PlanStationär

Die Zusatzversicherung im Krankenhaus

Krankenhauszusatzversicherung: Arzt und Mädchen machen high five
Das Wichtigste in Kürze
  • Behandlung durch den Arzt nach Wahl
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Freie Krankenhauswahl
  • Flexibilität mit Gesundheitsgarantie

Gut ver­sorgt, wenn es dar­auf ankommt

Besser: Plan Stationär: Assekurata Siegel 2019 mit der Auszeichnung „gut“ (2,1)

Gerade im Krankenhaus möchten Sie sich darauf verlassen können, dass Sie bestmöglich versorgt sind und in Ruhe gesund werden können. Sichern Sie sich mit PlanStationär die Behandlung durch den Chefarzt und die Erstattung der Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer.

Und das Beste ist: Dank der Gesundheitsgarantie kann Ihr Schutz in Zukunft flexibel mitwachsen. 


High­lights Plan­Sta­tio­när

Übersicht

Wir erstatten 100 % und rechnen eine eventuelle GKV-Vorleistung an für:

Chefarzt

  • Behandlung durch den Arzt nach Wahl (z. B. Chefarzt)
    inklusive vor- und nachstationärer Behandlung sowie belegärztliche Leistungen

Ein- oder Zweibettzimmer

  • Sie können im Krankenhaus in Ruhe gesund werden.

Rooming-in

  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson für Ihr versichertes Kind (bis einschließlich 17 Jahre) im Krankenhaus

Freie Krankenhauswahl
und Transportkosten
bei Wunschverlegung

  • Sie entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie sich am besten aufgehoben fühlen.
    Bei Wunschverlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb von Deutschland sind die Transportkosten inklusive.
    Dies gilt auch für eine Verlegung, die medizinisch nicht notwendig ist.

Ambulante Operationen

  • 50 % für ärztliche Leistungen, zusammen mit einer eventuellen GKV-Vorleistung maximal 100 % der Aufwendungen.

Krankentransporte
zum und vom Krankenhaus

  • Bis zu 100 km bzw. bis zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.

Erstattungssätze

  • Wir erstatten über die Höchstsätze der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ).

Gesundheitsgarantie

  • Gesundheitsschutz flexibel erhöhen


Der Extra-Schutz für Ihre Gesundheit

Heute den Schutz von mor­gen sichern

Gesund­heits­ga­ran­tie

Ihr Zukunfts­schutz

Ändert sich Ihre Lebenssituation oder gibt es Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)? Dann passen Sie Ihren Gesundheitsplan einfach dem neuen Bedarf an – ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.

Was bedeu­tet das?

Sie können Ihren Gesundheitsschutz alle zwei Jahre jeweils zum 1. Januar eines geraden Kalenderjahres erhöhen. Dies gilt auch, wenn sich Ihr Gesundheitszustand ändert: eine neue Gesundheitsprüfung ist nicht nötig. Ein echtes VIP-Ticket für Ihre Gesundheit!

Wel­che Mög­lich­kei­ten haben Sie?

Sie können:

  • weitere Tarife aus Mein Gesundheitsplan hinzu versichern,
  • in höherwertige Tarife aus Mein Gesundheitsplan umstellen,
  • neue Tarife abschließen, die wir nach einer Leistungskürzung in der GKV ergänzend anbieten,
  • in eine Krankenvollversicherung umstellen.

Was sind die Vor­aus­set­zun­gen?

Die Voraussetzung für Ihre Garantien:

  • Sie sind in einem dieser Tarife versichert: Plan1, Plan2, PlanAmbulant, PlanStationär oder PlanJunior.
  • Sie erhöhen Ihren Gesundheitsschutz bis zum Alter von 49 Jahren.
  • Sie haben Ihren Gesundheitsschutz im Laufe der Zeit nicht reduziert.
Unser Beratungs-Partner

Per­sön­li­che Bera­tung für Ihre pas­sende Lösung

Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:

  • Entscheiden sich für einen Berater oder eine Beraterin in Ihrer Nähe.
  • Sprechen Sie über Ihre Ziele, Wünsche und vorhandenen Verträge.
  • Erhalten Sie eine individuelle Lösung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
mehr zur persönlichen Beratung

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Gesund­heits­te­le­fon

Unsere Experten helfen Ihnen 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.

Sie suchen für Sie Facharzte oder Kliniken, beraten bei Diagnosen und Therapien, erklären Arzneimittel und bieten Pflege- und Demenzberatung. Wir sind für Sie da, wenn es drauf ankommt!

Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

Per­sön­li­che Bera­tung

Sie haben Fragen oder Wünsche? Sprechen Sie mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).

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