Rundum-Schutz
Der Nachbar nervt fast täglich und beschwert sich immer wieder über das geparkte Auto: Konflikte unter Nachbarn können schnell ausarten, Spannungen in hitzige Wortgefechte übergehen. Besonders Bedrohungen und Beleidigungen haben das Zeug, das Zusammenleben in der Nachbarschaft zu belasten. Verbale Attacken wie „Stell deine Schrottkiste doch woanders ab, du Drecksau“ sind schnell gesagt. Aber sind Streitgespräche tatsächlich ein Grund, seinen Nachbarn mit einer Anzeige zu drohen? Und gilt „du Drecksau“ bereits als Beleidigung? Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass nicht nur physische Handlungen, sondern auch verbale Übergriffe vor Gericht landen können.
Das und mehr erfährst du in diesem Artikel:
- Die Definition von Beleidigung: Sie ist strafbar, allerdings auch schwer nachzuweisen.
- Einen Bußgeldkatalog zu Beleidigungen gibt es nicht, eine Strafe hängt vom Einzelfall ab.
- Tipps, wie du versuchen kannst, den Hausfrieden ohne Prozess wiederherzustellen.
Nach dem Gesetz handelt es sich bei einer Beleidigung um einen Tathergang, bei dem die Missachtung oder Nichtachtung eines anderen Menschen zum Ausdruck gebracht wird. Das setzt voraus, dass der Betroffene, dem die Beleidigung gilt, diese auch wahrnimmt und versteht. Andernfalls liegt kein sogenannter Taterfolg vor. Beispiel: Spricht der Beleidigte eine andere Sprache und versteht das Wort „Idiot“ nicht, handelt es sich nicht um eine Beleidigung.
Beleidigungen erfolgen nicht nur durch die Sprache, sondern können auch schriftlich, bildhaft oder durch Gesten erfolgen. Ein Beispiel ist hier der allseits bekannte erhobene Mittelfinger. Spucken, Ohrfeigen und Schubsen zählen zu den Beleidigungen in tätlicher Form.
Der Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs definiert, wann eine Attacke als Beleidigung gilt. Wichtiges Kriterium ist: Hat der Betroffene vorsätzlich gehandelt? Steht dein Nachbar mehrmals pro Woche vor der Tür, um dich wegen des geparkten Autos mit „Idiot“ zu beschimpfen, und spuckt dich an, kannst du voraussichtlich von vorsätzlichem Verhalten ausgehen. Du entschließt dich: Diese Äußerungen möchtest du nicht länger hinnehmen. Vielleicht fühlst du dich durch das Benehmen sogar bedroht. Du kannst Anzeige bei der Polizei erstatten.
Sicher fragst du dich: Was hat der ständig meckernde Nachbar zu erwarten? Diese Frage kann nur individuell beantwortet werden. Denn das Strafmaß bei Beleidigungen von Nachbarn ist gesetzlich nicht festgelegt. Es gibt keinen Bußgeldkatalog, wie wir ihn für Regelverstöße und Beleidigungen im Straßenverkehr kennen. Sollte es zu einem Rechtsstreit infolge einer Strafanzeige kommen, wird nach Einzelfall entschieden. Wenn du sichergehen möchtest, dass die Entgleisungen strafrechtlich verfolgt werden, musst du einen Strafantrag stellen. Möglich sind Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, abhängig von der Schwere der tätlichen Handlung.
Gerichtlich wurde beispielsweise entschieden, dass das Wort „Drecksau“ als eines unter vielen als strafbare Beleidigung gilt und mit zwei Wochen Dauerarrest bestraft wird. In einem anderen Fall wurde für die Äußerung „Neger“ eine Geldstrafe von 100 Euro verhängt. Bevor du erste rechtliche Schritte gehst, solltest du dir allerdings überlegen: Kannst du deine Anschuldigungen beweisen? Wenn Aussage gegen Aussage steht, ist wenig gewonnen. Idealerweise kannst du einen Zeugen beibringen, der deine Anzeige unterstützt. Von unwahren Anschuldigungen solltest du Abstand nehmen. Denn damit kannst du dich wegen Verleumdung strafbar machen.
Der Kaffeeklatsch am Nachmittag oder ein Grillfest am Abend: Über siebzig Prozent der Deutschen geben an, mit den Personen in ihrer Nachbarschaft gut auszukommen. Viele Streitigkeiten fallen wegen Lärmbelästigung an. In einem Mehrfamilienhaus kommt schnell der Vorwurf auf, gemeinschaftliche Pflichten wie die Reinigung des Hausflurs oder des Waschraums zu vernachlässigen. Oder es gibt Stress aufgrund von begrenzten Parkmöglichkeiten.
Menschen, die sich häufiger zanken, finden meist genug Kleinigkeiten, an denen etwas auszusetzen ist. Ein Hausbewohner beklagt sich über den Parfumgeruch im Flur, ein anderer über den Rauch von Zigaretten, der vom unteren zum oberen Balkon zieht. Oder die Katze macht ihr Geschäft in der Sandkiste im Garten. Gründe für Streit gibt es viele. Die eine oder andere Sache wird rasch zum Dauerthema und erzeugt mit der Zeit Aggressionen oder vielfach sogar Angst. Die wiederkehrende Erregung kann zu Beschimpfung oder Bedrohung übergehen. Gut zu wissen: Pöbelt ein Hausbewohner ständig herum, hat der Vermieter das Recht, ihm zu kündigen.
Wenn du feststellst, dass dein Nachbar auf Streit aus ist, solltest du nicht direkt strafrechtlich gegen ihn vorgehen. Sinnvoll ist es, das persönliche Gespräch zu suchen und zu klären, was genau der Störfaktor ist, der zu Unmut führt. Vielleicht kannst du den Nachbarn besänftigen, eine Erklärung vermitteln und damit selbst zu einer Lösung beitragen.
Kommt ihr zu keiner Lösung, erkundige dich beim Vermieter oder beim Mieterschutzbund: Was ist erlaubt und was nicht? Hilfreich ist es, das Verhalten des Gegenübers zu dokumentieren, um die jeweilige Situation beweisen zu können. Wichtig dabei: Du solltest nicht drohen und dich beleidigend äußern, sondern sachlich bleiben. Sonst kommt es wahrscheinlich zu keiner friedlichen Einigung.
Sollte all das nicht helfen, erkundige dich beim zuständigen Amt deines Wohnorts, wo es eine kommunale Schiedsstelle gibt. Im Zweifel kann dein Anwalt eine kostenlose Ersteinschätzung vornehmen und feststellen, ob es sich überhaupt um einen Straftatbestand handelt. Dabei kommt sicher auch zur Sprache: Fühlst du dich belästigt? Sind Worte gefallen, die dich bedrohen? Wurde mit Dritten über dich gesprochen und geht es sogar um Verleumdung oder üble Nachrede?
Versuche, Streit mit Nachbarn in einem persönlichen Gespräch zu schlichten und sprich eine Beleidigung offen an. Falls die betroffene Person nicht zur Einsicht kommt, bleibt dir immer noch der Gang zur Polizei oder zum Anwalt, um eine Lösung zu finden. Sinnvoll ist es, Beweise für beleidigende Äußerungen zu sammeln und die Situation sachlich zu erklären. Auch ein Zeuge kann wichtig sein, der bestätigt, dass die Person, die du anzeigst, tatsächlich immer wieder den Frieden in der Nachbarschaft stört. Mit der Rechtsschutzversicherung von Generali kannst du Rechtsberatung für deine individuelle Situation in Anspruch nehmen und dich vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits absichern.
Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.