Rundum-Schutz
Jahrelang war die Arbeit im Home-Office für Unternehmen in Deutschland nur ein zusätzliches Angebot. Die Corona-Krise hat jedoch gezeigt, dass das Arbeiten von Zuhause möglich ist und für viele Arbeitnehmer immer wichtiger wird. Viele Mitarbeiter fragen sich aber, ob sie bei der Arbeit zu Hause im Falle eines Arbeitsunfalls in gleichem Maß abgesichert sind wie bei einem Arbeitsunfall an ihrem betrieblichen Arbeitsplatz. Wir klären dich auf.
Was ist ein Arbeitsunfall im Home-Office?
Diese Antwort ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Arbeitnehmer, die statt an ihrem gewöhnlichen Arbeitsplatz im Home-Office arbeiten, sind grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Wer beispielsweise im Home-Office stürzt, kann ebenso einen anerkannten Arbeitsunfall haben, als wäre der Arbeitsunfall in seinem Betrieb passiert.
Voraussetzung ist, dass die Handlung zum Zeitpunkt des Unfalls zweifelsfrei in direktem Bezug zu deiner beruflichen Aufgabe stand. Verletzt du dich beim Holen der privaten Post, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Allerdings ist es nicht immer einfach zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten zu unterscheiden. Um dennoch unfallversichert zu sein, ist deine konkrete Beschäftigung zum Zeitpunkt des Unfalls maßgeblich. Im Falle eines Arbeitsunfalls musst du der Unfallversicherung also darlegen, dass es sich um Betriebsarbeit und nicht um eine private Tätigkeit gehandelt hat.
Arbeitsunfall ─ was tun?
Bei jedem Unfall im Home-Office ist es wichtig, dass du ärztliche Hilfe in Anspruch nimmst. Auch wenn die Verletzung vermeintlich nur leicht ist, solltest du sie von einem Arzt untersuchen lassen. So kannst du dich gegen später auftretende Folgeschäden absichern.
Darüber hinaus musst du deinem Unternehmen und der Unfallversicherung deines Arbeitgebers den Arbeitsunfall melden. Entscheidend sind Ablauf, Ort und Zeitpunkt. Nur wenn der Unfall tatsächlich während der Ausübung deiner Arbeit passiert ist, bist du über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Berufliche Arbeits- oder Wegeunfälle abgrenzen
Wer im Home-Office arbeitet, ist sich meist sicher, dass ein Arbeitsunfall in Ausübung seines Jobs erfolgt ist. Es ist häufig aber ein schmaler Grat, durch den sich berufliche und private Tätigkeiten trennen. Die Gerichte fordern den zweifelsfreien Nachweis an, dass der Unfall während der Arbeitszeit erfolgte.
Laut Bundessozialgericht ist eine Handlungstendenz für den Unfallversicherungsschutz entscheidend. Mit anderen Worten, der Zweck des Handelns muss zweifelsfrei mit deiner Arbeit in Verbindung stehen. Eine schwierige Aufgabe für den Verunfallten, denn im Home-Office fehlen meist Personen, die den Unfall bezeugen können.
Was sind Wegeunfälle im Home-Office?
Ein Wegeunfall liegt dann vor, wenn der Mitarbeiter auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle verunfallt. Dabei spielt es keine Rolle, ob du mit dem Auto, dem Fahrrad, dem ÖPNV oder zu Fuß unterwegs bist. Maßgeblich ist jedoch, dass du direkte Betriebswege nutzt. Wer zwischendurch einkaufen geht oder seinen Morgenkaffee beim Bäcker trinkt, verliert den Unfallversicherungsschutz.
Für das Home-Office gilt: Wegunfälle, die in deinem Haus geschehen, zählen nicht als Arbeitsunfall. Denn nur der Weg zwischen Privathaus und dem versicherten Arbeitsplatz gilt als Arbeitsweg (§ 8 Abs. 2 SDB VII). Sind Arbeitsplatz und Wohnbereich identisch, kann kein Wegeunfall vorkommen.
Nach Unfall zeitnah Dokumentation und Nachweise vorbereiten
Sofern es dir nach dem Unfall möglich ist, dokumentiere umgehend den Unfallhergang. Schreibe ihn mithilfe deines Laptops oder PCs auf. Hilfsweise kannst du den Ablauf auch auf deinem Smartphone festhalten oder einer Person diktieren. Es ist wichtig, dass du dies ohne Verzögerung tust. Du solltest nicht warten, bis du wieder gesund bist. Erstens sind direkt nach dem Unfall noch alle Details frisch in Erinnerung. Zweitens könnte eine tagelange Verzögerung das Misstrauen des Unfallversicherers wecken.
Deine Dokumentation sollte diese Fragen beantworten:
Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?
Eine deiner wichtigsten Fragen bei einem Arbeitsunfall: Wer zahlt? Dazu werden Krankenkasse, Arbeitgeber und gesetzliche Unfallversicherungen mit Berufsgenossenschaften aktiv.
1. Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall
Wenn du mindestens 4 Wochen ununterbrochen beschäftigt bist und unverschuldet krank wirst, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für maximal 42 Tage. Danach kannst du einen Antrag auf Krankengeld bzw. Verletztengeld bei der Krankenkasse stellen. Das wird maximal weitere 78 Wochen gezahlt. Bist du nach Ablauf dieser Zeit immer noch arbeitsunfähig, kannst du einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder Verrentung stellen
2. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
In der gesetzlichen Unfallversicherung ist jeder Arbeitnehmer unfallversichert. Lediglich Beamte und Ärzte sind über andere Versicherungsträger abgesichert. Selbstständige können, müssen aber nicht Mitglied werden. Seinen Versicherungsschutz verliert, wer zum Zeitpunkt des Unfalls in seinem Home-Office unter Drogen oder Alkohol stand.
Die Berufsgenossenschaften tragen bei einem anerkannten Arbeitsunfall ─ je nach Verletzung und Folgeschäden ─ diese Leistungen:
Um diese Leistungen auch im Home-Office in Anspruch nehmen zu können, muss der Vorfall als Arbeitsunfall nachgewiesen sein. Bereits geringe Abweichungen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall im Home-Office, sondern um einen privaten Unfall, steht dir nur die Krankenkasse als Leistungsträger zur Verfügung.
Fazit: Sichere dich gegen Arbeitsunfälle im Home-Office ab
Sicherheitsvorkehrungen gegen Unfälle nimmt im Betrieb ganz selbstverständlich der Arbeitgeber vor. Das kann er in deinem Home-Office nicht leisten. Du musst daher selbst dafür sorgen, dass Unfälle keine Chance haben. Dazu gehört eine möglichst ergonomische und technisch ausgereifte Ausstattung. Vermeide Kabelsalat und Stolperfallen, unnötige Wege und unangepasste Kleidung.
Sichert dich für alle (Un)Fälle ab: die private Unfallversicherung von Generali.