Reisen in die Schweiz: Zoll und Einfuhr

Schweizer und deutsche Flagge wehen nebeneinander am Mast im Wind
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Draußen unterwegs
Lesezeit: 4-5 Minuten

Zoll­be­stim­mun­gen in der Schweiz

Die Schweiz ist das ganze Jahr über ein beliebtes Reiseziel. Unser Nachbarland gehört jedoch nicht zur Europäischen Union, weshalb bestimmte Waren Einfuhrbestimmungen am Schweizer Zoll unterliegen. Worauf du deshalb bei der Einreise achten solltest, erfährst du in diesem Artikel:

  • Vorsicht bei Genussmitteln wie Alkohol und Tabak: Ab einer bestimmten Menge sind hierfür Zollgebühren zu zahlen.
  • Besonders sensibel sind Fleischprodukte: Pro Person darf höchstens ein Kilogramm an Frikadellen, Wurst und Co. mitgeführt werden.
  • Beachte die besonderen Bedingungen, die für Haustiere, Bargeld und Medikamente gelten.

Welche Einfuhrbestimmungen gelten in der Schweiz?

In die Schweiz darf man grundsätzlich Waren in einem Gegenwert von bis zu 300 Schweizer Franken einführen. Im Gegensatz zu persönlichen Gebrauchsgegenständen gibt es jedoch bestimmte Produkte, die als „sensible Waren“ gelten. Hierzu gibt es jeweils eigene Regelungen. Zu den sensiblen Waren gehören:

  • Tabak
  • Alkohol
  • Fleisch, Butter, Öle
  • psychoaktive Medikamente
  • Haustiere

Einfuhr von alkoholischen Getränken

Die meisten Länder haben Einfuhrbeschränkungen hinsichtlich Alkohol, zum Beispiel Norwegen. Das gilt auch für die Schweiz. Durch diese Verzollung wird beispielsweise das verbilligte Einkaufsvergnügen an der Grenze geregelt. Wer auf zusätzliche Ausgaben beim Zoll verzichten will, sollte Folgendes beachten:

  • Getränke mit mehr als 18 Prozent Reinalkohol: 1 Liter pro Getränk (Mindestalter: 17 Jahre)
  • Wein und Bier: jeweils 5 Liter
  • bei Überschreitung: zwei Franken pro zusätzlichem Liter

Tabakwaren – wie viel ist erlaubt?

Wer mindestens 17 Jahre alt ist, darf 250 Zigaretten oder Zigarren zollfrei in die Schweiz einführen. Dies entspricht etwas mehr als einer Stange Zigaretten und begrenzt die Einfuhrmöglichkeiten auf den Eigenbedarf.

Auch 250 Gramm loser Tabak sind zollfrei. Bei größeren Mengen kann es richtig teuer werden: Pro zusätzliche Zigarette verlangen die Schweizer Zollbehörden 25 Rappen. Auch für jedes zusätzliche Gramm losen Tabak werden weitere 10 Rappen fällig. Mehr Tabakwaren in die Schweiz einzuführen, lohnt sich also nicht.

Du möchtest sowieso mit dem Rauchen aufhören? In diesem Artikel findest du Tipps, die dir dabei helfen können.

Darf Fleisch eingeführt werden?

Fleisch gilt bei der Einfuhr in die Schweiz wie in vielen anderen Ländern als sensible Ware. Der Grund ist eine mögliche Keimbelastung und die potenzielle Übertragung von Krankheitserregern. Ein Kilogramm Fleisch darf jedoch mitgeführt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Fleisch frisch ist oder bereits zubereitet, zum Beispiel in Konserven. Nimmst du Futter für Hund oder Katze mit, ist es für den Zoll hilfreich, wenn es auf der Packung klar als solches gekennzeichnet ist. Von der Beschränkung für Fleisch sind also ausgenommen:

  • Wild (Hirsch, Wildschwein, Fasan etc.)
  • Fleisch von Wildtieren, die in Gehegen gehalten werden
  • Hunde- und Katzenfutter
  • Fische, Krebse und Meeresweichtiere
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Regelungen für Öle und Butter, Getreideprodukte, Obst und Gemüse

Bei Ölen und Butter gilt eine Obergrenze von fünf Litern beziehungsweise fünf Kilogramm. Überschreitest du diese Menge, werden beim Zoll pro zusätzlichem Liter zwei Franken fällig. Gemüse, Getreide, Obst und Schnittblumen hingegen gehören seit 2014 nicht mehr zu den sensiblen Waren und können problemlos mitgebracht werden. Ein Strauß Blumen für die Gastgeber ist also erlaubt.

Was gilt für Medikamente?

Der Arzneimittelverkehr an der Schweizer Grenze wird streng überwacht. Ein Grund hierfür ist der Schwarzmarkt mit Medikamenten im Dreiländereck Frankreich-Deutschland-Schweiz. Reisende dürfen zwar Medikamente mit sich führen, die entweder psychoaktiv sind oder Betäubungsmittel (zum Beispiel Antidepressiva) enthalten, jedoch nur für den Eigenbedarf. Eine vertretbare Menge ist eine Monatspackung.

Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber du kannst dich zusätzlich absichern, indem du bei Reisen ins Ausland ein Schreiben deines Arztes mitführst (auf Englisch), in dem bestätigt wird, dass du die Medikamente aus gesundheitlichen Gründen benötigst. Nimm also keine Mengen mit, die einen Verdacht beim Schweizer Zoll erregen könnten.

Dürfen Haustiere einreisen?

Solange du dein Haustier (Katze, Hund oder Frettchen) für einen Urlaub oder Ausflug mit in die Schweiz nimmst, gelten dieselben Bestimmungen wie in der EU:

  • EU-Heimtierausweis mitführen
  • gültige Tollwutimpfung nachweisen

Worauf du sonst achten kannst, damit du und dein Hund entspannt auf Reisen gehen könnt, erfährst du hier.

Wie viel Bargeld ist erlaubt?

Es bestehen in der Schweiz keine Beschränkungen bei der Einfuhr von Bargeld. Wenn du jedoch mehr als 10.000 Schweizer Franken mit dir führst, musst du den Betrag bei den Zollbehörden anmelden und eventuell mit einer Befragung durch den Zoll rechnen. Dadurch will das Land Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen.

Fazit

Beachtest du diese grundsätzlichen Regeln, kann bei der Einreise in die Schweiz eigentlich nichts schiefgehen. Die Eidgenössische Zollverwaltung stellt auf ihrer Webseite weitere Informationen über Zollbestimmungen und die Einfuhr in die Schweiz bereit. Wir wünschen dir viel Vergnügen im Land der Eidgenossen!

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