Privater Darlehensvertrag: Sichere Verträge für Kredite unter Freunden und Verwandten

  1. ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK
  2. PRIVATER DARLEHENSVERTRAG: SICHERE VERTRÄGE FÜR KREDITE UNTER FREUNDEN UND VERWANDTEN
Recht sichern
Lesezeit: 3-4 Minuten

Pri­va­ter Dar­le­hens­ver­trag: Sichere Ver­träge für Kre­dite unter Freun­den und Ver­wand­ten

Kredite unter Freunden und Verwandten sind keine Seltenheit. Ohne eindeutige Vereinbarungen kann es im Nachgang des Privatdarlehens jedoch zu Streit kommen. Um dies zu vermeiden, sollten eindeutige Verträge genutzt werden.

Privatdarlehen am besten nur gegen Vertrag

Privatdarlehen bieten Vorteile. Die Kreditvergabe ist unkompliziert und ohne SCHUFA-Auskunft und aufwändige Einkommensprüfungen möglich. Der Zinssatz kann niedriger als bei Bankkrediten und höher als bei klassischen Geldanlagen liegen, sodass beide Parteien profitieren. Privatkredite sind also eine Win-Win-Veranstaltung. Es sei denn, es kommt bei der Rückzahlung zu Problemen.

Dann leiden darunter womöglich langjährige Freundschaften oder der Familienfrieden. Zu Streit kommt es insbesondere dann, wenn kein eindeutiger Vertrag abgeschlossen wurde. Doch wie sieht ein solcher Vertrag aus? Welche Angaben und Vereinbarungen sollten darin festgehalten werden?

In dem Vertrag sollten der Nettokreditbetrag, der Zinssatz, der Auszahlungstermin, die Anzahl und die Termine der Raten und die Gesamtrückzahlungssumme aufgeführt sein. Essentiell ist wie bei jedem Vertrag die Unterzeichnung durch alle beteiligten Parteien. Wird der Privatkredit bar ausgezahlt, sollte der Kreditnehmer eine Empfangsquittung ausstellen. Bei einer Auszahlung per Banküberweisung sollte im Betreff auf den Vertrag Bezug genommen werden.

Privatdarlehen gegen Sicherheiten?

Privatdarlehen können gegen Sicherheiten wie z. B. Fahrzeuge, Uhren, Schmuck, Gemälde etc. vergeben werden. Solche Sicherheiten werden im Darlehensvertrag vermerkt. Wird ein Fahrzeug als Sicherheit verwendet, sollte eine separate Sicherungsübereignung angefertigt werden.

Im Sicherungsübereignungsvertrag wird festgehalten, dass der Kreditnehmer das Fahrzeug weiterhin uneingeschränkt nutzen kann, es jedoch bis zur Tilgung des Kredits in den Besitz des Kreditgebers übergeht. Gerät der Kreditnehmer in Verzug, kann der Darlehensgeber das Fahrzeug verwerten. Damit dies in der Praxis auch tatsächlich möglich ist, sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Kreditvergabe an den Darlehensgeber ausgehändigt werden. Ansonsten könnte der Kreditnehmer das Fahrzeug veräußern und dadurch die Sicherheit entwerten.

Zinseinnahmen und Zinsersparnisse bei der Steuer angeben

Wichtig: Zinseinnahmen aus Privatkrediten sind steuerpflichtig und müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Kreditgeber müssen die Zinserträge in der Anlage KAP ihrer Steuererklärung angeben. Wird ein Privatdarlehen zu einem außerordentlich günstigen Zinssatz gewährt, kann auch diese Zinsersparnis eine Steuerpflicht auslösen. In Betracht kommen abhängig vom Verwandtschaftsgrad, der Laufzeit und dem Zinssatz z. B. Schenkungs- und Einkommensteuer. Im Zweifel sollten Sie hier unbedingt einen Steuerberater konsultieren.

Unsere Emp­feh­lung

Der Vermögensaufbau & Sicherheitsplan von Generali ist ein modernes Vorsorgekonzept, das eine Rentenversicherung mit vier weiteren Möglichkeiten zur Absicherung kombiniert und dir den Rücken freihält.

Mehr erfahren

Ähn­li­che Arti­kel