Rundum-Schutz
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Generali Card nur ausgestellt wird, wenn der Versicherungsschutz auch stationäre Leistungen umfasst.
Die Generali Card ist eine Chipkarte, auf der Ihr Versicherungsschutz für die Behandlung im Krankenhaus bestätigt ist.
Das Krankenhaus rechnet die Kosten direkt mit uns ab, wenn Sie Ihre Generali Card vorlegen. Sollte die Generali Card einmal nicht zur Verfügung stehen, ist das auch kein Problem. Geben Sie bitte bei Aufnahme im Krankenhaus an, dass Versicherungsschutz bei der Generali besteht. Das Krankenhaus wird sich mit uns in Verbindung setzen.
Hat sich Ihre Anschrift geändert, so teilen Sie uns dies bitte mit. Eine neue Generali Card wird dann automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt für Sie erstellt. Ist die Generali Card verloren gegangen? Kein Problem. Fordern Sie mit unserem Online-Formular Ihre neue Generali Card direkt an.
Das Krankenhaus rechnet die Unterbringungskosten während eines stationären Aufenthaltes direkt mit uns ab, wenn Sie Ihre Generali Card im Krankenhaus vorlegen. Sollten Sie die Generali Card einmal nicht griffbereit haben, ist das auch kein Problem. Geben Sie bitte bei Aufnahme im Krankenhaus an, dass Versicherungsschutz bei der Generali besteht. Das Krankenhaus wird sich dann mit uns in Verbindung setzen.
In der Regel ist es nicht notwendig, uns einen Krankenhausaufenthalt vorab anzukündigen. Lediglich in den sogenannten gemischten Kliniken – das sind solche Häuser, die neben regulären stationären Krankenhaus-Behandlungen auch Kuren, Sanatoriums-Behandlungen und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen durchführen – besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn wir Ihnen vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage gegeben haben. Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an unseren KundenService.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Wir kümmern uns gerne direkt darum.
Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.