Rundum-Schutz
Dies ist ein Szenario, das sich wirklich niemand wünscht: Du hältst dich im Ausland auf und dein Rückflug wird gestrichen. Natürlich fragst du dich in dieser Situation nicht nur, wie du jetzt nach Hause kommst, sondern vielleicht auch: Wann kann eine Fluggesellschaft überhaupt einen Flug annullieren? Und wie sehen die rechtlichen Regelungen zu Schadensersatzforderung aus?
In diesem Beitrag geben wir dir Antworten darauf, welche Möglichkeiten und Rechte du als Reisender bei einem Flugausfall hast.
Mit einer Reiseversicherung kannst du dich bereits im Vorfeld gegen einen Flugausfall ab versichern.
Fluggastrechte regelt die europäische Fluggastrechteverordnung
Sämtliche Flüge ausgehend von einem EU-Land und alle Flüge, die in einem EU-Land enden, unterliegen der Europäischen Fluggastrechteverordnung ─ gesetzt den Fall, dass es sich beim Fluganbieter um eine europäische Fluggesellschaft handelt. In dieser Verordnung ist festgelegt, dass Passagieren bei Verspätungen oder Flugausfall Entschädigungen bis zu 600 EUR zustehen können, sofern die Airline keinen akzeptablen Alternativflug organisiert. Wichtig ist, dass Flugreisende dieses Recht bei der Fluggesellschaft konkret einfordern. Airlines hingegen versuchen häufig, Passagiere mit Gutscheinen abzuwehren.
Außerdem legt die Europäische Fluggastrechteverordnung fest, dass die Fluggesellschaften für Snacks, Erfrischungen und zwei Telefonate sowie zwei E-Mails während der zusätzlichen Wartezeit aufkommen müssen. Verschiebt sich die Abreise noch weiter, müssen sie auch die Kosten für Übernachtungen übernehmen, wobei die Passagiere verpflichtet sind, eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit zu wählen. Das heißt: keine Luxusunterkünfte, sondern nur, was unbedingt notwendig ist. Um diese Rechte geltend machen zu können, müssen Flugreisende die entsprechenden Bons und Quittungen aufbewahren und später vorlegen.
Kein Recht auf Ausgleichsleistungen bei außergewöhnlichen Umständen
Diese Verpflichtungen der Airlines gelten jedoch nicht, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände eintreten. Dazu gehören schlechte Witterungsbedingungen wie Schneestürme, Streiks des Boden- und Flugpersonals, Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche oder auch politische Unruhen. Aber hier ist Vorsicht angebracht: Fluggesellschaften deklarieren zum Teil Gründe für Flugausfälle als außergewöhnliche Bedingungen, die rechtlich gesehen gar keine sind. In solchen Fällen ist es schon zu Rechtsstreitigkeiten gekommen, die zugunsten von Passagieren entschieden wurden.
Hier ein Beispiel:
In bestimmten Regionen kann es jahreszeitlich bedingt zu Schneestürmen kommen. Ist dieses Gebiet aber dafür bekannt, kann sich eine Airline nicht einfach auf außergewöhnliche Umstände im Falle eines Schneesturms berufen, da das Ereignis in gewissem Maße vorhersehbar ist. Deswegen ist es empfehlenswert, sich die Begründung der Airline für den Flugausfall genau anzusehen.
Nehmen Passagiere ihr Recht in Anspruch, ihre Kosten zurückzufordern, entfallen damit alle anderen Verpflichtungen der Fluggesellschaft. Du musst dich dann also selbst um einen Rückflug kümmern. Organisiert die Fluggesellschaft eine alternative Route, muss sie lediglich eine Differenzentschädigung zahlen. Empfehlenswert ist es auf jeden Fall, vorher eine Reiseversicherung abzuschließen. Speichere am besten die Service-Rufnummer in deinem Smartphone ab und kontaktiere bei einem Flugausfall rechtzeitig deine Versicherung.
Wir haben hier für dich die wichtigsten Punkte zusammengefasst, wie du vorgehen solltest, wenn dein Flug annulliert wurde:
Covid-19 und Flugausfälle
Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde der internationale Flugverkehr großflächig fast stillgelegt. Doch wie sieht es mittlerweile aus und welche rechtlichen Regelungen gelten?
Auch bezüglich eines Flugausfalls im Falle von Covid-19 gilt: Die Airline muss entweder die Kosten für den Flug und die Verpflegung während der Wartezeit erstatten oder aber sie muss einen angemessen Alternativflug organisieren. Angemessen bedeutet unter anderem, innerhalb eines akzeptablen Zeitraums.
Viele Verbraucherorganisationen weisen darauf hin, dass zahlreiche Fluggesellschaften versuchen, Passagiere mit Gutscheinen zufriedenzustellen, um weitere Forderungen aufgrund von Corona-Flugausfällen zu unterbinden. Auf EU-Ebene wurde sogar versucht die Verpflichtung rechtlich durchzusetzen, dass Fluggäste bei Flugausfällen aufgrund von Covid-19 Gutscheine akzeptieren müssen. Die Airlines argumentieren dabei unter anderem mit ihrer angespannten wirtschaftlichen Lage. Diese Versuche der Airlines wurden jedoch abgewiesen.
Verbraucher haben somit nach wie vor die Wahl, entweder Gutscheine freiwillig anzunehmen, sich die Kosten rückerstatten zu lassen (innerhalb von 7 Tagen!) oder ihre Reise auf einer Alternativroute umzubuchen.
Fazit
Natürlich hoffen wir, dass du dich nicht in einer solchen Situation wiederfindest: Im Ausland festsitzen, weil dein Flug annulliert wurde. Für den Fall der Fälle bist du mit unserer Checkliste aber gut beraten. Denke auch daran möglichst ruhig zu bleiben, denn Streitigkeiten und Wutausbrüche am Flughafen bringen niemanden weiter. Auch die Mitarbeiter der Fluggesellschaft werden mehr Bereitschaft zeigen, wenn du höflich bleibst.
Sichere dich ab mit der Reiseversicherung von Generali, um auf Auslandsreisen, im Krankheitsfall oder bei verlorenem Gepäck geschützt zu sein.