Rundum-Schutz
Sie sind Beamter und suchen eine günstige private Krankenversicherung? Die Generali bietet Ihnen einen attraktiven Gesundheitsschutz zum Einsteigertarif, der Ihnen ein preiswertes und doch umfassendes Leistungsangebot eröffnet.
Die Leistungen werden zum versicherten Prozentsatz erstattet (50/30/20 Prozent).
Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (bei Sehhilfen1) Begrenzung auf Erstattungsbetrag von 150/90/60 EUR in zwei Kalenderjahren), ambulante Psychotherapie (50 Sitzungen im Jahr), Hebammenleistungen (inklusive Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik), Transport bei ambulanter Behandlung.
Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Mehrbettzimmer, belegärztliche Leistungen, Begleitperson im Krankenhaus (bis einschl. Alter 17), Transport bei stationärer Behandlung.
Aufwendungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe inklusive professioneller Zahnreinigung, Zahnersatz (einschl. Inlays und Zahnkronen), Kieferorthopädie (nur bei Behandlungsbeginn bis einschl. Alter 17). Der Umfang der Leistungen für Zahnersatz ist in den ersten fünf Kalenderjahren begrenzt (gilt nicht bei Unfall).
Behandlungen (ambulant, stationär, Zahn), Krankenrücktransport aus dem Ausland während einer Auslandsreise bis zu einer Dauer von 12 Monaten, wenn der Krankenrücktransport ärztlich verordnet und medizinisch notwendig ist (100 Prozent).
Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ. Gebührenordnung für Ärzte/Gebührenordnung für Zahnärzte: Grundlage für die privatärztliche Abrechnung von Leistungen. Die Gebührenordnungen weisen jeder Leistung eine bestimmte Gebühr zu. Diese kann je nach Leistungsart und Schwierigkeitsgrad durch sogenannte Vielfachsätze gesteigert werden. Der Grundbetrag ist der sogenannte Einfachsatz. Es gibt eine sogenannte Regelspanne, innerhalb derer die Steigerung keiner Begründung durch die Ärzte bedarf. Die Regelspanne wird nach oben begrenzt durch den Regelhöchstsatz. Gebührenforderungen, die den sogenannten Regelhöchstsatz überschreiten, bedürfen der schriftlichen Begründung. Begrenzt werden die Honorarforderungen der Ärzte durch den sogenannten Höchstsatz. Dieser darf nur unter bestimmten Bedingungen überschritten werden.
Ambulante und stationäre Anschlussheilbehandlungen.
1) abhängig vom versicherten Prozentsatz
Im Einsteigertarif ist zu bestimmten Terminen eine Umstellung in die Komfortklasse ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit möglich.
Die Generali bietet für Beihilfeberechtigte aus diesem Bundesland aufgrund der familienstandsbezogenen Beihilfe besondere Produktlösungen an.
Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:
Finden Sie einen Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) in Ihrer Nähe
Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
Sie haben Fragen oder Wünsche? Sprechen Sie mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).