Lärmbelästigung in der Mittagsruhe: Das kannst du tun

Ein bärtiger Mann hält sich verzweifelt die Ohren zu
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Lesezeit: 3-4 Minuten

Neben deiner Wohnung gibt es eine Baustelle? Deine Nachbarn drehen um jede Uhrzeit die Musik ganz laut? Das kann Lärmbelästigung sein, muss es aber nicht.

In Deutschland gibt es oft Streit wegen Lärmbelästigung. Viele Fälle landen vor Gericht. Die Regeln für die Mittagsruhe sind aber gar nicht so einfach. Wir stellen dir alles Wichtige vor, das du zu Lärmbelästigung wissen musst.

Hier findest du alle Informationen auf einen Blick zusammengefasst:

  • Es gibt unterschiedliche Uhrzeiten für Mittagsruhe, Nachtruhe oder Feiertagsruhe.
  • Die Regeln unterscheiden sich – je nach Bundesland, Gemeinde oder Haus.
  • Bei einer schweren Lärmbelästigung in der Nacht rufst du am besten die Polizei.
  • Ständige Lärmbelästigung durch Nachbarn versuchst du zuerst mit einem Gespräch zu lösen.
  • Du kannst dich durch eine Rechtsschutzversicherung zu dem Thema beraten lassen.

Wann ist Mit­tags­ruhe?

Für Ruhezeiten gibt es keine bundesweit geltenden Gesetze. Die Bundesländer und Gemeinden erlassen ihre eigenen Vorgaben. Sie setzen sie auch durch.

Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung oder vom Ordnungsamt geben dir gerne weitere Infos zu den Regeln bei dir im Ort. Allgemeine Ruhezeiten sind die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gilt auch Ruhezeit.

Die Hausverwaltung darf dir zum Beispiel auch eine Mittagsruhe vorschreiben. Mit der Unterschrift unter dem Mietvertrag gibst du deine Zustimmung. Zimmerlautstärke ist auch mittags erlaubt.

Die Vorgaben gelten nur für die Mieter im Haus. Wenn der Nachbar gegenüber Lärm macht, hilft die Hausordnung nicht. Vor allem in Kurorten gibt es eine allgemeine Mittagsruhe. Alle Privatpersonen müssen sich daran halten.

Was ist eine unzu­mut­bare Lärm­be­läs­ti­gung?

Das Gehör von Menschen unterscheidet sich je nach Person. Was für den einen noch in Ordnung ist, bedeutet eine große Lärmbelästigung für den anderen. Bei diesen rechtlichen Fragen hilft dir eine Rechtsschutzversicherung weiter.

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Unsere Emp­feh­lung

Du weißt nicht, ob du die Lärmbelästigung melden willst? Informiere dich bei der Telefonberatung der Rechtsschutzversicherung von Generali über deine Möglichkeiten. Finde heraus, was du tun kannst, wenn dich Baustellenlärm oder laute Nachbarn stören und lerne, wie du die richtigen Schritte einleitest.

Mehr erfahren

Lärmbelästigung durch Baustelle oder Rasenmäher

In Deutschland gilt zum Schutz vor Lärmbelästigung in Wohngebieten die Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung. Viele kennen sie auch als 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Sie verbietet den Einsatz von Geräten und Maschinen im Freien wie Rasenmäher, Grastrimmer, Laubbläser und Baumaschinen an Sonn- und Feiertagen. An Werktagen darfst du sie zwischen 20 und 7 Uhr nicht anmachen.

Für Rasenmäher, Grastrimmer und Laubsammler mit Benzinmotor gelten von Montag bis Samstag neben der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr weitere Zeiten. Von 7 bis 9 Uhr und von 17 bis 20 Uhr bleiben sie auch aus.

Lärmbelästigung melden oder nicht?

Lärmbelästigung verursacht oft Streit unter Nachbarn. Welchen Geräuschpegel du als Lärm siehst, hängt von deinem Gefühl und der Ursache ab.

Wenn es keine speziellen Regeln gibt, solltest du erst einmal um Rücksicht bitten. Vielleicht findest du andere Personen in deiner Nachbarschaft, die der Lärm auch stört. Mache den Verursacher auf die Lärmbelästigung aufmerksam.

Bei einer ständigen Lärmbelästigung führst du am besten ein Lärmprotokoll. Vor Gericht dient es oft als Beweis. Melde den Lärm bei der zuständigen kommunalen Behörde oder der Hausverwaltung. In akuten Fällen wendest du dich an die Polizei.

Fazit: Achte bei Lärmbelästigung auf die Uhrzeit

Bei ständiger Lärmbelästigung durch die Nachbarn tagsüber kannst du zuerst versuchen, mit ihnen zu reden. Informiere dich über die geltenden Ruhezeiten in deiner Region und halte sie ein. Findet die Lärmbelästigung durch ein Gewerbe im Wohngebiet nachts statt, rufst du am besten die Polizei. Eine Rechtsschutzversicherung kann dir bei rechtlichen Fragen und Problemen helfen.

Per­sön­li­che Bera­tung

Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).