Ein Mann wirft eine Münze in ein Sparschwein, daneben steht ein Gebiss auf dem Tisch

Zahnlücken schließen - so teuer können schöne Zähne sein

  1. ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK
  2. ZAHNLÜCKEN SCHLIESSEN - SO TEUER KÖNNEN SCHÖNE ZÄHNE SEIN
Gesund bleiben
Lesezeit: 5-6 Minuten

Fast jeder Mensch benötigt im Laufe seines Lebens Zahnersatz. Mal kann der Sturz vom Fahrrad, mal die bekannten zahnmedizinischen Volkskrankheiten wie Karies oder Parodontitis die Ursache sein. Was bleibt ist eine unschöne Lücke im Mund. Lösungen gibt es viele: Implantate, Brücken, Teleskop- oder Modellgussprothesen. Oft sind die komfortabelsten Lösungen auch die aufwendigsten und teuersten. Wir erklären dir, warum das so ist und wie du am besten für ein schönes, lebenslanges Lachen vorsorgst.

Wel­che Kos­ten wer­den für Zah­ner­satz von gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen über­nom­men?

Zunächst eine gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat den sogenannten Festzuschuss zum Zahnersatz von 50 auf 60 % erhöht. Falls du regelmäßig zum Zahnarzt gehst und der Zahnarzt die Besuche in deinem Bonusheft dokumentiert, erhöht sich der Zuschuss auf 70 % (5 Jahre lückenloses Bonusheft) oder sogar auf 75 % (10 Jahre lückenloses Bonusheft). Die Sache hat jedoch einen Haken, den du spätestens in dem Moment bemerkst, wenn du Zahnersatz benötigst.

Denn du erhältst den gesetzlich garantierten Festzuschuss nicht auf die tatsächlich anfallenden Behandlungskosten, sondern nur für eine sogenannte Regelversorgung. Was ist damit gemeint? Die Regelversorgung umfasst bei Zahnersatz nur die medizinisch notwendige Grundversorgung. Mit anderen Worten: Der Festzuschuss von 60 bis 75 % bezieht sich auf die jeweils günstigste medizinische Minimallösung. Unter dem Strich bedeutet das, dass du von der gesetzlichen Krankenkasse immer nur einen festgeschriebenen Betrag (Festzuschuss) erstattet bekommst.

Wel­che Kos­ten kön­nen für Zah­ner­satz ent­ste­hen?

Den Festzuschuss, den du für deinen Zahnersatz bekommst, hängt vom Befund deines Zahnarztes ab. Dieser zahnärztliche Befund wird mit einer ausführlichen Tabelle der gesetzlichen Krankenkasse abgeglichen. Darin ist zu jedem Befund ein fester Betrag aufgeführt, von dem du einen prozentualen Anteil, also 60, 70 bzw. 75 %, erstattet bekommst. Das Problem daran: Dieser Betrag sagt nichts über die tatsächlich anfallenden Behandlungskosten aus.

Das folgende Beispiel zeigt dir, wie weit die minimale Regelversorgung und die tatsächlichen Kosten in der Praxis auseinander liegen:

Kassenpatientin Sarah ist 31 Jahre alt und benötigt einen neuen Backenzahn. Nach der Regelversorgung würde sie eine unverblendete Vollguss-Brücke bekommen, die auf die beiden benachbarten Backenzähne aufgesetzt wird. Ihr Zahnarzt berechnet dafür 850,00 €. Sie hätte in diesem Fall eine silbern schimmernde Brücke im Mund, die drei komplette Backenzähne einnimmt. Sarah müsste für diesen Zahnersatz einen Eigenanteil von 342,41 € zuzahlen, da Sie kein gepflegtes Bonusheft vorweisen kann. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen Festzuschuss von 507,59 €. Ihr Zahnarzt rät ihr jedoch zu einer höherwertigen Versorgung mit einem Implantat in der Farbe ihrer Zähne, welches in die Lücke zwischen die beiden gesunden Zähne gesetzt wird. Für das Implantat berechnet ihr Zahnarzt 3.700,00 €. Sarah müsste für diesen kaum sichtbaren Zahnersatz jedoch eine Zuzahlung von 3.192,41 € leisten. Die restlichen 507,59 € übernimmt wieder Ihre gesetzliche Krankenkasse als Festzuschuss.
 

Vollgussbrücke im Modell
Vollkeramikbrücke im Modell
Backenzahnimplantat im Modell

Drei Wege zum Zahnersatz: v.l.: Vollgussbrücke, Vollkeramikbrücke, Zahnimplantat

Warum ist guter Zah­ner­satz so wich­tig?

Du musst wissen, dass bei einem fehlenden Zahn die Lücken im Kiefer aus medizinischen Gründen in der Regel immer geschlossen werden sollten. Denn dein Kieferknochen kann sich an diesen Stellen zurückbilden, wenn du auf Zahnersatz verzichtest. Dein Zahnarzt wird dir verschiedene Lösungen vorschlagen, wie er die Lücken in deinem Gebiss füllen kann. Welche Lösungen das im Einzelnen sind, hängt von deiner individuellen medizinischen Situation ab und muss vom Zahnarzt und Dir entschieden werden.

Es gibt grundsätzlich drei Arten von Zahnersatz: Brücken, Prothesen und Implantate. Die Entscheidung liegt bei dir. Folgende Aspekte solltest du abwägen:

  1. Fühlst du dich mit dem Zahnersatz wohl? Dieser Aspekt spielt bei der Regelversorgung eine untergeordnete Rolle. Die günstigsten Standardlösungen werden zum Beispiel im nicht sichtbarem Bereich unverblendet eingesetzt.
  2. Wie stark behindert der Zahnersatz die Pflege deiner Zähne? Brücken, die oft günstiger sind, müssen zum Beispiel sehr sorgfältig gereinigt werden, weil sich unter den Rändern Bakterien bilden können. Außerdem setzen sich Speisereste schnell unter den Gliedern fest und werden ebenfalls zu einem Reservoir für Bakterien.
  3. Hat der Zahnersatz medizinische Nebenwirkungen? So muss der Zahnarzt beim Einsatz einer konventionellen Brücke die sogenannten Pfeilerzähne, auf denen die Brücke aufsitzt, stark abschleifen. Dabei geht viel gesunde Zahnsubstanz für immer verloren und der Zahn hat ein erhöhtes Risiko an Karies zu erkranken. 

Wie berech­nen sich die Kos­ten beim Upgrade des Zah­ner­sat­zes?

Wenn du als Patient der gesetzlichen Krankenkasse eine bessere Versorgung haben möchtest als die medizinische Minimallösung, gibt es bei der Finanzierung zwei Möglichkeiten. Wir erklären sie wieder am Beispiel von Sarahs Backenzahn:

  1. Sarah könnte sich beim Ersetzen ihres Zahns für eine „gleichartige Versorgung“ entscheiden. Dabei folgt sie grundsätzlich der Wahl des Zahnersatzes, die die gesetzliche Krankenkasse für sie vorsieht, wertet den Zahnersatz jedoch durch eine Zusatzleistung auf. Das wäre etwa dann der Fall, wenn ihr Zahnarzt die Vollguss-Brücke aus der Regelversorgung durch eine Brücke aus Keramik ersetzt. Die Gesamtkosten dafür berechnet er mit 1.700,00 €. Sarah müsste in diesem Fall für die Zusatzleistung selbst aufkommen. Ihr Eigenanteil läge, abzüglich dem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse von 507,59 €, bei 1.192,41 €.
  2. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass Sarah dem Rat ihres Zahnarztes folgt und sich für einen noch höherwertigen Zahnersatz entscheidet. Das Schließen der Zahnlücke durch ein modernes Implantat gilt dann als eine „andersartige Versorgung“. Sarah rechnet die Leistungen direkt mit ihrem Zahnarzt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ab. Ihre gesetzliche Krankenkasse überweist ihr als Zuschuss zu den Implantatkosten in Höhe von 3.700,00 € lediglich 507,59 € als Festzuschuss aus der Regelversorgung.
Übersichtsgrafik, die zeigt, was zahnrettende und -ersetzende Maßnahmen kosten

Wie sicherst du dich gegen hohe Kos­ten beim Zah­ner­satz ab?

Du möchtest dir einen hervorragenden Zahnersatz leisten, ohne bei der Zuzahlung tief in die eigene Tasche greifen zu müssen? Schütze deine Zähne mit einer privaten Zahnzusatzversicherung.
Mit „Mein Zahnschutz“ sicherst du dir schon bei einem geringen Monatsbeitrag hochwertige Zahnersatzleistungen. Was daran besonders praktisch ist? Du kannst mit der Wahl zwischen verschiedenen Plänen deinen Schutz genau an deine individuellen Bedürfnisse anpassen.

Das bedeutet in Zahlen ausgedrückt: Sarah kann als Versicherte in der höchsten Schutzklasse, Plan1, ihre Zuzahlungen für das hochwertige Implantat mit Kosten von 3.700,00 €, auf nur 370,00 € reduzieren. Selbst mit dem Schutz in Plan3 wären es nur 1.110,00 € anstatt der 3.192,41 €, die sie ohne Zahnzusatzschutz bezahlen müsste. Gut, dass Sarah rechtzeitig für ihre Zähne vorgesorgt hat.

Zusammenfassung:

Willst du als Patient der gesetzlichen Krankenkasse beim Zahnersatz eine medizinisch und ästhetisch gute Leistung in Anspruch nehmen, wird es schnell teuer. Die wirksamste Möglichkeit für den Schutz deiner Zähne und hoher Zahnkosten ist eine private Zahnzusatzversicherung.

PlanZahn: Rothaarige Frau lächelt in die Kamera

Unsere Emp­feh­lung

Wenn du für deine Zähne immer die beste Lösung willst, findest du hier deinen individuellen Zahnplan.

Mehr erfahren

Ganz per­sön­li­che Bera­tung für Dich

Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).

Ähn­li­che Arti­kel