Rundum-Schutz
Dein bester Freund oder ein enges Familienmitglied bittet dich darum, dein Auto leihen zu dürfen? Das eigene Auto an Freunde und Familie zu verleihen, ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Kommt es aber zu einem Unfall oder einem Bußgeld, kann aus einem Gefallen schnell ein großes Problem werden. Wer bezahlt die entstehenden Kosten? Auf wessen Konto gehen die Punkte?
Um Ärger und Enttäuschungen zu verhindern, klären wir dich über alle Aspekte auf. Die wichtigsten Informationen gibt es für dich hier auf einen Blick zusammengefasst:
- Wenn du dein Auto privat verleihen möchtest, darfst du dafür keinen Preis verlangen
- Halte alle Rahmenbedingungen schriftlich fest, bevor du das verliehene Auto an jemanden übergibst
- Sprich vorher mit deiner Kfz-Versicherung, um Unfälle abzusichern
- Bei einem Notfall darf jede Person mit Führerschein dein Fahrzeug benutzen
- Bei Auslandsfahrten musst du dem Fahrer alle notwendigen Dokumente mitgeben
Der private Autoverleih, ohne dafür Geld zu verlangen, ist unkompliziert. Er ist immer möglich und erlaubt. Um trotzdem auf der sicheren Seite zu sein, gibst du dem Fahrer am besten den Fahrzeugschein. Gerät er in eine Kontrolle, können Sachverhalte mit der Polizei schneller geklärt werden. Nutzt der Fahrer das Auto zum Beispiel für einen dreiwöchigen Urlaub, solltest du deine Versicherung darüber informieren. Sie erweitert den Fahrerkreis dann kurzfristig um eine zusätzliche Person.
Achtung bei Auslandsfahrten: Generell empfiehlt sich hier eine Nutzungsvollmacht. Das ist ein Nachweis vom Fahrzeughalter, der den anderen zur Nutzung des Autos berechtigt. Wer im Ausland mit einem fremden Auto angehalten wird und die Nutzungsvollmacht fehlt, gerät schnell in den Verdacht des Autodiebstahls. Insbesondere bei Fahrten in Länder außerhalb der EU ist es ratsam, sich eine entsprechende Vollmacht erteilen zu lassen. So kann der Fahrer bescheinigen, dass das Auto nicht gestohlen wurde.
Wenn du dein Auto privat verleihen möchtest, solltest du dabei auch an den Versicherungsschutz denken. Nur dann verhinderst du teure Folgen. In der Regel ist ein Anruf bei der eigenen Versicherung genug, um einen weiteren Fahrer in den Fahrerkreis einzutragen. Hier musst du beachten, dass der Versicherungsbeitrag steigen kann.
Vor allem junge Fahrer gelten als risikoreich und erhöhen die Kosten für die Versicherung. Oft bieten Versicherungen aber die Aufnahme eines weiteren Fahrers für einen kurzen Zeitraum kostenlos an. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, kann den Fahrerkreis auch grundsätzlich so eintragen lassen, dass jeder Fahrer fahren darf. Im Einzelfall solltest du das mit deiner Versicherung besprechen.
Auch beim Autoverleihen im privaten Rahmen kann mal etwas schiefgehen. Sorge mit der Kfz-Versicherung von Generali im Vorfeld für ausreichend Schutz, um bei Schäden und Unfällen abgesichert zu sein.
Kommt es beim privaten Autoverleih zu einem Unfall, zahlt die Versicherung den Schaden des Unfallgegners und die Eigenschäden am Fahrzeug. Das gilt, sofern der Wagen mit Vollkasko versichert ist.
Besteht für dein Auto keine Vollkasko-Versicherung, solltest du mit deinem Freund vor der Fahrt schriftlich vereinbaren, ob er im Schadenfall den Wert deines Autos ersetzt. Ansonsten wird es teuer für dich.
Zum einen kommt es zur regulären Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse, wodurch der Beitrag für die Kfz-Versicherung ab dem folgenden Versicherungsjahr teurer wird. Zusätzlich ist in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart. Bekommst du dein Auto zurück, überprüfe es am besten sofort, ob es in einem guten Zustand ist.
Reguliert die Versicherung einen Teilkasko- oder Vollkasko-Schaden, wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Die Versicherung fordert in der Regel auch die Kosten, die möglicherweise entstanden wären, wenn du den Fahrerkreis korrekt angepasst hättest.
Auch eine Vertragsstrafe ist möglich. Diese ist oft so hoch wie der Jahresbeitrag für die Versicherung. Weitere Informationen dazu erhältst du bei deiner Versicherung oder du kannst sie in deinem Versicherungsvertrag nachlesen.
In einem Notfall darf jeder dein Auto fahren, der einen Führerschein hat. Ein Notfall liegt beispielsweise vor, wenn eine Nachbarin auf dein Kind aufpasst, es zum Unfall kommt und sie das Kind ins Krankenhaus fahren muss. Das Auto von einem Freund fahren zu lassen, weil du auf der Feier zu viel Bier getrunken hast, zählt nicht als Notfall.
Tatsächlich ist es ein Unterschied, ob ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens oder Falschparkens ausgestellt wird. Wenn ein Auto geblitzt wird, geht der Bescheid erst einmal an den Halter des Fahrzeuges. Dieser muss dann aber darüber Auskunft geben, wer das Auto gefahren ist.
Hast du das Auto an einen Freund verliehen und er ist zu schnell gefahren, muss er das Bußgeld selbst zahlen. Auch die Punkte in Flensburg werden auf das Konto des Fahrers geschrieben.
Ist das Auto falsch geparkt worden, wird der Fahrzeughalter zur Zahlung aufgefordert. Das kannst du aber umgehen. Mit der Zahlungsaufforderung wird immer eine Stellungnahme gefordert. Dort kann der Halter, also du, den tatsächlichen Falschparker benennen.
Bußgeld im Ausland
Das Auto an Freunde verleihen, weil diese einen Roadtrip durch Europa machen wollen? Auch kein Problem, wenn die bereits erwähnte Nutzungsvollmacht vorliegt. Hier gehen Bußgeldbescheide (beispielsweise wegen zu schnellen Fahrens) auch erst an dich als Fahrzeughalter. Dieses Verfahren nennt sich Kfz-Halterhaftung. Die Vollstreckungsstelle muss dann vom Halter informiert werden, welche Person tatsächlich das Auto gefahren ist. Dann bezahlt der Fahrer die Strafe.
Dein Auto privat zu verleihen ist möglich. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, alle Bedingungen schriftlich festzuhalten. Kläre auch vorher alles mit deiner Kfz-Versicherung ab, sodass du im Ernstfall keine Probleme bekommst. So sind deine Freunde und du immer auf der sicheren Seite!
Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).