Als Mie­ter Spielgeräte im Gemeinschaftsgarten aufstellen

Ein spielendes Kleinkind guckt fröhlich aus einer Plastikröhre
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Lesezeit: 2-3 Minuten

Mit dem Beginn der warmen Jahreszeit werden Gärten in Mehrfamilienhäusern wieder häufiger genutzt. Wie es mit der Nutzung der Freifläche aussieht, regelt der Mietvertrag. Wohnst du in einer Erdgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus, bedeutet das aber nicht automatisch ein Recht auf Gartennutzung.

Selbst einer Duldung der Gartennutzung kann dein Vermieter jederzeit widersprechen. Mietest du jedoch ein Einfamilienhaus, gehört der Garten zum Mietobjekt. Im Zusammenhang mit dem Garten kannst du dir in beiden Fällen die Frage stellen: Darf ich für meine Kinder ein Klettergerüst im Garten aufstellen? Die Antworten findest du zusammengefasst in diesem Blogartikel.

  • Ein Blick in den Mietvertrag gibt Auskunft über die Regeln im Gemeinschaftsgarten
  • Der Spielplatz im Garten darf andere Mieter nicht stören
  • Bei befestigten Spielgeräten benötigst du für den Spielplatz die Zustimmung des Vermieters

Was darf ich als Mie­ter im Gemein­schafts­gar­ten ver­än­dern?

Ein eigener Garten oder ein Gemeinschaftsgarten bieten Mietern unterschiedliche Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten. Die gemeinsame Gartennutzung oder was du als Mieter alles darfst, regelt immer der Mietvertrag. Dazu zählen zum Beispiel Regelungen für das Pflanzen von Blumen und Bäumen bis zum Rasen mähen.

Sollen vorhandene Bepflanzungen entfernt beziehungsweise verändert werden, musst du den Vermieter oder die Hausgemeinschaft um deren Zustimmung bitten. Ziehst du aus, kann der Vermieter die Herstellung des ursprünglichen Zustandes des Gartens verlangen.

Den Kin­der­spiel­platz für den Gar­ten ein­rich­ten

Das Mietrecht hast du prinzipiell auf deiner Seite, denn du darfst im Garten Spielplatzgeräte aufstellen. Hierzu gibt es ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Kerpen mit dem Aktenzeichen 20 C 443/01. Eine Voraussetzung für den Aufbau der Kinderspielgeräte im Gemeinschaftsgarten ist, dass allen Mietern die gemeinschaftliche Benutzung des Gartens zu Erholungszwecken gestattet wird.

Das Aufstellen von Spielgeräten ist dir nicht erlaubt, sofern eine entsprechende Regelung im Mietvertrag zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wenn du im Garten für deine Kinder zum Beispiel ein Klettergerüst aufbauen möchtest, solltest du folgendes beachten:

  1. Der Garten eines Mehrfamilienhauses sollte sich für das Aufstellen von Spielgeräten eignen. Er muss eine gewisse Größe hinsichtlich der Fläche aufweisen.
  2. Die aufgestellten Spielgeräte führen nicht zu einer Beeinträchtigung der allgemeinen Nutzung des Gartens..

Bei einem Gemeinschaftsgarten darf dein Vermieter beziehungsweise ein Gericht den Abbau der Spielgeräte verlangen, wenn Mitmieter durch die aufgestellten Spielgeräte eingeschränkt werden. Kommt es zu Schadensfällen, ist eine Haftpflichtversicherung Gold wert.

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet meist in voller Höhe.

Unsere Emp­feh­lung

Wer anderen einen Schaden durch Spielgeräte im Gemeinschaftsgarten zufügt, haftet meist in voller Höhe. Schließe deshalb rechtzeitig eine Haftpflichtversicherung von Generali ab, um dich vor eventuellen Ansprüchen zu schützen.

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Was ist beim Aufbau von Spielgeräten im Gemeinschaftsgarten zu beachten?

Im Gemeinschaftsgarten kann die Aufstellung mobiler Spielgeräte vom Vermieter nicht untersagt werden, wenn du sie jederzeit wieder entfernen kannst. Die Erlaubnis des Vermieters musst du dir aber einholen, sobald Spielgeräte eine standsichere Verankerung im Beton benötigen.

Fazit: Für den Spielplatz im Garten einen Blick in den Mietvertrag werfen

Wenn der Garten Teil der Mietsache ist, gibt es keine Nutzungseinschränkungen von deiner Seite zu beachten. Andere Mietparteien sollten durch die Gartennutzung nur nicht gestört werden.

Ist das Grundstück groß genug, darfst du mehrere mobile Spielgeräte wie Schaukel, Klettergerüst oder Pool im Gemeinschaftsgarten aufstellen. Vom Vermieter musst du keine zusätzliche Zustimmung einholen.

Bei Streitigkeiten durch Sachbeschädigungen ist für den Fall der Fälle eine Haftpflichtversicherung trotzdem empfehlenswert. So ersparst du dir bei einem Gemeinschaftsgarten von einem Mehrfamilienhaus möglicherweise viel Ärger. Wir wünschen dir und deinen Lieben eine erholsame Zeit im Grünen!

Per­sön­li­che Bera­tung

Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).