Ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein lachendes junges Paar kurz vor der Vertragsunterzeichnung
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Ehe­ver­trag: nicht nur im Schei­dungs­fall vor­teil­haft

Wer eine Hochzeit plant, denkt ungern an Verträge und anderen Papierkram. Noch weniger möchte man sich vorstellen, dass irgendwann eine Scheidung im Raum stehen könnte. Dennoch ist gerade jetzt für dich und deinen Partner ein idealer Zeitpunkt, um einige Dinge für eure Zukunft zu regeln. Selbst wenn du schon länger verheiratet bist, ist es für einen Ehevertrag nicht zu spät. Hier erfährst du, warum eine klare vertragliche Regelung Konflikte in der Ehe und im Fall einer Scheidung vermeidet:

  • Nach der Scheidung hat der finanziell schwächere Ehepartner, sofern nicht durch einen Vertrag anders geregelt, Anspruch auf Ausgleich.
  • Ein Ehevertrag regelt die Verteilung von Gütern und Vermögen während der Ehe und nach einer möglichen Scheidung sowie etwaige Unterhalts- und Vorsorgeansprüche.
  • Kein Ehepartner darf im Ehevertrag benachteiligt werden, deshalb ist es zum Vorteil beider Partner, zu überlegen, ob die gesetzliche Zugewinngemeinschaft die beste Lösung für beide ist.

Was passiert bei einer Scheidung ohne Vertrag?

Sofern nicht anders geregelt, leben Ehepartner grundsätzlich in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Diese ist neben Gütertrennung oder Gütergemeinschaft einer von drei möglichen gesetzlichen Güterständen, die im Vertrag festgelegt werden können.

In einer Zugewinngemeinschaft sind die Vermögenswerte der Ehepartner getrennt, jeder Partner ist alleiniger Eigentümer seines vor oder während der Ehe erwirtschafteten Kapitals. Im Fall einer Scheidung findet dann der sogenannte Zugewinnausgleich vor dem Familiengericht statt. Dort wird darauf geschaut, wie viel Zugewinn die Ehegatten seit dem Zeitpunkt der Heirat gemacht haben. Das heißt, um welche Summe ihr jeweiliges Kapital seit der Hochzeit gewachsen ist. Derjenige Partner, der während der Ehe den größeren Zugewinn gemacht hat, zahlt die Hälfte davon an den Ehepartner. Der Ehegatte mit dem geringeren Vermögenszuwachs hat also einen Anspruch auf Ausgleich.

Durch den gesetzlich geregelten Zugewinnausgleich, Unterhaltsansprüche und den Versorgungsausgleich von Rentenansprüchen soll im Fall einer Trennung die finanziell schlechter gestellte Person geschützt werden. Selbst ohne Ehevertrag sorgt das Gesetz also für ein grundlegendes Level an Fairness.

Der Zugewinnausgleich stammt jedoch aus einer Zeit, als bürgerliche Ehefrauen in der Regel keiner eigenen Berufstätigkeit nachgingen und sich hauptsächlich um Haushalt und Kindererziehung kümmerten. Dadurch konnten sie kein eigenes Vermögen aufbauen. Als Echo einer traditionellen Rollenverteilung innerhalb der Ehe entspricht das Eherecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs daher nicht in allen Situationen in modernen Beziehungen und Vermögensverhältnissen.

Beim Aufsetzen eines Ehevertrags haben Paare vielfältige Möglichkeiten, die gesetzlichen Regelungen zu ihren Gunsten zu modifizieren.

Doch wie sieht es bei einer Trennung aus, wenn kein Trauschein vorliegt? Das Wichtigste über eheähnliche Gemeinschaften und Trennungsansprüche erfährst du hier.

Möchtest du wissen, welche Versicherungen im Fall einer Scheidung angepasst werden müssen, kannst du das hier nachlesen.

Diese Bereiche werden im Ehevertrag abgesichert

Im Ehevertrag wird nicht nur der Güterstand geregelt, also die Aufteilung der Güter während der Ehe und im Fall einer möglichen Scheidung, sondern auch der Ausgleich von Renten- und Unterhaltsansprüchen. Wichtig ist, dass keiner der Partner vom Ehevertrag benachteiligt wird. Sonst hält er vor Gericht nicht stand. 

Rechtsfragen können kompliziert sein. Im Rahmen unserer Rechtsschutzversicherung kannst du dich deshalb jederzeit an eine Rechtsberatung wenden. Mehr dazu erfährst du hier.

1. Der Güterstand

Welcher Güterstand für dich und deinen Ehepartner geeignet ist, hängt von eurer Lebenssituation und euren Bedürfnissen ab. Besonders die Aufgabenverteilung innerhalb der Ehe, aber auch eure individuelle Vermögenssituation spielen hier eine Rolle.

  • Zugewinngemeinschaft: Deren Ausgestaltung kann im Ehevertrag nach euren gemeinsamen Vorstellungen modifiziert werden. Beispielsweise kann der Zugewinnausgleich auf eine konkrete Summe oder einen Anteil beschränkt werden. Zum Beispiel können du und dein Partner vereinbaren, dass nur ein Viertel statt der Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens an den anderen ausgezahlt werden müssen. Ebenso könnt ihr festlegen, dass erst nach einer bestimmten Ehedauer, beispielsweise nach zehn Jahren, ein Ausgleich stattfindet. Erbschaften können im Ehevertrag vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden, ebenso Betriebsvermögen, falls du ein eigenes Business hast. Sinnvoll ist es, das Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe festzulegen, um spätere Streitigkeiten über den Zugewinn zu vermeiden.
  • Gütertrennung: Vereinbart ihr Gütertrennung, findet bei Scheidung kein Ausgleich des Zugewinns statt. Jeder von euch behält während der Ehe und nach der Scheidung, was er oder sie erwirtschaftet. Dabei solltest du beachten, dass bei Gütertrennung im Todesfall der Ehepartner nur ein Viertel des Nachlasses bekommt, in der Zugewinngemeinschaft jedoch die Hälfte.
  • Gütergemeinschaft: Wird im Vertrag eine Gütergemeinschaft festgelegt, fließt alles, was du und dein Partner verdient, in euer gemeinsames Vermögen.

2. Der Unterhalt

Nacheheliche Unterhaltsansprüche können ebenfalls vertraglich geregelt werden. Sie können ausgedehnt, abgeändert oder ausgeschlossen werden. Ob jemand Anspruch auf Unterhaltszahlungen hat, hängt auch davon ab, ob er seinen Unterhalt selbst verdienen könnte oder dazu etwa aufgrund von Krankheit, Alter oder Betreuung gemeinsamer Kinder nicht in der Lage ist.

Verfügen beide Ehegatten über ein ausreichendes eigenes Einkommen oder sind sie anderweitig abgesichert, können gesetzliche Unterhaltsansprüche im Ehevertrag sogar ausgeschlossen werden. Ob du komplett auf Ansprüche verzichten möchtest, solltest du dir gut überlegen. Sofern einer der Ehepartner deutlich besser verdient als der andere, kann auch die Höhe der Unterhaltsansprüche begrenzt werden. Auch hier darf niemand benachteiligt werden. Unzulässig ist es, den Trennungsunterhalt in der Zeit zwischen Trennung und Scheidung ausschließen zu wollen.

Auch eine Erweiterung ist möglich: Man kann zum Beispiel freiwillig vereinbaren, dass man länger als nötig Unterhalt für gemeinsame Kinder zahlt.

Apropos: Hier geht es zu den wichtigsten Versicherungen für deine Kinder und Familie.

3. Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich geht es um die Altersvorsorge nichtberufstätiger Ehepartner. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Rentenansprüche, die während der Ehe erworben werden, bei Scheidung zur Hälfte dem jeweils anderen gutgeschrieben werden, auch wenn nur ein Ehepartner überhaupt Ansprüche erworben hat. Damit soll vor allem sichergestellt werden, dass ein Ehepartner, der vorrangig mit der Kinderbetreuung beschäftigt war und nicht oder nur in Teilzeit arbeiten konnte, eine Möglichkeit bekommt, Rentenanwartschaften zu erwerben. Unerheblich ist dabei, ob der Ausgleichberechtigte auf die Rentenzahlungen angewiesen ist oder zum Beispiel selbst über ein hohes Vermögen verfügt. Paare können sowohl auf den Versorgungsausgleich verzichten als auch diesen anders regeln.

Für diese Paare ist eine vertragliche Einigung besonders sinnvoll

Während sich jeder mit einem Ehevertrag absichern kann, ist er für einige Konstellationen von Paaren besonders sinnvoll. Etwa wenn ein Ehegatte deutlich vermögender ist als der andere oder einer von beiden eine große Erbschaft erwartet wie beispielsweise eine Immobilie. Während grundsätzlich das Erbe dem Anfangsvermögen des erbenden Gatten zugerechnet wird, unterliegen Wertsteigerungen des Erbes dem Zugewinnausgleich. Auch Paare unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sollten über einen Ehevertrag nachdenken. Das gilt ebenso, wenn ein Partner im Ausland lebt. Im Vertrag wird nämlich das anwendbare Recht im Scheidungsfall bestimmt. Unternehmer sollten ebenfalls einen Vertrag abschließen, um im Fall einer Scheidung das eigene Betriebsvermögen zu schützen. Entweder in einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, also indem das Unternehmen vom Zugewinn ausgeschlossen wird, oder über Gütertrennung. 

Wenn beide Ehepartner finanziell eigenständig sind und keinen Kinderwunsch haben, kann ein Vertrag dabei helfen, eine etwaige Scheidung zu beschleunigen und ohne Forderungen aneinander auseinanderzugehen.

Wo kannst du dich beraten lassen?

Die Beratung und den Entwurf des Dokuments kann sowohl ein Rechtsanwalt als auch ein Notar übernehmen. Dabei solltest du beachten, dass Eheverträge in Deutschland immer notariell beurkundet werden müssen, es führt also kein Weg am Notar vorbei. In den Notarkosten sind Beratung und Verfassen des Vertrags enthalten, hinzu kommt eine Beurkundungsgebühr. Diese richtet sich nach dem Vermögen beider Partner. Das kann bedeuten, dass es günstiger ist, den Vertrag zu schließen, wenn beide Ehepartner noch jung sind und sich kein großes Kapital aufgebaut haben.

Übrigens muss ein Ehevertrag nicht zwangsläufig vor oder zu Anfang der Ehe geschlossen werden. Er kann nicht nur im Nachhinein angepasst werden, zum Beispiel wenn sich die beruflichen Verhältnisse der Partner ändern, sondern auch Jahre nach der Heirat aufgesetzt werden. Etwa wenn du später im Leben dein eigenes erfolgreiches Unternehmen gründest.

Ob du den Vertrag vom Rechtsanwalt deines Vertrauens entwerfen und verfassen lässt oder vom Notar, kannst du selbst entscheiden und ist letztlich eine Kostenfrage.

Fazit

Der Ehevertrag hat zwar einen unromantischen Ruf. Doch er schafft klare Verhältnisse und kann viele Streitpunkte von vornherein aus dem Weg räumen.

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