Rundum-Schutz
Bevor du als Schulabgänger in eine Ausbildung oder in ein Studium startest, hast du den ganzen Sommer lang Pause. Musst du dich während dieser Zeit arbeitslos melden? Warum es sich für dich und deine Eltern lohnen kann, die Überbrückungszeit bei der Agentur für Arbeit zu melden, erfährst du in diesem Artikel. Das Wichtigste in Kürze:
- Kindergeld, Rente, Bewerbungsprozess: Welche Vorteile dir der Status „ausbildungssuchend“ bringt.
- Deine Meldung beim Amt kannst du direkt nach dem Abschluss abschicken.
- Als Ausbildungsuchender bist du nicht arbeitslos – welchen Unterschied das beim Amt macht.
Ausbildungssuchend und arbeitslos sind zwei unterschiedliche Situationen. Wenn du dich arbeitslos meldest, hast du einen anderen Status: Du erhältst nur unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld und Jobvorschläge der Arbeitsagentur. Weil du jedoch gerade die Schule abgeschlossen hast, geht der Gesetzgeber eher davon aus, dass du eine Berufsausbildung abschließen möchtest, bevor du regulär anfängst zu arbeiten.
1. Kindergeld
In Deutschland wird grundsätzlich allen Eltern Kindergeld ausgezahlt. Solange es unter 18 Jahre alt ist, geschieht das unabhängig vom Einkommen des Kindes. Ist es volljährig, hängt die Zahlung von seinem Status ab. Dann wird das Kindergeld, bis zu einem Alter von maximal 25 Jahren, unter folgenden Bedingungen ausgezahlt:
Der letzte Punkt erweist sich manchmal als problematisch: wenn du zum Beispiel noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hast oder aus betriebsbedingten Gründen erst später in deine Ausbildung starten kannst. Damit deine Eltern durchgehend Anspruch auf Kindergeld haben, müssen sie nachweisen, dass du dich ernsthaft um eine Berufsausbildung bemühst. Und dafür reicht eine Bescheinigung des Jobcenters, dass du ausbildungssuchend gemeldet bist.
Du hast weitere Fragen zum Kindergeld? In unserem FAQ zum Thema findest du weitere Informationen.
2. Rentenversicherung
Selbst wenn du bis zur Rente noch viele Jahre Zeit hast: Dein Status nach dem Schulabschluss könnte später relevant für deinen Renteneintritt sein. Bist du als Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren für mindestens einen Monat als ausbildungssuchend gemeldet, wird dies auf deine Wartezeit angerechnet.
Es ist sinnvoll, schon in jungen Jahren für das Alter vorzusorgen. Auf welche drei Säulen der Altersvorsorge du setzen solltest, erfährst du hier.
Früh dran zu sein lohnt sich auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: In jungen Jahren profitierst du von günstigen Beiträgen und startest gut geschützt in das Berufsleben.
3. Unterstützung beim Bewerbungsprozess
Wenn du dich ausbildungssuchend meldest, wird dich ein Berater bei der Agentur für Arbeit bei der Ausbildungssuche unterstützen. Vielfach haben sie einen direkten Draht zu Betrieben und können dir helfen, eine geeignete Stelle zu finden.
Am besten direkt nach deinem Schulabschluss. Du kannst das Formular online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit ausfüllen. Die Meldung ist immer nur für drei Monate gültig. Wenn sich der Start in die Ausbildung verzögert, musst du den Antrag erneut stellen.
Du möchtest bereits in jungen Jahren finanziell für deine Zukunft vorsorgen? Informiere dich hier über den Young & Life Vermögensaufbau und Sicherungsplan für junge Leute.