Rundum-Schutz
Bei einigen Erkrankungen wie Krebs oder Rheuma verordnen Mediziner sogenannte Biologika. Das sind biotechnologische Arzneimittel. Deren Wirkstoff wird in lebenden Organismen produziert, zum Beispiel in Säugetierzellen.
Sobald das Patent endet, dürfen andere Hersteller das Medikament ebenfalls herstellen. Solche gleichwertigen Kopien kennen wir bei synthetisch hergestellten Medikamenten als Generika. Bei biotechnologischen Medikamenten heißen sie Biosimilars.
Für diese „Nachahmer-Produkte“ gelten selbstverständlich dieselben Anforderungen an Arzneimittel-Sicherheit und Qualität.
Ja. Sie können eine Behandlung direkt beginnen oder währenddessen wechseln. Viele Studien zeigen, das Biosimilars bei einem Wechsel genauso gut wirken wie Original-Biologika.
Wie jede dauerhafte Behandlung mit einem Medikament sollten Sie auch den Einsatz von biologischen Arzneimitteln mit Ihrem Arzt besprechen. Wichtig ist, dass Ihnen die Apotheke nur das Medikament geben darf, das Ihnen Ihr Arzt verschreibt.
Wenn der Wirkstoff im Original-Medikament Nebenwirkungen haben kann, ist das auch beim Biosimilar so. Das Biosimilar kann aber andere Zusatzstoffe enthalten. Deshalb ist es möglich, dass Sie es besser vertragen als das Original. Ihr Arzt informiert Sie dazu.
Fragen Sie Ihren Arzt nach Biosimilars als Alternative. Er kann Sie beraten. In der Apotheke erhalten Sie das Mittel, das Ihr Arzt verordnet hat – ganz gleich ob Original oder Biosimilar. Wir erstatten die Kosten für das verordnete Medikament nach Ihrem Versicherungstarif.
Weitere Informationen zu unseren Gesundheitspartnern finden Sie unter: Gesundheitspartner.
Das Generali Gesundheitstelefon berät Sie auch zu Biosimilars. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0221 1636-6668