gründe, eine Haushaltshilfe zu beschäftigen: Dir fehlt die Zeit, du bist krank oder in deinem Alter einfach nicht mehr fit genug. Unter gewissen Umständen unterstützt dich auch deine Kranken- oder Pflegekasse bei der Beschäftigung einer Putzkraft. Warum du diese unbedingt anmelden solltest, welche Beschäftigungsmodelle es gibt und was sonst noch zu beachten sind, erfährst du in diesem Artikel. Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Haushaltshilfe muss auch in einem Privathaushalt angemeldet werden.
  • Minijob oder sozialversicherungspflichtig: Für die Unterstützung im Haushalt gibt es verschiedene rechtlich gesicherte Möglichkeiten.
  • Egal aus welchem Grund du einen Arbeitnehmer beschäftigst: Eine Versicherung ist ein Muss für ein sauberes Arbeitsverhältnis.

Muss ich eine Haushaltshilfe anmelden?

In Deutschland bist du dazu verpflichtet, deine Hilfe anzumelden. Eine legale Putzhilfe besitzt allgemeine Arbeitnehmerrechte und darf ein Anrecht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Urlaub geltend machen. Verzichtest du auf die Anmeldung und die Schwarzarbeit fliegt auf, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Dabei ist es mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden, jemanden legal anzustellen. Die offizielle Beschäftigung eines Minijobbers bringt sogar zwei Vorteile:

  • Du profitierst von Steuerermäßigungen. Die Aufwendungen für einen Minijobber kannst du steuerlich geltend machen.
  • Die Hilfskraft ist automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Hat sie bei dir zu Hause einen Unfall, musst du nicht für die Kosten aufkommen. Beachte jedoch: Um dich im Alltag bei Schadensersatzansprüchen Dritter zu schützen, ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar.

Anmeldung der Haushaltshilfe über die Minijob-Zentrale

Eine Möglichkeit ist es, deine Hilfe bei der Minijob-Zentrale, der früheren Bundesknappschaft, anzumelden. Das geht allerdings nur, solange deine Putzhilfe nicht mehr als 520 Euro monatlich verdient. Diese Verdienstgrenze gilt seit Oktober 2022. Zuvor lag der monatliche maximale Verdienst bei 450 Euro.

Der Minijob wird über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren eingeleitet. Du bist dann als Arbeitgeber verpflichtet, einige geringe Abgaben zu bezahlen. Sie beziehen sich zum Beispiel auf Pauschalabgaben zur Renten- und Krankenversicherung und zur Unfallversicherung. Um genau zu wissen, wie hoch die Kosten für deinen privaten Haushalt sind, kannst du den Haushaltsscheck-Rechner nutzen. Dort gibst du die Stunden ein, die die Person dir zur Hand gehen soll, und du erfährst die monatlich zu zahlenden Abgaben.

Hilfe im Haushalt als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

Der Minijob gilt als geringfügige Beschäftigung. Erkundige dich am besten bei deiner Hilfskraft, ob sie weitere Minijobs ausübt. Verdient sie monatlich mehr als 520 Euro, handelt es sich automatisch um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.

Du musst dann deinem Steuerberater die Steueridentifikationsnummer deiner Putzhilfe mitteilen, damit dieser die Lohnsteuer berechnen kann. Neben dem Finanzamt kommt die Krankenkasse ins Spiel. Deine Hilfe muss dort angemeldet werden und du bist verpflichtet, den Arbeitgeberanteil der Versicherung zu bezahlen, außerdem die Hälfte der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Unterstützung auf Zeit mit der 70-Tage-Regelung

Falls du dich für einen absehbaren Zeitraum nicht allein um deinen Haushalt kümmern kannst, ist die kurzfristige Beschäftigung einer Putzhilfe eine gute Option. Zum Beispiel in Form der 70-Tage-Regelung, die strikt auf siebzig Tage im Jahr begrenzt ist. Deine Putzhilfe kannst du dann über die Minijob-Zentrale anmelden und das monatliche Arbeitsentgelt darf über 520 Euro im Monat liegen.

Auch in diesem Fall bist du der Arbeitgeber und deine Hilfe ist der Arbeitnehmer. Der Vorteil: Bei der 70-Tage-Regelung fallen für dich keine Sozialabgaben an. Allerdings sind einige Umlagen zu entrichten, die aber geringer sind als 1,5 Prozent des Bruttolohns. Natürlich gibt es auch selbstständige Reinigungskräfte, die folglich sämtliche Abgaben selbst tragen und dir für ihre Tätigkeit eine Rechnung ausstellen.

Hilfe für zu Hause: Wann zahlt die Krankenkasse?

Du hast einen längeren Aufenthalt im Krankenhaus hinter dir, bist seit längerer Zeit krank zu Hause oder hattest einen Unfall? Dann solltest du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Viele Krankenkassen übernehmen, bis auf einen kleinen Eigenanteil, für vier Wochen die Kosten für eine Putzhilfe. Deine Putzhilfe ist allerdings keine Pflegekraft. Sie ist nur zuständig für haushaltsnahe Tätigkeiten. Dazu gehören zum Beispiel die Reinigung, das Kochen, Gartenarbeit mit Winterdienst und Wäsche.

Umfangreiche Unterstützung nach einem Unfall erhältst du mit unserer Unfall Assistance XXL: Unsere Experten besprechen mit dir deinen individuellen Hilfebedarf. Anschließend organisieren wir die Hilfeleistungen für dich und übernehmen die Kosten. Zu den Leistungen zählen unter anderem:

  • Haushaltsservice
  • Fahrdienst zu Krankengymnastik und Therapien
  • Grundpflege
  • Betreuungsleistungen für Kinder und vieles mehr

Unfall Assistance XXL kannst du zu deiner Unfallversicherung für Personen ab 18 Jahren hinzuwählen. Weitere Informationen dazu findest du hier.

Wer in Pflegegrad 1 oder höher eingestuft ist (hier findest du ausführlichere Informationen zu den Pflegegraden), kann unter Umständen über die Pflegekasse eine Haushaltshilfe beantragen. Von Kochen bis zum Fensterputzen: Arbeiten, die zu den „haushaltsnahen Dienstleistungen“ gehören, kannst du dann von deiner Hilfe erledigen lassen. Allerdings kommt die Pflegekasse nur für zertifizierte Anbieter auf. Wer dazu gehört, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Erkundige dich deshalb bei deiner Pflegekasse, welche Möglichkeiten du hast. Einige stellen nicht nur eine Putzkraft: Einer pflegebedürftigen Person steht oft auch ein Gärtner zu. Wenn du dich gegen finanzielle Zusatzbelastungen im Pflegefall absichern möchtest, kannst du dich darüber hier informieren.

Wie du eine Haushaltshilfe finden kannst

Wenn du bei einer Krankheit oder nach einem Unfall Hilfe für den Haushalt suchst, kümmert sich darum im Normalfall die Krankenkasse. Wenn du aus anderen Gründen Unterstützung zu Hause benötigst, wirst du selbst eine Reinigungskraft suchen. Anzeigen in der regionalen Tageszeitung oder in Onlineportalen liefern dir sicher passende Angebote. Selbstverständlich kannst du dich auch im Freundes- und Bekanntenkreis nach einer zuverlässigen Haushaltshilfe umhören.

Wenn du auf diese Weise nicht fündig wirst, kannst du dich an spezielle Vermittlungsagenturen oder Dienstleister wie einen professionellen Reinigungsservice wenden. Dort sind Haushaltshilfen zwar meist teurer, allerdings brauchst du dich nicht um die Bürokratie zu kümmern. Ist dein Angestellter krank oder im Urlaub, stellt dir der Dienstleister eine Vertretung.

Versicherungen sind ein Muss

Für Personen, die in Privathaushalten beschäftigt sind, gilt die gesetzliche Unfallversicherung gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber nach entsprechender Anmeldung, beispielsweise bei der Minijob-Zentrale für Minijobber. Verletzt sich die Haushaltshilfe während der Ausübung ihrer Tätigkeit, ist sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Arbeitet eine Haushaltshilfe selbstständig, sollte sie eine private Unfallversicherung abschließen. Bei einer angestellten Haushaltshilfe kommt im Schadensfall die Versicherung des Arbeitgebers auf, wenn der Schaden kein Eigenschaden ist, sondern Dritten zugefügt und die Mitversicherung bereits im Voraus vertraglich festgelegt wurde. Wenn du einen Minijobber beschäftigst, ist dies ein Grund mehr für dich, haftpflichtversichert zu sein. Jede selbstständige Haushaltshilfe sollte über eine gewerbliche Haftpflichtversicherung verfügen.

Fazit

Egal aus welchen Gründen du eine Haushaltshilfe einstellst, sie muss auf jeden Fall angemeldet werden. Andernfalls macht sie sich der Schwarzarbeit schuldig. Wenn du krankheitsbedingt vorübergehend Hilfe im Haushalt benötigst, erkundige dich bei deiner Krankenversicherung, ob und welche Leistungen sie erbringt. Pflegebedürftige Menschen haben oft Anspruch auf eine Hilfe. Deine Pflegekasse hilft dir in diesem Fall weiter. Frage bei deinem Finanzamt, ob es in deinem Fall für die erledigten haushaltsnahen Tätigkeiten steuerliche Vorteile gibt.

Das Haushaltsscheck-Formular hilft dir als privatem Arbeitgeber, die voraussichtlichen Abgaben zu ermitteln, und beantwortet die häufigsten Fragen. Meist fallen für dich anteilig Beiträge zur Rentenversicherung und zur Krankenversicherung an.

Unsere Emp­feh­lung

Deine Hilfe im Alltag: Mit Unfall Assistance XXL begleiten und unterstützen wir dich individuell nach einem Unfall.

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