Haushaltsauflösung im Todesfall: Was Erben wissen müssen

Eine junge Frau sitzt traurig in einer Umzugskiste in einer Wohnung. Im Hintergrund stehen weitere gepackte Umzugskisten.
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Lesezeit: 7-8 Minuten

Haus­halts­auf­lö­sung im Todes­fall: Was Erben wis­sen müs­sen

Wenn ein Familienangehöriger oder ein guter Freund stirbt, haben die Erben viel zu regeln. Finanziell wird es für die Angehörigen einfacher, wenn der Verstorbene sich rechtzeitig um eine Hinterbliebenenabsicherung gekümmert hat. Denn nicht nur die Entscheidung über die Immobilie gehört dazu, sondern viele weitere Fragen schließen sich an: Soll der Mietvertrag fortgesetzt oder die Haushaltsauflösung eingeleitet werden? Was kostet die Beauftragung einer Entrümpelungsfirma? Müssen alle Erben der Mietvertragskündigung zustimmen?

In diesem Artikel erfährst du, wie bei der Wohnungsauflösung nach einem Todesfall die Rechtslage ist und wer einen Haushalt auflösen darf.

Wer ist für die Haushaltsauflösung verantwortlich?

Was viele Angehörige nicht wissen: Ein Mietverhältnis gehört zum Nachlass des Verstorbenen und endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Das bedeutet, dass Erben einen Mietvertrag im Namen des Verstorbenen kündigen müssen oder in dessen Vertrag eintreten können.

Es kann viel Zeit in Anspruch nehmen, sich um alles zu kümmern. Kläre daher am besten mit deinem Arbeitgeber, ob du für die Formalitäten und die Wohnungsauflösung Sonderurlaub beantragen kannst. Hier erfährst du mehr über das Thema Sonderurlaub bei Todesfall.

Eintritt in den Mietvertrag nach Todesfall

Ein Mieter darf übrigens bereits zu Lebzeiten im Mietvertrag den Namen seines Partners beziehungsweise der Partnerin oder die Namen der Kinder als spätere Mieter vermerken. Der § 563 BGB bestimmt:

„Ehepartner, Unverheiratete, eingetragene Lebenspartner und Kinder, die zusammen mit der verstorbenen Person in der Wohnung gelebt haben, dürfen als Mieter eingetragen werden und weiter in der Wohnung verweilen. Der Vermieter muss selbstverständlich über diesen Vorfall informiert werden.“`

Das Mietrecht zur Wohnungsauflösung sieht folgende Rangfolge der Hinterbliebenen für den Eintritt in das bestehende Mietverhältnis vor:

  • Ehepartner, Lebenspartner
  • Kinder
  • Übrige Verwandte und verschwägerte Angehörige
  • Erben

Bedingung ist, dass die Personen mit dem Verstorbenen einen Haushalt geführt haben. Waren Kinder beispielsweise bereits ausgezogen und hatten einen eigenen Haushalt, gilt für sie nicht das Recht unter Ziffer 2, „Kinder“, sondern das unter Ziffer 4, „Erben“.
Tipp: Wer Unstimmigkeiten unter Erben vermeiden will, sollte frühzeitig ein Testament aufsetzen.

Sonderkündigungsrecht im Todesfall

Willst du als Erbe die Wohnung des Verstorbenen nicht übernehmen, musst du sie beim Vermieter kündigen. Dafür gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Nach § 580 BGB können die Erben des Verstorbenen, sofern dieser der Hauptmieter war, innerhalb eines Monats nach dessen Tod mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten außerordentlich kündigen. Hierfür müssen alle Erben die schriftliche Kündigung unterzeichnen.

Übrigens hat auch der Eigentümer der Immobilie ein Sonderkündigungsrecht. Das setzt voraus, dass er schwerwiegende Zweifel anmeldet, die den Eintritt einer Person in das Mietverhältnis aus seiner Sicht unmöglich machen.

Wohnungsauflösung bei Erbausschlagung

Falls es keine rechtsgültigen Erben gibt, das Erbe also ausgeschlagen ist, wer räumt die Wohnung? In diesem besonderen Fall übernimmt der Vermieter die Wohnungsauflösung. Sind Erben vorhanden, die sich jedoch nicht über den Verbleib des Inventars und der Wertgegenstände einigen können, kann der Vermieter eine Nachlasspflegschaft beantragen. Mit dieser hat er das Recht, eine Räumung der Immobilie einzuleiten.

Was gehört zur Haushaltsauflösung?

Mit der Wohnungsauflösung steht die Endabrechnung der Nebenkosten an. Miete und Nebenkosten gelten als Nachlassverbindlichkeiten, die von den Erben gesamtschuldnerisch getragen werden müssen. Zudem sind, wie bei jedem Umzug, alle Verträge für Wasser, Gas, Strom, Kabel- und Telefonanschluss, Versicherungen und Vereine der verstorbenen Person zu kündigen.

Im nächsten Schritt sollten das Inventar und alle persönlichen Utensilien und Unterlagen gesichtet werden. Keine leichte Aufgabe, die jedoch ermöglicht, Erinnerungsstücke frühzeitig unter den Erben aufzuteilen. Die nicht mehr benötigten Gegenstände können dagegen verkauft werden.

Der Erlös ist Bestandteil der Erbmasse, die entsprechend dem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt wird.

Die Haushaltsauflösung in 9 Schritten

1. Die Erben sollten als Erstes den Vermieter über den Tod seines Mieters informieren.

2. Danach sollten sie die Wohnung besichtigen und dafür sorgen, dass Wasser-, Gas- und Stromzufuhren abgestellt sind. Sind Haustiere vorhanden, müssen diese artgerecht versorgt werden und ein neues Zuhause bekommen.

3. Ein Blick in den Kühlschrank, die Küchenschränke, die Vorratskammer und den Keller gibt Aufschluss über verderbliche Lebensmittel. Diese sollten mitgenommen oder entsorgt werden.

4. Darüber hinaus müssen Versicherungsgesellschaften, Energieversorger, Provider, die Deutsche Post, die GEZ sowie Kreditinstitute informiert werden. Bestehen Abos mit Streaming- oder Zeitschriftenanbietern sowie Lieferanten, sind diese zeitnah zu kündigen. Die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesanstalt für Arbeit und andere Zahlstellen sind ebenfalls zu informieren.

5. Alle Erben sollten die Hinterlassenschaft prüfen und gemeinsam deren Verbleib klären. Hilfsweise kann schriftlich ein verantwortlicher Erbe für die Wohnungsauflösung und notwendige Formalitäten benannt werden.

6. Was keinen neuen Besitzer gefunden hat, kann entweder durch die Erben oder durch professionelle Entrümpler entsorgt werden. Nehmen die Erben die Haushaltsauflösung in Eigenregie vor, sollten sie entscheiden, welche Gegenstände zum Sperrmüll gegeben und welche von karitativen Einrichtungen übernommen werden sollen.

7. Wird ein Container benötigt, sollten mehrere Angebote miteinander verglichen werden, um das günstigste zu finden. Auch eine Aufstellgenehmigung ist Pflicht. Elektroschrott oder Reifen können beim Wertstoffhof der Stadt abgegeben werden. Vorher nach eventuellen Kosten fragen!

8. Muss die Wohnung an den Vermieter renoviert übergeben werden, sollte eine Malerfirma beauftragt werden. Sind größere Schäden feststellbar, ist zu klären, wer diese behebt.

9. Die Übergabe der Immobilie an den Vermieter sollten die Erben mithilfe eines Übergabeprotokolls festhalten. Das Protokoll ist sowohl von allen Erben als auch von dem Vermieter zu unterschreiben.

Was bringt eine professionelle Haushaltsauflösung?

Je nachdem, wie sammelfreudig der Verstorbene war, erweisen sich manche Immobilien als wahre Fundgruben, andere dagegen als die reinsten Müllhalden. Wer sich der Aufgabe nicht gewachsen fühlt, die Räumlichkeiten auszuräumen und zu reinigen, kann eine professionelle Firma damit beauftragen. Dennoch haben viele Erben Bedenken, Fremden Zugang zur Hinterlassenschaft eines Angehörigen oder Freundes zu gewähren.
Professionelle und erfahrene Entrümpelungsfirmen stellen jedoch nicht einfach Container auf, in welche sie dann wahllos das komplette Hab und Gut hineinwerfen. Vielmehr bewerten deren Experten einzelne Vermögensgegenstände, weisen auf Wertgegenstände hin, die besser aufbewahrt oder verkauft werden sollten, und übernehmen oft die Renovierung.

Für Erben ist der Service zwar nicht kostenlos, dafür sparen sie jedoch aufwendige Terminabstimmungen bei Containerdiensten, Reinigungsfirmen, Malerbetrieben, Elektrikern und der Sperrmüllabfuhr. Schließlich wollen Möbel abgebaut, Sperrmüll entsorgt, Kleidung sortiert, verkauft oder verschenkt und letztlich die Immobilie gereinigt werden. Ohne freiwillige Helfer für mehrere Tage ist eine Wohnungsauflösung im Todesfall allein kaum zu schaffen.

Was kostet die Beauftragung einer Entrümpelungsfirma?

Wenn du die Wohnung nach einem Todesfall räumen lässt, kommt reichlich Arbeit auf dich zu. Das gilt auch für den Fall, in dem die Räume nicht übermäßig vermüllt sind. Ca. 20.000 Gegenstände sammelt jeder von uns im Laufe seines Lebens an. Manche entrümpeln zwischendurch, andere sammeln ihr Leben lang.

Die Kosten der Haushaltsauflösung richten sich nach Größe der Räume in qm, der Menge an Entrümpelungsmaterial, dem Sortieraufwand, der Anzahl der Container und dem nachfolgenden Reinigungsaufwand. Werden die Räume zudem renoviert, sind dafür zusätzliche Kosten fällig. Die Endabrechnung für die Wohnungsauflösung wird übrigens gesamtschuldnerisch von allen Erben getragen.

Wie kann ich Kosten einsparen?

Da sich die Kosten nach dem Aufwand und der Zusammensetzung des Entrümpelungsguts richten, kann die Arbeit des Teams erleichtert werden. Liste das Mobiliar, technische Geräte, Bücher und Vermögensgegenstände auf und entscheide, was damit geschehen soll. Dies erspart Abstimmungsaufwand und somit auch Zeit, die eine Firma für diese Arbeit ansonsten in Rechnung stellt.

Falls die Erbengemeinschaft es vorzieht, das Mobiliar selbst zu entsorgen, um die Kosten bei der Entrümpelungsfirma zu senken, sollte auf Gebühren bei Wertstoffhöfen geachtet werden. Oft zahlt man für die private Entsorgung mehr, als wenn eine Firma die Gegenstände mitnimmt. Vergleiche einzuholen kann dir viel Geld und den eigenen Aufwand sparen.

Tipp: Darüber hinaus nützt ein Blick in die Kundenrezensionen der einzelnen Firmen, denn es gibt in jeder Branche auch schwarze Schafe.

Fazit

Die Kosten rund um einen Todesfall sind nicht unerheblich. Entscheiden sich die Erben für eine Entrümpelungsfirma lohnt sich ein Preis-Leistungs-Vergleich. Bei einer Wohnungsauflösung in Eigenregie, sollten vorher die Kosten im Wertstoffhof und für Sperrmüllcontainer erfragt werden. Will ein Erbe in das Mietverhältnis des Verstorbenen eintreten, ist die gesetzliche Rangfolge zu beachten und das Einverständnis des Vermieters einzuholen.

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