Ob Zusammenziehen ohne Trauschein, Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft − bei Heirat oder einer gemeinsamen Wohnung gilt es auch finanzielle Fragen in der Beziehung zu klären (z.B. Einnahmen, Ausgaben oder Schulden). Dies erfordert Offenheit von beiden Partnern. Als Paar gibt es beispielsweise Aspekte zu klären wie: ein gemeinsames Konto oder Einzelkonten? Hälftige Kostenübernahme oder Kostenaufteilung entsprechend der Einkommenshöhe? Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner beschäftigen häufig ebenso die Themen Ehevertrag oder Ehegattensplittung.
Was du rund um Finanzen beachten solltest, sobald du und dein Partner/in zusammenziehen oder heiratet, erfährst du in unseren Finanztipps.
Geldgespräche in der Partnerschaft
Finanzen stellen in einer Partnerschaft häufig eine größere Hürde dar, als man sich das in der ersten Phase einer Liebesbeziehung vorstellen konnte. Spätestens wenn man Pläne für eine gemeinsame Wohnung schmiedet, lässt sich ein Geldgespräch kaum mehr vermeiden. Der gemeinsame Haushalt senkt zwar für jeden Partner die laufenden Kosten, stellt das Paar aber vor die Frage, wie die Finanzen in der Partnerschaft geregelt werden soll.
Wie kann man den Umgang mit Geld in der Partnerschaft am besten regeln?
Plötzlich türmen sich Fragen über Fragen: Sollen die laufenden Kosten zur Häfte von jedem Partner getragen werden oder wäre eine Aufteilung nach dem Einkommen fairer? Ist ein gemeinsames Konto praktischer oder bleibt es bei getrennten Konten? Soll vor der Heirat noch ein Ehevertrag geschlossen werden? Und wie steht es mit der Zusammenveranlagung bei der Steuer?
Schnell ist nicht nur Streit um Geld in der Partnerschaft entbrannt, vielmehr kann das Thema Finanzen beim Zusammenziehen die ganze Beziehung infrage stellen. Nämlich dann, wenn beispielweise die häufig geringer verdienende Partnerin mehr Großzügigkeit von ihrem besser verdienenden Partner erwartet. Oder dieser sich nicht als Ernährer in einer Beziehung positioniert, sondern als gleichberechtigter Teil des Paares.
Heikel wird es auch, wenn ein Paar völlig unterschiedliche Vorstellungen über eine centgenaue oder eine eher lockere Abrechnung der gemeinsamen Kosten hat.
Als Basis für schwierige Finanzgespräche hilft es, sich einen Überblick über alle Kosten zu verschaffen.
Welche Kosten spart man beim Zusammenziehen und welche erhöhen sich?
Viele Kosten entfallen beim Zusammenziehen nur noch anteilig auf die Partner, andere dagegen können sich erhöhen:
Kosten, die sich für den Einzelnen reduzieren können
- Miete
- Nebenkosten, z. B. Heizung und Strom
- Versicherung, z. B. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
- Internetanschluss und Festnetzanschluss
- Kabelfernsehen und Streaming-Abos
- Rundfunkbeitrag
- Fahrzeuge
Kosten, die sich für den Einzelnen erhöhen können
- Lebensmittel
- Urlaube
- Hobbys, Hobbyausstattung
- Kleidung, Accessoires
- Technik (Küchengeräte, Spielekonsolen etc.)
- Geschenke für Familie und Freunde des Partners/der Partnerin
- Drogerie- und Kosmetikartikel
- Freizeitbeschäftigungen mit Freunden des Partners/der Partnerin
- Haustiere, die als Single nicht infrage kamen
- Inneneinrichtung
Finanzen beim Zusammenziehen − so gehst du am besten vor
Nachdem alle Kosten aufgelistet sind, die gemeinsam oder getrennt nach dem Zusammenziehen anfallen, solltest du mit deinem Partner/deiner Partnerin offen die Möglichkeiten gemeinsamer oder getrennter Kasse diskutieren. Während der eine weiterhin getrennte Konten für völlig normal hält, sieht der Partner darin schon ein Anzeichen dafür, dass etwas in der Beziehung nicht stimmt.
Wenn die Partner ihre Kosten aufteilen, besteht die Möglichkeit, die Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen. Am besten spielt man gemeinsam sachlich alle Möglichkeiten der Kontenführung und Budgetierung durch:
- Jeder Partner führt seine Konten weiter. Das Paar teilt auf, wer welche Kosten (Miete, Strom, Rundfunkbeitrag etc.) übernimmt. Derjenige überweist die jeweiligen Kosten dann von seinem Konto. Eine Rückerstattung des anderen Partners erfolgt nicht.
- Jeder Partner führt seine Konten weiter und zahlt die anteiligen Kosten auf ein gemeinsames Haushaltskonto ein. Von diesem erfolgen Überweisungen und Abbuchungen für Miete, Strom etc. Die Aufteilung der gemeinsamen Finanzen kann dabei hälftig erfolgen oder im Verhältnis zur Einkommenshöhe.
- Das Paar eröffnet ein gemeinsames Konto, auf dem alle Einnahmen und Ausgaben verbucht werden. Das Konto sollte dabei als Oder-Konto bzw. mit Vollmachten angelegt sein, damit jeder Kontoinhaber auch alleine darüber verfügen kann.
Finanztipps für (Ehe-)Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften
Ist aus der Probezeit des Zusammenziehens eine Heirat geworden, sollten die Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner diese Finanztipps beachten:
- Versicherungen und Verträge: Nicht nur nach der Eheschließung, sondern schon während des Zusammenlebens ohne Trauschein animieren Versicherungen und Verträge zum Sparen. Daher sollte man seine bisherigen Versicherungspolicen und Verträge (z. B. Fitnessstudio, Tennisverein) daraufhin überprüfen, welche zusammengelegt werden können. Häufig benötigt man als frischvermähltes Paar einige neue Versicherungen, wie zum Beispiel eine Kranken-, Risikolebens-, Hausrat- oder Gebäudeversicherung.
- Haushaltsbuch: Um sich einen Überblick über die gemeinsam anfallenden Kosten zu verschaffen, hilft ein Haushaltsbuch. Statt das altbekannte Notizbuch zu nutzen, helfen komfortable Apps oder die klassische Excel-Tabelle. Um diese auch von unterwegs anwenden zu können, sollte sie in der Cloud gespeichert werden.
- Testament: Wenn die Ehepartner noch keine eigenen Testamente mit in die Ehe bringen, ist jetzt der optimale Zeitpunkt dafür, das Erbe zu regeln. Damit sichert man den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner und Kinder ab. Gibt es bereits ein Testament, muss es wahrscheinlich aktualisiert werden, um den veränderten Lebensumständen Rechnung zu tragen.
- Wohneigentum: Die Coronapandemie hat deutschlandweit zur deutlichen Immobilienpreissteigerung beigetragen. Der Traum eines Eigenheims ist daher schnell ausgeträumt, wenn das frisch verheiratete Paar nicht frühzeitig seine Finanzreserven neu regelt. Hilfreich auf dem Weg zum Eigentum ist ein Bausparvertrag, der die finanzielle Basis bieten kann.
- Sparziele: Die Partner sollten auch über die Immobilie hinaus rund um Sparmöglichkeiten und Investitionen in die Altersvorsorge Pläne schmieden. Vielleicht steht die Einrichtung eines Kinderzimmers an, ein umweltfreundlicheres Auto oder der Abschluss eines Vorsorgevertrages?
- Zusammenveranlagung: Besondere Aufmerksamkeit sollte ein Ehepaar dem Ehegattensplitting bei steuerlicher Zusammenveranlagung widmen. Beide Partner sichern sich dadurch einen deutlichen Steuervorteil, wenn die Einkommen stark unterschiedlich und die Steuersätze möglichst hoch sind. Dafür müssen die Partner verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Sie dürfen nicht dauerhaft getrennt sein, müssen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Verdienen beide Partner gleich viel, ist kein Splittingtarif anwendbar.
- Ehevertrag: Wer die gesetzlichen Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich nach eigenen Vorstellungen gestalten will, schließt einen Ehevertrag ab. Grundsätzlich sind getrennte Vermögen und Altersvorsorgeguthaben im Fall einer Scheidung unkomplizierter zu trennen.
Fazit: Die finanzielle Seite von Partnerschaft und Ehe erfordert Planung
Die erste gemeinsame Wohnung oder eine Heirat erfordern viel Fingerspitzengefühl und Offenheit hinsichtlich der finanziellen Seite einer Beziehung. Bewährt hat sich folgende Vorgehensweise:
- Beibehaltung der eigenen Konten plus Eröffnung eines Gemeinschaftskontos für Miete, Energiekosten, Telefon und Internet etc.
- Beide Partner überweisen regelmäßig einen kostendeckenden Betrag auf das Konto. Besondere Anschaffungen werden anderweitig bezahlt.
- Über den restlichen Betrag des Einkommens können die Partner frei verfügen oder das Geld für Sparen und Altersvorsorge einsetzen.
Damit ist die Basis für eine harmonische Beziehung aus finanzieller Sicht gelegt. Bestehen Schulden, sollten die Partner offen über deren Tilgung sprechen. Auch wenn ein Partner die Erstellung eines Ehevertrages wünscht, erfordert das einen offenen Gedankenaustausch und gute Beratung.