Rundum-Schutz
Organtransplantationen gehören heute zum Standard der medizinischen Versorgung, die Rahmenbedingungen sind gesetzlich geregelt. Die Entnahme von Organen ist nur zulässig, wenn eine Zustimmung vorliegt. Mit entnommenen Organen darf kein Handel getrieben werden. Transplantationen dürfen nur von Ärzten in speziell dafür zugelassenen Transplantationszentren durchgeführt werden.
Die Zustimmung zur Entnahme eines Organs muss durch den Organspender selbst oder – im Fall seines Todes – durch einen der nächsten Familienangehörigen erteilt werden. Um sicherzugehen, dass im Falle des Hirntodes in Ihrem Interesse gehandelt wird, ist es sinnvoll, sich einen sogenannten Organspendeausweis zuzulegen.
Mit einem Organspendeausweis können Sie festlegen, ob Sie im Falle Ihres Todes Organe spenden möchten, und genaue Angaben machen, welche Organe nach Ihrem Tode ggf. entnommen werden dürfen und welche nicht. Sie können bestimmen, dass ein Dritter nach dem Tode die Entscheidungen trifft, welche Organe gespendet werden, wenn Ihnen dies lieber ist.
Neben der Organspende von Verstorbenen gibt es auch sogenannte Lebendspenden, bei der Menschen Organe oder Teile ihrer Organe schon zu Lebzeiten spenden. Solche Spenden sind nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig: so darf kein Organ eines verstorbenen Spenders zur Verfügung stehen und nicht regenerierungsfähige Organe dürfen nur nahen Angehörigen gespendet werden. Damit soll Missbrauch vermieden werden.
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