Rundum-Schutz
An der roten Ampel mal schnell das Handy in die Hand nehmen, um eine WhatsApp-Nachricht zu lesen oder einen Anruf entgegenzunehmen: Das ist verlockend, aber verboten. Laut Gesetzgeber dürfen Fahrzeugführer ihr Mobiltelefon nicht am Steuer benutzen. Der Grund ist klar: Durch die Ablenkung können Unfälle verursacht und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Darfst du dein Handy also im Auto gar nicht aktivieren und welche Vorschriften gibt es für andere elektronische Geräte? Was laut Straßenverkehrsordnung verboten und was erlaubt ist, erfährst du hier.
- Tippen und Telefonieren lenken Autofahrer vom Verkehr ab – egal ob sie dafür ein Handy oder einen Bordcomputer mit Touchscreen benutzen.
- Die kurze Blickzuwendung und eine Fernsprechanlage erlauben dir das Telefonieren während der Fahrt.
- Wirst du mit Handy am Steuer erwischt, drohen je nach Situation Bußgelder und Punkte in Flensburg, auch im Ausland.
Viele Fahrzeugführer unterschätzen die Gefahren der Handynutzung beim Autofahren. Ablenkung während der Fahrt ist mittlerweile eine der häufigsten Unfallursachen. Bereits ein kurzer Blick auf das Handydisplay bedeutet bei fünfzig Kilometer pro Stunde eine Blindfahrt von vierzehn Metern. Abgelenkt wird der Fahrzeugführer ebenso beim Telefonieren, beim Schreiben einer Nachricht und natürlich auch beim Surfen im Internet, wenn es sich um ein Smartphone handelt. All das ist beim Fahren nicht nur ein Vergehen, sondern auch gefährlich. Du hast die Plakate auf der Autobahn sicher schon gesehen: „tipp tipp tot“. Das Verkehrsministerium möchte dich nachdrücklich darauf hinweisen: Finger weg vom Mobiltelefon und anderen elektronischen Geräten beim Fahren, um einen schweren Unfall zu vermeiden.
Laut Gesetzgeber dürfen Fahrzeugführer ihr Handy nicht am Steuer nutzen. Sie unterliegen einem ausdrücklichen Handyverbot. Mit Fahrzeugführern sind neben Autofahrern auch Motorrad- und Radfahrer gemeint. Das Handyverbot gilt auch für einen Fahrlehrer, der sich auf dem Beifahrersitz befindet. Alle anderen Beifahrer oder Mitfahrer auf der Rückbank dürfen während der Fahrt technische Geräte bedienen, sofern sie den Fahrer damit nicht ablenken.
Was du beim Fahren darfst und was nicht, wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Seit 2017 steht im Paragraf 23 Absatz 1a, dass nicht nur das Telefonieren mit dem Handy verboten ist, sondern auch die Nutzung aller anderen Funktionen. Dazu gehört im Zeitalter der internetfähigen elektronischen Geräte auch das Hören von Musik, die Nutzung des Navigationssystems oder des Diktiergeräts. Sogar das Ablehnen eines eingehenden Anrufs ist nicht erlaubt, da du dafür das Handy in die Hand nehmen musst. Damit hat sich für dich als Fahrer eine Menge geändert: Früher war lediglich das Telefonieren selbst (mit dem Gerät am Ohr) untersagt, dies gilt nun auch für fast alle andere Nutzungsweisen und Funktionen des Smartphones.
Für eine Ablenkung vom Verkehr macht es keinen Unterschied, ob du zu lang auf dein Handy oder den Bordcomputer geschaut hast. Alle Geräte der Unterhaltungselektronik, die über einen Touchscreen verfügen, dürfen während der Fahrt nicht bedient werden. Heißt das, dass du während der Fahrt noch nicht einmal das Radio einschalten darfst? Nein, es gibt eine Ausnahme.
Wenn sich dein Handy in einer Halterung befindet oder du den fest verbauten Bordcomputer nutzen möchtest, darfst du das unter folgender Vorschrift tun: Die Straßenverkehrsordnung erlaubt ein kurzes Hinsehen, wenn es die Verkehrssituation und die Wetterverhältnisse zulassen. Diese sogenannte „kurze Blickzuwendung“ ist angelehnt an die Tesla-Entscheidung beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.
Dort hatte ein Tesla-Fahrer die Geschwindigkeit der Scheibenwischer über den Touchscreen eingestellt und dabei einen Unfall verursacht. Der Fall ging bis zum Oberlandesgericht, welches urteilte, dass es sich nicht um einen „kurzen Blick“ handelte. Allerdings macht das Gesetz keine genauen Angaben, wie lang ein kurzer Blick dauern darf, sodass im Fall eines Prozesses das Gericht individuell entscheiden müsste. Damit ist klar: Du darfst zum Beispiel dein Handy nicht auf das Armaturenbrett stellen und die Videotelefonie nutzen, denn ein Telefonat dauert länger als einen kurzen Blick. Auch wenn du nach einem Radiosender suchst oder die Navigation starten möchtest, bist du vermutlich etwas länger abgelenkt.
Du bekommst während der Fahrt einen Anruf und hast keine Freisprechanlage? Dann solltest du parken und den Motor ausschalten. Der Paragraf 23 Absatz 1b StVO sieht einige Ausnahmen vor. Demnach gilt das Handyverbot im Auto nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Wichtig: Diese Ausnahme ist nicht gültig, wenn sich der Motor, beispielsweise im Stau oder vor einer Ampel, automatisch abstellt. Diese Start-Stopp-Funktion stellt kein Ausschalten des Motors im Sinn der StVO dar. Wenn du im stehenden Auto telefonieren möchtest, heißt das für dich immer: Raus aus dem Verkehr und Motor aus.
Egal ob Smartphone oder ein anderes Mobiltelefon: Möchtest du beim Fahren telefonieren, hast du die Auswahl zwischen verschiedenen technischen Möglichkeiten. Mit einer Freisprecheinrichtung oder einem Headset hast du als Kfz-Führer die Erlaubnis für eine Handynutzung im Auto. Dies immer mit der Vorgabe, das Handy nicht in der Hand zu halten. Eine eingebaute Telefonanlage ist die beste Lösung und bei Neuwagen fast schon Standard. Sie verfügt meist auch über ein Navigationsgerät, das du vor der Abfahrt mit Start und Ziel einstellen solltest. Damit kannst du auf eine Navi-App im Smartphone verzichten.
Das Verbinden deines Handys mit der Freisprecheinrichtung eines Autos ist recht einfach. Bei den meisten neueren Fahrzeugmodellen ist eine Smartphone-Schnittstelle mitsamt Halterung und Ablage bereits inbegriffen. Andernfalls lässt sich dies auch leicht nachrüsten. Die Halterung bezieht den Strom dann über ein USB-Kabel über den Zigarettenanzünder oder über die 12-V-Steckdose deines Autos. Schalte Bluetooth ein, um dein Handy mit dem Gerät zu verbinden. Danach kannst du sorglos telefonieren, ohne den Blick von der Straße zu richten.
Sobald du dein Telefon in der Hand hältst, benutzt du es aus Sicht des Gesetzgebers. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät ausgeschaltet ist oder nicht. Das kann teuer werden. Nach dem Bußgeldkatalog 2022 kommen eine Geldstrafe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf dich zu, wenn du bei einer Kontrolle erwischt wirst. Liegt außerdem eine Gefährdung zum Beispiel anderer Verkehrsteilnehmer vor, erhöht sich die Strafe auf 150 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Kommt es hingegen durch die Handynutzung beim Autofahren zu einer Sachbeschädigung, musst du 200 Euro Strafe bezahlen. Zudem musst du zwei Punkte in Flensburg und zusätzlich einen Monat Fahrverbot in Kauf nehmen. Begehst du während der Nutzung deines Handys am Steuer weitere Verkehrsverstöße und wirst du beim Telefonieren beispielsweise geblitzt, erhöhen sich die Bußgelder dementsprechend.
Fahranfänger aufgepasst! Wirst du in der Probezeit dabei erwischt, wie du dein Handy am Steuer nutzt, musst du wie alle anderen Fahrer 100 Euro Bußgeld zahlen. Du sammelst zudem einen Punkt in Flensburg. Doch das ist nicht alles: Es handelt sich bei der unerlaubten Handynutzung am Steuer um einen sogenannten A-Verstoß, also um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Deine Probezeit wird deshalb um zwei Jahre verlängert. Du musst außerdem an einem Aufbauseminar teilnehmen. Fahranfängern drohen also härtere Strafen.
Unsere europäischen Nachbarländer sind, was die Handynutzung während der Fahrt betrifft, mindestens genauso streng. Folgende Bußgelder fallen für das Telefonieren beim Autofahren im Ausland an:
Das Handyverbot kann sich auf den Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung auswirken. Wenn du dein Handy beim Autofahren benutzt und einen Unfall verursachst, gilt dies als grobe Fahrlässigkeit. Im Fall einer Kaskoversicherung erstattet dir diese möglicherweise deinen eigenen Schaden gar nicht oder nur teilweise. Die Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet jedoch in jedem Fall die Kosten des Unfallgegners, könnte dich aber unter Umständen in Regress nehmen, das heißt, dass du eventuell selbst Kosten tragen musst.
Hauptsache, man wird nicht erwischt: Das ist die falsche Einstellung, wenn du als Fahrzeugführer dein Mobiltelefon nutzen möchtest. Nach der Straßenverkehrsordnung ist viel verboten und wenig erlaubt. Neben all den sonstigen Pflichten im Straßenverkehr gehört auch dazu: Leg das Handy weg. Das bloße Halten des Telefons ist schon ein Verstoß. Dein Telefon solltest du nur bei abgeschaltetem Motor nutzen, es sei denn, dein Fahrzeug verfügt über die oben genannten technischen Möglichkeiten. Im Bußgeldkatalog siehst du, was es kostet, das Handy gesetzwidrig zu benutzen. Verursachst du mit dem Handy am Ohr einen Unfall, kann sogar der Schutz deiner Kfz-Versicherung eingeschränkt werden. Mit dem Optimal-Schutz der Generali Kfz-Versicherung bist du umfassend abgesichert, falls doch mal etwas passieren sollte.
Sorge für ausreichend Schutz mit der Kfz-Versicherung von Generali, um bei Schäden und Unfällen abgesichert zu sein.