Reisen nach Norwegen: Zollbestimmungen

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Rei­sen nach Nor­we­gen: Wer die Zoll­be­stim­mun­gen kennt, der reist ent­spann­ter

Die norwegischen Zollbestimmungen sind insbesondere im Hinblick auf die Einfuhr von alkoholischen Getränken besonders streng. Um hohe Strafzölle zu vermeiden, sollten sich Reisende deshalb vorab über Höchstmengen und Genehmigungspflichten informieren.

Grüner oder roter Ausgang: Was ist der Unterschied?

Wer nach Norwegen einreist und sich vorher mehr als 24 Stunden außerhalb der Landesgrenzen von Norwegen befand ‒ was bei den meisten Touristen der Fall sein sollte ‒ darf Waren im Gesamtwert von 6.000 Norwegischen Kronen (NOK) zollfrei einführen. Das entspricht umgerechnet einem Warenwert von etwa 570€ (Stand: Dezember 2020). Für in- und ausländische Devisen gilt ein Freibetrag im Wert von 25.000 NOK (ca. 2.350€) – größere Summen bedürfen einer Anmeldung.

An den meisten Grenzübergängen kannst du zwischen einem grünen und einem roten Ausgang wählen. Der grüne Ausgang ist richtig, wenn du ausschließlich zoll- und steuerfreie Waren mitführst und keine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Dabei ist darauf zu achten, dass die Waren die festgelegten Mengen- und Freigrenzen nicht überschreiten. Außerdem müssen sie deinem persönlichen Gebrauch dienen. Andernfalls – und im Zweifel – musst du den roten Ausgang nutzen.

Einfuhrzoll auf alkoholische Getränke und Tabakwaren

Für die Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol sehen die Zollbestimmungen in Norwegen besondere Quoten vor. Pro Person dürfen 200 Zigaretten oder 250 Gramm andere Rauchtabakwaren sowie 200 Blatt Zigarettenpapier eingeführt werden. Diese Bestimmungen entsprechen den Einführungsregeln für Tabak in den meisten Ländern.

Für die Einfuhr von Alkohol gilt: Pro Person dürfen maximal 1,0 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt von 22-60%), 1,5 Liter Wein (2,5-22%) sowie 2,0 Liter Bier oder Alkopop/Cidre mit einem Alkoholgehalt von 2,5-4,7% eingeführt werden. Bier, Wein und Tabak dürfen ausschließlich von Personen ab 18 Jahren eingeführt werden. Für die Einfuhr von Spirituosen nach Norwegen gilt eine Altersgrenze von 20 Jahren.

Die norwegischen Zollbestimmungen sehen Umwandlungsregeln für Alkohol und Tabak vor.

  • Die Freimenge für Spirituosen kann in 1,5 Liter Wein, Bier, Cidre oder Alcopops getauscht werden.
  • Die Freimenge für Wein kann im Verhältnis 1:1 in Bier/Cidre/Alcopops getauscht werden.
  • Anstelle von Tabakwaren können zusätzlich 1,5 Liter Wein/Bier/Alcopop/Cidre eingeführt werden.

Die norwegische Zollbehörde stellt Reisenden eine App zur Berechnung der Freimengen zur Verfügung.

Bestimmte Waren können nur mit Genehmigung eingeführt werden

Viele Waren dürfen ohne besondere Genehmigung gar nicht nach Norwegen eingeführt werden. Dazu zählen alkoholische Getränke beziehungsweise Alkohol mit mehr als 60 Prozent Vol-% Alkohol, Drogen und Giftstoffe, Arzneimittel über kleine Mengen für den persönlichen Bedarf hinaus, Kartoffeln, zum Anbau bestimmte Pflanzen- und Pflanzenteile, Säugetiere, Vögel und exotische Tiere, Waffen, Munition und Feuerwerkskörper. Fleisch- und Fleischwaren sowie Milch- und Milcherzeugnisse mit Herkunft aus einem Nicht-EWR-Staat dürfen ebenfalls nicht eingeführt werden.

Wer überlegt sein Haustier mitzunehmen, sollte sich ebenfalls eingehend mit den norwegischen Zollbestimmungen vertraut machen. Eine Tollwutimpfung und eine eindeutige Identifikation, zum Beispiel durch Mikrochip, sind ‒ neben einigen weiteren Einfuhrbestimmungen ‒ Grundvoraussetzungen für eine sichere Einreise.

Angler aufgepasst! Aktuelle Zollbestimmungen zur Ausfuhr von Fisch

Unter leidenschaftlichen Anglern gilt Norwegen bekanntlich als Fischerparadies. Doch trotz aller Begeisterung für diesen Sport müssen auch hier einige Bestimmungen beachtet werden.

So wurde beispielsweise die bisherige Ausfuhrmenge von 15 kg Meeresfisch pro Person auf 10 kg reduziert. Angelt man allerdings nachweislich an mindestens 7 zusammenhängenden Tagen unter Aufsicht eines registrierten Touristenfischereibetriebes, so erhöht sich die zollfreie Menge auf 20 kg.

Wichtig ist auch: Jede Person darf nur ihren eigenen geangelten Fisch ausführen. Zwischen jeder Ausfuhr muss eine Frist von 7 Tagen eingehalten werden.

Auch der sogenannte "Trophäenfisch" wurde durch die Einführung der neuen Zollbestimmungen im Jahr 2018 abgeschafft. Dieser zählt nun, wie alle anderen Salzwasserfische auch, zur Freimenge. Süßwasserfische hingegen bleiben von den neuen Regulierungen völlig unberührt. Sie dürfen weiterhin ohne Einschränkungen ausgeführt werden.

Weitere Informationen zu den Zollbestimmungen in Norwegen finden du direkt bei der norwegischen Zollbehörde (auch in deutscher Sprache verfügbar) oder beim Auswärtigen Amt.

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