Pflichtverletzung am Arbeitsplatz – das solltest du wissen

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Pflicht­ver­let­zung am Arbeits­platz – das soll­test du wis­sen

Ob Unachtsamkeit oder Vorsatz: Pflichtverletzungen im Job haben oft schwerwiegende Folgen: für das Unternehmen, für Kunden oder in vielen Fällen für den Arbeitnehmer. Wann drohen Haftungsansprüche seitens des Arbeitgebers? Welche Konsequenzen hat eine Pflichtverletzung für das Arbeitsverhältnis? Wir geben Antworten.

In jedem Fall gilt: Eine Rechtschutzversicherung an deiner Seite hilft dir rund um das Thema Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz.

Was ist eine Pflichtverletzung im Job?

Zwecks Definition einer Pflichtverletzung im Job schauen wir uns zuerst die Pflichten des Arbeitnehmers an: Die Hauptpflicht besteht darin, die jeweilige Arbeit am richtigen Ort und zur richtigen Zeit zu leisten. Das geht nicht, wenn du unentschuldigt zu spät oder gar nicht am Arbeitsplatz erscheinst. Es kommen weitere Pflichten hinzu.

  • Wenn du krank bist, hast du die Pflicht, dies zu melden. Es gilt die sogenannte Anzeigepflicht.
  • Außerdem musst du bestimmte Sorgfalts- und Obhutspflichten einhalten. Sprich: Du sollst sorgsam mit dir anvertrauten Geräten und Dokumenten umgehen.
  • In den meisten Arbeitsverträgen ist außerdem eine Verschwiegenheitspflicht aufgeführt. Du darfst also keine Betriebsgeheimnisse ausplaudern. Hierzu kann auch gehören, nicht den Führungsstil des Chefs auf Social Media zu kommentieren.
  • Hinzu kommt eine Pflicht zum Unterlassen von Wettbewerb. Viele Arbeitsverträge regeln, dass Arbeitnehmer nicht parallel bei oder für die Konkurrenz arbeiten dürfen.

Beispiele für Pflichtverletzungen im Job

Pflichtverletzungen im Job können vorsätzlich oder fahrlässig geschehen. Vorsätzlich wäre beispielsweise ein Diebstahl, fahrlässig ein unsachgemäßer Umgang mit Arbeitsmaterialien. Ein Kaffeefleck auf einem wichtigen Dokument ist in der Regel leicht fahrlässig. Hat ein Restaurator im Museum sich mit einem solchen Fleck auf einer Urkunde aus dem 13. Jahrhundert verewigt, wird daraus schnell eine grob fahrlässige Pflichtverletzung. Grob fahrlässig wäre auch, betrunken zu arbeiten. Dazwischen gibt es viele Grauzonen.

Auch die möglichen Folgen können stark variieren:

  • keine Arbeitsleistung bei Nicht-Erscheinen oder Arbeitsverweigerung,
  • Schlechtleistung, zum Beispiel durch unzureichende Qualität der Ergebnisse,
  • Vernachlässigung von Aufsichtspflichten, so dass Maschinen oder Personen zu, Schaden kommen.

Auch die Erheblichkeit der Pflichtverletzung spielt eine Rolle. Unerhebliche Pflichtverletzungen liegen vor, wenn die Beseitigung des Mangels wenig Aufwand und/oder Kosten erfordert. Schlechtleistungen oder nicht erbrachte Leistungen können aber dazu führen, dass Kunden verloren gehen und hohe Einnahmeverluste drohen.

Was ist eine vorvertragliche Pflichtverletzung?

Vorvertragliche Pflichtverletzungen spielen im Arbeitsrecht meist in Bezug auf schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers eine Rolle. Nämlich dann, wenn dieser nach einem Vorstellungsgespräch eine Stelle zusagt, die Zusage allerdings später widerruft. Hat der potenzielle Arbeitnehmer sich auf den Antritt der neuen Stelle verlassen und darum andere Jobangebote abgelehnt, kann hieraus ein Schadenersatzanspruch an den absagenden Arbeitgeber entstehen. Allerdings gilt: Die Beweislast hierfür liegt beim Arbeitnehmer.

Folgen für den Arbeitnehmer bei Pflichtverletzungen im Job

Was passiert nach einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers? Die Folgen hängen einerseits von der Erheblichkeit der Pflichtverletzung ab. Andererseits spielt eine Rolle, ob bereits im Vorfeld Pflichtverletzungen stattgefunden haben.

Erster Schritt: die Abmahnung

Meist ist der erste Schritt des Arbeitnehmers bei Pflichtverletzungen eine Abmahnung. Typische Gründe für Abmahnungen sind wiederholte Unpünktlichkeit, Nichtbeachten von Anweisungen des Vorgesetzten, zu späte Krankmeldungen oder unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen. Eine Abmahnung benennt das Fehlverhalten des Arbeitnehmers sowie die eindeutigen Konsequenzen. Sie wandert in die Personalakte, so dass sie im Wiederholungsfall eine später erfolgende Kündigung begründen kann. Eine Abmahnung gilt vor allem als Warnung, damit es nicht zu einer Kündigung kommt.

Ordentliche Kündigung

Meist muss einer Kündigung aufgrund von Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers eine Abmahnung vorausgehen. Die Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber eine negative Prognose stellen muss, was er durch die Abmahnung belegen kann. Die in der Abmahnung beschriebene Pflichtverletzung muss darum mit der Pflichtverletzung, die eine Kündigung auslöst, zusammenhängen – beispielsweise kommt der Arbeitnehmer weiterhin zu spät zur Arbeit.

Zu viele Abmahnungen sind dabei keine Lösung, wie ein kurios anmutendes Urteil aus dem Jahr 2013 zeigt: Ein Arbeitgeber hatte einen Arbeitnehmer in viereinhalb Jahren sieben Mal wegen zu späten Erscheinens am Arbeitsplatz abgemahnt. Nach der siebten Abmahnung erfolgte eine Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Köln kassierte diese wieder ein. Die Begründung: Nach so vielen Abmahnungen ohne Konsequenz hätte der Arbeitnehmer nicht mit einer Kündigung rechnen können.

Fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung

Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, muss das Vertrauensverhältnis arg zerrüttet sein. In diesem Fall ist keine Abmahnung notwendig und das Arbeitsverhältnis ist mit sofortiger Wirkung beendet. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Straftaten – zum Beispiel Diebstahl, Erpressung oder Beleidigung von Kunden – ausübt. Auch ein konsequentes Verweigern der Arbeit ist eine so grobe Pflichtverletzung, dass eine außerordentliche Kündigung folgen kann.
Immer häufiger kommt es außerdem zu fristlosen Kündigungen, weil ein Arbeitgeber öffentlich beleidigt worden ist. Hier spielen die sozialen Medien und die vermeintliche Anonymität des Internets eine große Rolle.

Informiere dich rund um deine Rechte als Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen.

Beispiel einer Pflichtverletzung im Job: Pfandbon-Diebstahl

Zu den bekanntesten Fällen rund um Pflichtverletzungen im Job in Deutschland gehört wohl der „Pfandbon-Diebstahl“ aus dem Jahr 2008: Nachdem Barbara E. über 30 Jahre als Kassiererin gearbeitet hat, entwendet sie laut Arbeitgeber zwei von einem Kunden liegengelassene Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro. Daraufhin erhält Frau E., eine engagierte Gewerkschaftlerin, die fristlose Kündigung. Es folgen mehrere Gerichtsprozesse durch die Instanzen, begleitet von der Frage: Kann ein kleines Bagatelldelikt das Vertrauensverhältnis in einen Arbeitnehmer derart stören, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist? 2010 entscheidet ein Gericht: Nein – der Arbeitgeber hätte mit einer Abmahnung reagieren sollen.

Wann droht eine Schadenersatzforderung?

Hat das Unternehmen durch die Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers finanzielle Einbußen erlitten, kann Anspruch auf Schadenersatz (Regress) bestehen. Hierfür muss das Verhalten des Arbeitnehmers allerdings schuldhaft gewesen sein. Er muss also fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Dies wäre der Fall, wenn ein Auftrag nicht rechtzeitig erledigt wurde, weil der Arbeitnehmer unentschuldigt und ohne Krankschreibung nicht zur Arbeit erschienen ist. Oder wenn ein Maschinenführer einen Schaden in der Produktion verursacht hat, weil er nebenbei am Smartphone gedaddelt hat. Die Beweislast für einen Haftungsanspruch gegenüber dem Arbeitnehmer liegt beim Arbeitgeber.

Wer haftet für Fehler des Arbeitnehmers?

Grundsätzlich haftet in Deutschland jeder Mensch selbst für eigenes Fehlverhalten. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gilt dies jedoch nicht zwingend. Schadenersatz aus eigener Tasche zahlen muss ein Arbeitnehmer, wenn er vorsätzlich eine Pflichtverletzung begangen hat. Hat er sich jedoch an seine Pflichten gehalten und es ist dennoch Schaden entstanden, kann die Haftung auf den Arbeitgeber übergehen. In einigen Fällen greift die private Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers.

Fazit: Im Zweifel abgesichert

Rund um Pflichtverletzungen gibt es zahlreiche Grauzonen. Das „Pfandbon“-Urteil zeigt, dass ein langer Atem wichtig sein kann, wenn es in die gerichtliche Auseinandersetzung mit Arbeitgebern rund um Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz geht. Eine gute Rechtschutzversicherung steht dir rund um Fragen zum Thema kompetent mit Rat und Tat zur Seite.

Pflicht­ver­let­zung Defi­ni­tion: Was bedeu­tet Pflicht­ver­let­zung?

Was ist eine Pflichtverletzung im Job? Unter Pflichtverletzung verstehen wir zunächst die Tatsache, dass eine vertraglich geregelte Pflicht nicht eingehalten wurde. Was das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet, erfährst du im nachfolgenden Abschnitt.
Hierfür schauen wir uns zuerst die Pflichten des Arbeitnehmers an. Die Hauptpflicht besteht darin, die vertraglich geregelte Arbeit am richtigen Ort und zur richtigen Zeit zu verrichten. Wenn du unentschuldigt, zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommst, stellt das eine Pflichtverletzung dar.

Einige Beispiele: für eine Pflichtverletzung

  • Du bist krank und meldest dies deinem Arbeitgeber nicht rechtzeitig oder gar nicht. Hierbei verletzt du die sogenannte Anzeigepflicht.
  • Du plauderst ein Betriebsgeheimnis aus und verletzt damit die Verschwiegenheitspflicht. Auch ein Kommentar über den Führungsstil des Chefs auf Social Media verletzt diese Pflicht.
  • Du arbeitest gleichzeitig für einen weiteren Arbeitgeber. Arbeitsverträge regeln meistens, dass Arbeitnehmer nicht gleichzeitig für die Konkurrenz arbeiten dürfen. Arbeitnehmer haben damit die Pflicht zum Unterlassen von Wettbewerb und zur Treuepflicht.
  • Außerdem musst du bestimmte Sorgfalts- und Obhutspflichten einhalten. Sprich: Du musst sorgsam mit anvertrauten Geräten und Dokumenten umgehen.

Grobe Pflichtverletzungen im Job

Pflichtverletzungen im Job können vorsätzlich oder fahrlässig geschehen. Vorsätzlich wäre ein Diebstahl, fahrlässig ein unsachgemäßer Umgang mit Arbeitsmaterialien. Ein Kaffeefleck auf einem wichtigen Dokument kann in der Regel als leicht fahrlässig beschrieben werden. Hat sich aber ein Restaurator im Museum mit einem solchen Fleck auf einer Urkunde aus dem 13. Jahrhundert verewigt, dann wird daraus schnell eine grob fahrlässige Pflichtverletzung. Grob fahrlässig wäre es übrigens auch, betrunken zu arbeiten. Dazwischen gibt es viele Grauzonen, deswegen können die Folgen stark variieren. Weitere Beispiele sind:

  • fehlende Arbeitsleistung bei Nichterscheinen oder Arbeitsverweigerung,
  • Schlechtleistung, beispielsweise durch unzureichende Qualität der Ergebnisse,
  • Vernachlässigung von Aufsichtspflichten, sodass Maschinen beschädigt oder Personen verletzt werden.


Pflicht­ver­let­zung Arbeit­ge­ber: Was ist eine vor­ver­trag­li­che Pflicht­ver­let­zung?

Eine vorvertragliche Pflichtverletzung ist in den meisten Fällen ein schuldhaftes Verhalten eines potenziellen Arbeitgebers. Beispielsweise dann, wenn du nach einem Vorstellungsgespräch eine Stelle bekommst, die Zusage allerdings später widerrufen wird. Hast du dich auf den Antritt der neuen Stelle verlassen und darum andere Jobangebote abgelehnt, kann hieraus ein Schadensersatzanspruch an den Arbeitgeber, der dir abgesagt hat, entstehen. Allerdings gilt: Die Beweislast hierfür liegt beim Arbeitnehmer.

Was pas­siert nach einer Pflicht­ver­let­zung des Arbeit­neh­mers?

Die Folgen hängen einerseits von der Erheblichkeit der Pflichtverletzung ab. Andererseits ist es ebenfalls wichtig, ob im Vorfeld Pflichtverletzungen stattgefunden haben. Bei wiederholten Verstößen spricht man übrigens von beharrlichen Pflichtverletzungen. Unerhebliche Pflichtverletzungen liegen vor, wenn die Problemlösung wenig Aufwand und Kosten erfordert. Schlechtleistungen oder nicht erbrachte Leistungen können dazu führen, dass Kunden verloren gehen und hohe Einnahmeverluste drohen.

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Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.

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Abmah­nung Pflicht­ver­let­zung als Folge

Bei Pflichtverletzungen ist der erste Schritt des Arbeitgebers meist eine Abmahnung. Typische Gründe für Abmahnungen sind wiederholte Unpünktlichkeit, Nichtbeachten von Anweisungen des Vorgesetzten, zu späte Krankmeldungen oder unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen. Eine Abmahnung benennt das Fehlverhalten des Arbeitnehmers sowie die eindeutigen Konsequenzen. Die Abmahnung wird in der Personalakte abgeheftet, sodass sie im Wiederholungsfall eine später erfolgende Kündigung begründen kann. Eine Abmahnung soll vor allem als Warnung dienen, damit du dein eigenes Verhalten verbessern kannst und es somit nicht zu einer Kündigung kommt. Diverse Arbeitsrechtsportale, Kanzleien für Arbeitsrecht, sowie die IHK stellen ein kostenloses Abmahnung Pflichtverletzung Muster für Arbeitgeber zur Verfügung.

Ordent­li­che Kün­di­gung bei wie­der­hol­ten Ver­stö­ßen

Der Arbeitgeber kann eine Kündigung aussprechen, wenn eine Abmahnung vorliegt, mit der er begründen kann, dass ein wiederholter Verstoß vorliegt. Die in der Abmahnung beschriebene Pflichtverletzung muss darum mit dem Verstoß, der die Kündigung auslöst, zusammenhängen. Ein einfaches Beispiel hierfür ist, dass der Arbeitnehmer immer noch zu spät zur Arbeit kommt, obwohl er dafür bereits eine Abmahnung erhalten hat.

Frist­lose Kün­di­gung wegen Pflicht­ver­let­zung

Bei einem groben Verstoß oder gar Straftaten kann der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Das Arbeitsverhältnis ist mit sofortiger Wirkung beendet. Auf Diebstahl, Erpressung oder Beleidigung von Kollegen und Kunden am Arbeitsplatz können außerordentliche Kündigungen folgen.

Informiere dich rund um deine Rechte als Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen.

Beispiel einer Pflichtverletzung im Job: Pfandbon-Diebstahl

Zu den bekanntesten Fällen rund um Pflichtverletzungen im Job in Deutschland gehört wohl der „Pfandbon-Diebstahl“ aus dem Jahr 2008: Nachdem Barbara E. über 30 Jahre als Kassiererin gearbeitet hat, benutzt sie laut Arbeitgeber zwei von einem Kunden liegengelassene Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro. Daraufhin erhält Frau E., eine gleichzeitig engagierte Gewerkschafterin, die fristlose Kündigung. Es folgen mehrere Gerichtsprozesse, begleitet von der Frage: Kann ein kleines Bagatelldelikt das Vertrauensverhältnis in einen Arbeitnehmer derart stören, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist? 2010 entschied ein Gericht: Nein – der Arbeitgeber hätte mit einer Abmahnung reagieren sollen.

Wann droht eine Scha­den­er­satz­for­de­rung?

Hat ein Unternehmen durch die Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers finanzielle Einbußen erlitten, besteht ein Anspruch auf Schadenersatz (Regress). Damit dies der Fall ist, muss das Verhalten des Arbeitnehmers allerdings schuldhaft gewesen sein. Er muss entweder fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Dies wäre der Fall, wenn du einen Auftrag nicht rechtzeitig erledigen würdest, weil du unentschuldigt oder ohne Krankschreibung nicht zur Arbeit erschienen bist. Oder auch wenn du als Maschinenführer einen Schaden in der Produktion verursacht hast, weil du nebenbei am Smartphone gespielt hast. Die Beweislast für einen Haftungsanspruch gegenüber dem Arbeitnehmer muss vom Arbeitgeber bewiesen werden.

Wer haf­tet für Feh­ler des Arbeit­neh­mers?

Grundsätzlich haftest du in Deutschland selbst für dein eigenes Fehlverhalten. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gilt dies jedoch nicht zwingend. Schadenersatz aus eigener Tasche zahlen musst du, wenn du vorsätzlich eine Pflichtverletzung begangen hast. Hast du dich jedoch an deine Pflichten gehalten und dennoch ist Schaden entstanden, kann die Haftung auf deinen Arbeitgeber übergehen. In einigen Fällen greift deine private Haftpflichtversicherung.

Pflicht­ver­let­zung Geschäfts­füh­rer GmbH vs. Pflicht­ver­let­zung Gesell­schaf­ter GmbH

Schuldhaft werden können auch Geschäftsführer gegenüber der eigenen GmbH werden. Beispielsweise, wenn der Geschäftsführer trotz besseren Wissens nicht zum Wohle des Unternehmens handelt. Ähnliches gilt für Eigentümer einer GmbH. Zu den wichtigsten Pflichten der Gesellschafter gehören die Treuepflicht, Einlagepflicht und das Wettbewerbsverbot. Veruntreuung von Geldern gilt nicht nur als Pflichtverletzung, sondern ist ebenfalls eine Straftat. Ist ein Gesellschafter beispielsweise zu schnell mit dem Firmenwagen unterwegs, wird dabei geblitzt und bezahlt die Rechnung über das Firmenkonto – dann gilt dies als Veruntreuung.

Betriebs­rat: Pflicht­ver­let­zung

Mitglieder des Betriebsrats genießen einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz. Gefeit vor einer Pflichtverletzung im Betriebsrat sind die Mitglieder jedoch nicht. Angehörige des Betriebsrats sind unter anderem verpflichtet, an Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Des Weiteren bestehen Fortbildungs-, Schweige- und Abmeldepflichten für jedes Mitglied. Bei groben Pflichtverletzungen kann man aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Wer andere Betriebsratsmitglieder böswillig beschimpft oder angreift, dem droht eine Amtsenthebung.

Grobe Pflicht­ver­let­zung Per­so­nal­rat

Als Gegenstück zum Betriebsrat gibt es im öffentlichen Dienst einen Personalrat. Auch hier kann es zu Pflichtverletzungen kommen. Auch die Arbeit des Personalrats soll dem Wohle der Beschäftigten dienen. Verletzen die Mitglieder des Personalrats die beispielsweise die Schweigepflicht oder die Friedenspflicht, müssen sie, ähnlich wie Mitglieder des Betriebsrats, mit Konsequenzen rechnen.

Fazit: Im Zwei­fel abge­si­chert

Pflichtverletzungen sind klar beschrieben, dennoch gibt es zahlreiche Grauzonen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das „Pfandbon“-Urteil zeigt, dass Gerichtsprozesse lange andauern können, bis entschieden wird, welche Partei den Streit rund um die Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz gewinnt. Eine gute Rechtschutzversicherung steht dir rund um Fragen zum Thema mit Rat und Tat zur Seite.

Per­sön­li­che Bera­tung

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