Rundum-Schutz
An die Straße gestellter Sperrmüll wird von Passanten gern durchwühlt und mitgenommen. Was für den einen Müll ist, ist für den anderen ein tolles neues Einrichtungsstück für das eigene Zuhause. Doch wem gehören die Sachen rechtlich gesehen und ist das Mitnehmen überhaupt erlaubt? Wir klären die wichtigsten Fragen und Regeln rund um das Thema Sperrmüll.
Was zählt alles zum Sperrmüll?
Wie es der Name vermuten lässt, fallen große und sperrige Gegenstände aus privaten Haushalten unter die Kategorie Sperrmüll. Aufgrund von Größe und Gewicht passen die nicht in entsprechenden Abfallbehältnisse. Sie müssen extra von der Stadtreinigung oder anderweitigen Entsorgungsunternehmen abgeholt werden.
Bevor das nicht mehr zu gebrauchende Wohnungsinventar an die Straße gestellt werden kann, musst du einen Termin zur Abholung vereinbaren. Bei einigen Unternehmen reicht eine telefonische Absprache aus. Andere verlangen eine ausgefüllte und kostenpflichtige Sperrmüllkarte. Auf dieser kannst du anmelden, welche Möbel und Haushaltsartikel in welchen Mengen zur Entsorgung bereitstehen werden.
Allgemein gehören alle mobilen haushaltsüblichen Gegenstände zum Sperrmüll:
Ausnahmen bestätigen bekanntermaßen die Regel. Einige Sachen passen zwar nicht in die Mülltonne, gelten aber nicht immer als Sperrmüll:
Oftmals sind Verbraucher verunsichert, was zu Restmüll oder zu Sperr- oder Sondermüll zählt. Wird der Müll nicht richtig getrennt, können Problemstoffe wie Altmineralöl oder Batterien die Umwelt stark belasten. Bei der Kategorisierung fallen die regionalen Unterschiede groß aus. Informiere dich am besten von vornherein auf der Website deiner örtlichen Abfallwirtschaft.
Ist das Mitnehmen von Sperrmüll erlaubt?
Sperrmüll steht in den meisten Fällen einige Stunden an der Straße, bevor die Müllabfuhr ihn abholt. Sammler und Trödel-Liebhaber nutzen die Gunst der nächtlichen Stunde und suchen nach brauchbaren Sachen. Schließlich will der bisherige Eigentümer nichts mehr mit ihnen zu tun haben. Rechtlich gesehen sind die Gegenstände des Sperrmülls aber nicht herrenlos. Wenn ein Haushalt einen Abholtermin bei einem privaten oder städtischen Entsorgungsunternehmen vereinbart, wechseln die Besitzrechte. In der Juristensprache handelt es sich hierbei um eine „Eigentumsübereignung“.
Mitnehmen von Sperrmüll: Diese Konsequenzen drohen
Entwendet jemand einen Teil des Sperrmülls, ist das Diebstahl. Man macht sich damit strafbar und muss mit einer Anzeige rechnen. Diese Regelung soll nicht zuletzt die Entsorgungsunternehmen entlasten. Grundsätzlich ist der Haushalt, der Sperrmüll beantragt für eine Vorsortierung verantwortlich. Durchwühlen Dritte die abgestellten Sachen, muss der Entsorger mehr Zeit für die Wertstofftrennung aufwenden. Das Mitnehmen von Sperrmüll wird in den meisten Fällen als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld belegt. Bei erst- und einmaligem Verstoß sind die Beamten gnädig und belassen es bei einer Verwarnung. In anderen Fällen kann gegen den Gesetzeswidrigen eine Anzeige aufgrund von Diebstahl erstattet werden. Beispielsweise, wenn der Eigentümer eine persönliche Beziehung zu den Gegenständen hat. Ein Anwalt sieht es womöglich nicht gern, dass ein Fremder seine aussortierten Dokumente liest. Wenn ein Künstler sich von Werken trennt, sollen sie nicht an den Wänden eines Unbekannten hängen.
Wer keine Strafe riskieren will, kann der alten Binsenweisheit „Fragen kostet nichts“ folgen. Es spricht nichts dagegen, den Eigentümer des Sperrmülls persönlich um einen bestimmten Gegenstand aus der Abfallsammlung zu bitten. Ein allgemeines Anrecht auf den Sperrmüll haben Dritte nicht. Doch einige Haushalte freuen sich, wenn sie Schrottsammlern und Bastlern Gutes tun können. Schließlich handeln sie im Sinne der Nachhaltigkeit. So können alte Möbel aufbereitet oder umfunktioniert werden, anstatt ungenutzt in der Entsorgung zu landen. So folgen immer mehr Menschen dem Prinzip „Zero Waste“ und reduzieren ihren Abfall soweit es geht.
Bei wem darf ich Sperrmüll beantragen?
Seit 2018 ist die Sperrmüllabholung nicht mehr ausschließlich in öffentlich-rechtlicher Hand. Ein Gericht hat entschieden, dass Sperrmüll auch von gewerblichen Entsorgungsunternehmen eingesammelt werden darf. Ein solches gewerbliches Sperrmüllsammeln ist aber nur legal, wenn eine entsprechende Genehmigung ausgestellt wurde. Du kannst die Stadtreinigung ebenso für die Entsorgung beauftragen wie ein privates Unternehmen.
Darf ich Sperrmüll dazustellen?
Kaum ein Entsorgungsunternehmen vergibt einen Termin zur Sperrmüllabholung binnen weniger Tage. Erst wenn die angegebenen Mengen des Sperrmülls von Kunden einer bestimmten Region eine Wagenladung ergeben, plant die Müllabfuhr die Fahrtroute. Die Müllabfuhr transportiert aus logistischen Gründen dann auch nur die Sachen ab, die zuvor angemeldet wurden. Stellt jemand weiteren Sperrmüll dazu, ist der Straßenrand am Ende des Tages womöglich nicht vom Abfall befreit. Da nicht erkennbar ist, um wessen Hinterlassenschaften es sich handelt, liegt die Entsorgung in der Verantwortung des ursprünglichen Auftraggebers. Um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, solltest du deinen Sperrmüll selbst entsorgen oder dich mit weiteren Haushalten zusammentun. Oder du verbindest das Gute mit dem Nützlichen und verschenkst einen Teil deines Mobiliars. Auch wenn du mit dem verrosteten Regal oder dem abgewetzten Sofa nichts mehr anfangen kannst, hat jemand anderes vielleicht noch Verwendung dafür. Apropos Gutes mit Nützlichem verbinden, mit der neuen Trendsportart Plogging hältst du dich fit und befreist die Umwelt von lästigem Müll.
Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.