Lärmende Nachbarn: Was Sie tun können

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Lär­mende Nach­barn: Was Sie tun kön­nen

Freunde kann man sich aussuchen – Nachbarn leider nicht. Egal, ob ihr in einem Haus wohnt oder die Grundstücke aneinander grenzen: Lärmbelästigung ist eines der häufigsten Streitthemen in der Nachbarschaft. Grundsätzlich wird die Belästigung einer anderen Person durch Lärm als Ruhestörung bezeichnet. Weil die gegenseitige Rücksichtnahme nicht immer selbstverständlich ist, gilt die Ruhestörung als eine Ordnungswidrigkeit. Ab wann sind Nachbars Geräusche ruhestörend und welche gesetzlichen Regelungen gibt es dazu?

Das und mehr erfährst du in diesem Artikel:

  • Lärm in der Nachbarschaft: Ruhezeiten geben Orientierung, zu welchen Uhrzeiten du von deinem Nachbarn Rücksicht einfordern kannst.
  • Partys, Kinder und laute Gartengeräte: Wer mit seinen Nachbarn über Lärmbelästigung redet, kann Ärgernisse rechtzeitig aus dem Weg räumen.
  • In akuten Fällen braucht es Geduld, um eine Lärmbelästigung nachweisen zu können – eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für eine Beratung.

Auf die Uhrzeit kommt es an: Ruhezeiten einhalten

Spielende Kinder, Rasenmäher oder auch Partys im Garten: Es gibt selbstverständlich Situationen, in denen unvermeidbarer Lärm entsteht. Es kann niemand erwarten, dass Kleinkinder ständig leise durch die Wohnung schleichen oder Gespräche im Garten jederzeit gedämpft geführt werden. Ein wichtiges Kriterium, ob durch den Lärm tatsächlich eine Ruhestörung vorliegt, ist deshalb die Uhrzeit, zu dem er auftritt.

Lies dazu auch unsere Artikel zu der gesetzlichen Regelung von Mittagsruhe und Lärmbelästigung in der Mittagsruhe, um einen Überblick über die relevanten Uhrzeiten zu bekommen.

In der Wohnung: Zimmerlautstärke

Während der allgemeinen Ruhezeiten sollte der Geräuschpegel einen Wert von 40 Dezibel tagsüber und 30 Dezibel nachts nicht überschreiten. Das ist mit den Geräuschen, die in einer Bücherei entstehen, vergleichbar. Wenn dein Nachbar ein vermeidbares Ausmaß an Lärm verursacht, hilft oft das persönliche Gespräch. Meistens ist die Lärmbelästigung auch nur von kurzer Dauer.

Hast du das gewusst? Mieter haben das Recht im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung durch Lärm, eine Mietreduzierung durchzusetzen. Im Zweifelsfall kann der Vermieter also bei einem Gespräch hinzugezogen werden. Sollte der Vermieter es nicht geschafft haben, innerhalb einer bestimmten Frist die Belästigung durch Nachbarschaftsgeräusche behoben zu haben, kannst du als Mieter dein Recht ausüben, die Miete zu mindern. Sollte eine ständige Ruhestörung aufkommen, so kann die Miete um 10 bis 20 Prozent reduziert werden.

In Ruhe schlafen: Nachtruhe einhalten

Der Nachbar lädt dich nicht auf seine Party ein, lässt dich aber über den Lärm doch daran teilhaben? Dass er mit dir vorher über die Ruhestörung redet, befreit ihn nicht davon, in der Ruhezeit Rücksicht zu nehmen. Hier lassen sich auch im gemeinsamen Gespräch konkrete Verhaltensweisen klären: Zum Beispiel in der Nachtruhe Gespräche auf dem Balkon zu unterlassen oder die Party vom Garten ins Haus zu verlegen.

Wer bei lauter Musik auf taube Ohren trifft, darf im Fall einer Lärmbelästigung auch die Polizei rufen. In der Regel wird sie bei einem persönlichen Besuch freundlich um Rücksicht bitten und dem Gastgeber die Chance geben, die Ruhestörung abzuwenden. Wer dann nicht hören will, muss später möglicherweise fühlen: Es können sogar Bußgeldbescheide erfolgen. Du solltest dir bewusst sein, dass das Verhältnis zu deinem Nachbarn dadurch vermutlich einfrieren wird.

Geräte im Garten und Gebäudebau

Rasenmäher, Hochdruckreiniger oder Kreissäge: Wenn der Nachbar laute Gartengeräte anschmeißt, bleibt der Lärm nicht auf seinem Grundstück. Zwischen 7 und 20 Uhr ist dieser Nachbarschaftslärm erlaubt. Hier lohnt sich allerdings ein Anruf bei der Kommune, die in diesem Fall eigene Schutzzeiten festlegen darf. Auch Tierbesitzer können ermahnt werden, wenn zum Beispiel ihr Hund dauerhaft ruhestörenden Lärm verursacht.

Lärm, der durch Bauarbeiten entsteht, unterliegt ebenfalls gesetzlichen Regelungen. Der Betreiber der Baustelle muss Lärmschutzmaßnahmen ergreifen, wenn er innerhalb von Wohngebieten einen gewissen Dezibelwert überschreitet.

Die letzte Lösung: der Rechtsweg

Sollten keine Maßnahmen zum Erfolg führen, bleibt der Rechtsweg oft als letzter Ausweg. Für ein gerichtliches Verfahren gegen den Störer ist es von Vorteil, die Ereignisse belegen zu können. Für diesen Zweck solltest du ein sogenanntes Lärmprotokoll anfertigen. Dort dokumentierst du über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen Datum, Dauer und Häufigkeit der Lärmbelästigung. Hilfreich sind auch Zeugen, zum Beispiel weitere Nachbarn, die die Störung mit ihren Unterschriften im Protokoll belegen.

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