PlanZahn

Die Zahnzusatzversicherung für ein strahlendes Lächeln

PlanZahn: Rothaarige Frau lächelt in die Kamera
Das Wichtigste in Kürze
  • Hochwertiger Zahnersatz 
  • ­Umfangreiche Zahn- und Parodontose-Behandlung
  • ­Professionelle Zahnreinigung

Schöne Zähne kann sich jeder leis­ten

Ein Besuch beim Zahnarzt kann teuer werden. Denn gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse für Zahnersatz zum Beispiel nur einen sogenannten Festzuschuss. Dieser deckt die Kosten für die tatsächliche Behandlung in der Regel nicht ab. Sichern Sie sich mit PlanZahn eine zusätzliche Erstattung. Schöne und gesunde Zähne bleiben so bezahlbar.

High­lights Plan­Zahn

Sichern Sie sich den Leistungsumfang, der zu Ihnen passt. Wählen Sie zwischen PlanZahn1, PlanZahn2 und PlanZahn3.

PlanZahn1

Zahnersatz

  • 90 % für Zahnersatz (auch Implantate), Inlays und Zahnkronen unter Anrechnung der GKV-Vorleistung
    (45 % ohne GKV-Vorleistung).  
  • Die Erstattung beträgt maximal 1.000/2.000/3.000/4.000/5.000 € in den ersten 1/2/3/4/5 Kalenderjahren.
    Bei einem Unfall entfällt die Begrenzung.

Zahnbehandlung

  • 90 % für Zahn- und Parodontosebehandlung (auch plastische Füllungen und Wurzelbehandlungen)
    unter Anrechnung einer eventuellen GKV-Vorleistung

Prophylaxe

  • 200 € in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren für prophylaktische Leistungen,
    z. B. professionelle Zahnreinigung

PlanZahn2

Zahnersatz

  • 80 % für Zahnersatz (auch Implantate), Inlays und Zahnkronen unter Anrechnung der GKV-Vorleistung
    (40 % ohne GKV-Vorleistung).  
  • Die Erstattung beträgt maximal 1.000/2.000/3.000/4.000/5.000 € in den ersten 1/2/3/4/5 Kalenderjahren.
    Bei einem Unfall entfällt die Begrenzung.

Zahnbehandlung

  • 80 % für Zahn- und Parodontosebehandlung (auch plastische Füllungen und Wurzelbehandlungen)
    unter Anrechnung einer eventuellen GKV-Vorleistung

Prophylaxe

  • 100 € in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren für prophylaktische Leistungen,
    z. B. professionelle Zahnreinigung

PlanZahn3

Zahnersatz

  • 70 % für Zahnersatz (auch Implantate), Inlays und Zahnkronen unter Anrechnung der GKV-Vorleistung
    (35 % ohne GKV-Vorleistung).  
  • Die Erstattung beträgt maximal 1.000/2.000/3.000/4.000/5.000 € in den ersten 1/2/3/4/5 Kalenderjahren.
    Bei einem Unfall entfällt die Begrenzung.

Zahnbehandlung

  • 70 % für Zahn- und Parodontosebehandlung (auch plastische Füllungen und Wurzelbehandlungen)
    unter Anrechnung einer eventuellen GKV-Vorleistung
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Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

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