Rundum-Schutz
Der Ausweis hilft, die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende unmissverständlich und eindeutig zu dokumentieren. Neben der Zustimmung zur Organ- und Gewebespende lässt sich darauf auch vermerken, dass man keine Organspende tätigen möchte. Außerdem kann der Inhaber des Ausweises die Entscheidung im Ernstfall an eine dritte Person delegieren, die er im Organspendeausweis angibt. Auch Formen eingeschränkter Zustimmung sind möglich, indem bestimmte Organe und Gewebe entweder ausdrücklich zur Spende freigegeben oder umgekehrt von der Spende ausgeschlossen werden.
Der Organspendeausweis ist ein scheckkartengroßes, orange-beigefarbenes Dokument mit Aufdruck des Bundesadlers. Er wird von der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) ausgegeben. Der Gesetzgeber ruft alle Bundesbürger ab dem 16. Lebensjahr auf, den Organspendeausweis auszufüllen und künftig stets mit sich zu führen.
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Zum Organspendeausweis
Der Organspendeausweis dient lediglich der Information. Keine der Angaben, die Sie hierauf tätigen, wird irgendwo festgehalten. Weder wir als Ihr Krankenversicherer noch Dritte, z. B. Behörden, erfahren davon. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, den Ausweis zu vernichten. Das könnte man auch, wenn die Angaben Dritten bekannt wären. Gemeint ist jedoch: Sie müssen den ausgefüllten Ausweis nur dann vernichten, wenn Sie Ihre Entscheidung zur Organspende einmal ändern möchten. Füllen Sie in dem Fall einfach einen neuen Organspendeausweis aus. Sofern Sie Ihren Willen zu diesem Thema mit Angehörigen besprochen oder in anderen Dokumenten – z. B. einer Patientenverfügung – niedergelegt haben, sollten Änderungen auch dort vollzogen werden, um im Ernstfall Widersprüche zu vermeiden. Den Organspendeausweis sollten Sie stets mit sich führen, damit er im Ernstfall auch gefunden wird und gemäß Ihrem Willen gehandelt werden kann.
Mit einem ausgefüllten Organspendeausweis bleibt Ihre Entscheidungs- und Handlungsfreiheit erhalten. Der Organspendeausweis soll sicherstellen, dass im Ernstfall wirklich immer Ihr Willen in dieser Frage zum Tragen kommt. Dadurch, dass Sie selbst eine Entscheidung für oder gegen die Organspende treffen, nehmen Sie zudem Ihren Angehörigen, die bei fehlender Kenntnis Ihres Willens befragt werden würden, eine schwere Entscheidung ab.
Wenn Sie sich für eine Organspende entscheiden und diese Entscheidung im Organspendeausweis erkennbar ist, schaffen Sie Sicherheit für Ärzte und Ihre Angehörigen und können nicht zuletzt auch selbst sicher sein, dass in Ihrem Sinne verfahren wird.
Umgekehrt kann es aber auch für Einschränkungen der Spende oder eine vollständige Ablehnung Beweggründe geben, die dann in jedem Fall respektiert werden müssen. Der ausgefüllte Ausweis verschafft auch in diesen Fällen die Sicherheit, dass Ihre Einstellung bekannt ist und Ihr Wille befolgt wird. Von besonderer Bedeutung kann das sein, wenn der Todesfall z. B. aufgrund eines Unfalls im Ausland eintritt, wo z. T. andere gesetzliche Regelungen bestehen und die Organentnahme möglicherweise in jedem Fall gestattet ist, sofern der Betroffene ihr nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.
Vollversicherte und im Tarif Vita der Generali Versicherte können bei Fragen zum Thema Organspendeausweis das Generali Gesundheitstelefon unter der Nummer 0221 1636-6668 kontaktieren.
Eine weitere telefonische Informationsmöglichkeiten bietet das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betriebene Infotelefon Organspende unter der Rufnummer 0800 90 40 400.
Mehr zum Thema Organspende bieten Ihnen unsere Informationsseiten und auch die Internetauftritte der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Webseite www.organspende-info.de.