Ein Pool im Garten? Das ist die Rechtslage

Kinder mit Schwimmreifen toben im Swimmingpool auf einem Privatgrundstück
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Lesezeit: 4-5 Minuten

Swimmingpools im Garten sind beliebt. Kein Wunder, das kühle Wasser ist an heißen Tagen im Sommer schön erfrischend. Außerdem ist Schwimmen gesund. Hier erfährst du, worauf du vor dem Bau deines Outdoor-Pools achten solltest, und wie du dich rechtlich absichern kannst. Auf einen Blick:

  • Für deinen Gartenpool brauchst du in vielen Fällen keine Genehmigung.
  • Du solltest mit dem örtlichen Bauamt sprechen und einen Blick in den Bebauungsplan.
  • Weil Unfälle passieren können, musst du für Sicherheit sorgen.

Brauchst du eine Bau­ge­neh­mi­gung?

Die gute Nachricht: In vielen Fällen brauchst du keine Baugenehmigung für deinen eigenen Gartenpool. Eine Voraussetzung ist, dass das Grundstück im sogenannten Innenbereich liegt, also zum Beispiel in einem Wohngebiet. Dort sind in allen Bundesländern Schwimmbecken bis zu 50 Kubikmeter Inhalt im Garten genehmigungsfrei. Das entspricht einem Becken mit 8 mal 4 Meter Größe und 1,50 Meter Wassertiefe.

Die Regelungen für größere Pools hängen von der Bauordnung deines Bundeslandes ab. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beispielsweise sind Swimmingpools mit bis zu 100 Kubikmeter Inhalt im eigenen Garten genehmigungsfrei. Der Mindestabstand, den dein Pool zum Nachbargrundstück haben muss, ist in den Bundesländern ebenfalls unterschiedlich.

Du solltest den Bebauungsplan deiner Gemeinde beachten. Es kann sein, dass er Vorgaben für private Schwimmbecken enthält. Ein Tipp: Suche in den Bauordnungen nicht nach „Swimmingpool“, sondern nach „Schwimmbecken“ und „Baurecht“. Den Bebauungsplan kannst du bei der Gemeinde einsehen, oft findest du sie online.

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Unsere Emp­feh­lung

Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.

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Sprich mit dem Bau­amt über dei­nen Pool

Am besten setzt du dich frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung. Denn selbst wenn du keine Baugenehmigung brauchst, musst du das Bauamt über dein Vorhaben informieren. Das machst du mit einer sogenannten Baumeldung. Sie enthält unter anderem den Bauplan für dein Schwimmbecken. Das gilt übrigens nicht für mobile Aufstellpools, die in der Regel genehmigungsfrei sind.

Indoor-Pools sind genehmigungspflichtig. Und: Wenn du einen überdachten Pool im Garten haben möchtest, brauchst du für das Dach eine Baugenehmigung. Dabei ist egal, wie groß das Becken darunter ist.

Falls es das kleine Planschbecken für die Kinder sein soll: In diesem Artikel erfährst du, was es zu beachten gilt. Zum Beispiel, wann die Abkühlung auf dem Balkon oder im Garten erlaubt ist.

Dür­fen Mie­ter einen Pool bauen?

Du hast ein Haus gemietet und möchtest einen Swimmingpool im Garten haben? Wenn es ein großer Aufstellpool oder ein Einbaupool sein soll, muss der Vermieter das erlauben. In einem Mehrfamilienhaus wird es komplizierter. Wenn andere Mieter den Garten nutzen dürfen, darfst du dort keinen Pool aufstellen. Sprich am besten in Ruhe mit dem Eigentümer und deinen Nachbarn über deine Idee.

Wie laut darf es wer­den?

In Planschbecken oder Pools geht es im Sommer fröhlich und laut zu. Keine Sorge: Dass Kinder beim Spielen Lärm machen, müssen die Nachbarn dulden. Du musst aber die Ruhezeiten mittags, nachts und an Feiertagen einhalten.

Bei größeren Pools kann die benötigte Technik für Lärm sorgen. Beispielsweise die Pool-Wärmepumpe oder die Filteranlage. Du solltest sie mit möglichst viel Abstand zu den Grundstücken der Nachbarn platzieren. Die beste Lösung bietet ein schalldämmendes Gehäuse oder das Gartenhaus. Bei Techniklärm musst du gleichfalls auf die Ruhezeiten achten und die geltenden Grenzwerte einhalten.

In einem reinen Wohngebiet darf es beispielsweise tagsüber nicht lauter als 50 Dezibel und nachts nicht lauter als 35 Dezibel werden. 50 Dezibel sind etwa so laut wie ein laufender Kühlschrank oder ein leises Gespräch. 35 Dezibel entsprechen Blätterrascheln.

Sollte sich ein Nachbar gestört fühlen, sprich in Ruhe mit ihm. Vielleicht gibt es ja noch weitere Möglichkeiten, etwa den Schall einer Pumpe einzudämmen. Für den Fall der Fälle bist du mit einer Rechtsschutzversicherung gut gewappnet.

Wie kannst du für Sicher­heit sor­gen?

Wenn du ein Grundstück mit Pool besitzt oder angemietet hast, dann hast du die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das heißt allgemein, dass du Gefahren auf dem Grundstück abwehren musst – auch beim Schwimmbad in deinem Garten. Denn das Wasser kann nicht nur viel Spaß machen, es kann ebenso gefährlich sein. Zum Beispiel für Kinder von Nachbarn, die versuchen könnten, unbemerkt in deinem Pool zu schwimmen. Deswegen solltest du den Garten umzäunen oder den Pool sichern, sodass niemand unbemerkt ins Wasser kann. Außerdem sollte der Boden rund um das Becken nicht rutschig sein.

Eine passende Versicherung ist ebenfalls wichtig. Sprich mit deinem Versicherer über das geplante Schwimmbecken. Er kann dir sagen, ob deine bestehende Versicherung für den Pool gilt. Sinnvoll ist eine private Haftpflicht. Sie deckt mögliche Schäden ab, die durch deinen Pool entstehen können. Dazu gehören:

  • Personenschäden, wenn sich jemand zum Beispiel in deinem Pool verletzt
  • Sachschäden, beispielsweise wenn der Swimmingpool ausläuft und das Wasser das Nachbarhaus beschädigt
  • Vermögensfolgeschäden, wenn es etwa nötig ist, eine Verletzung zu behandeln

Fazit

Wie bei jeder baulichen Veränderung ist es etwas Arbeit, dein eigenes Schwimmbecken zu planen. Aber mit Vorlauf und den passenden Versicherungen steht dem Badespaß im Garten nichts mehr im Weg. Wir wünschen dir viel Spaß.

Per­sön­li­che Bera­tung

Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).