Rundum-Schutz
An Silvester zischt und knallt es, der Himmel leuchtet in bunten Glitzerfarben. So schön Feuerwerk auch sein kann, beim Zünden von Böllern und Raketen ist jederzeit Vorsicht geboten. Immer wieder müssen Feuerwehr und Rettungskräfte zum Jahreswechsel ausrücken, um Brände zu löschen oder Verletzte zu behandeln. Willst du es an Silvester krachen lassen, solltest du der Sicherheit zuliebe einige Dinge beachten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ab achtzehn Jahren dürfen Personen in Deutschland Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 kaufen und am Silvesterabend verwenden.
- Kinder ab zwölf Jahren dürfen sogenanntes Jugendfeuerwerk kaufen und abbrennen. Allerdings sollte das unter Aufsicht von Erwachsenen geschehen.
- Selbst Wunderkerzen können ein Verletzungsrisiko bergen und sollten deshalb nicht an Kleinkinder gegeben werden.
Lies auch unseren Guide für ein frohes Neues: So kommst du bestens versichert ins neue Jahr.
Der Feuerwerksverkauf zum Jahreswechsel startet jeweils am 29. Dezember und endet am 31. Dezember.
Falls du dich fragst, ob Silvester ein Feiertag ist und du möglicherweise arbeiten musst, kannst du hier in unserem Journal nachlesen.
Bei Silvesterfeuerwerk für Privathaushalte werden grundsätzlich zwei Kategorien unterschieden. Feuerwerk der Kategorie F1 ist in Deutschland ganzjährig zu kaufen und kann auch das ganze Jahr über abgebrannt werden, deshalb ist dabei oft die Rede von Ganzjahresfeuerwerk. Darunter fällt das sogenannte Jugendfeuerwerk, das man ab zwölf Jahren kaufen kann – zum Beispiel Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Brummer und Tischfeuerwerk.
Kleinfeuerwerk der Kategorie F2, zum Beispiel Feuerwerksbatterien und Verbundfeuerwerke, Raketen, Silvesterböller wie Kracher und Knallkörper, Luftheuler und Leuchtfeuerwerk wie Vulkane und Fontänen, darf nur an Personen über achtzehn Jahren abgegeben werden. In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie F2 nur an den letzten drei Tagen im Dezember erlaubt. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist Erwachsenen vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet.
Regional können allerdings andere Regeln gelten. Manche Städte untersagen den Gebrauch von Feuerwerk in bestimmten Zonen. Stattdessen veranstalten sie oft ein öffentliches Feuerwerk, das von Profis organisiert wird. Auf diese Weise sollen Verletzungen minimiert, Müll und Lärm reduziert werden. Bevor du dir also Raketen kaufst, solltest du dich informieren, welche Regelungen bei dir vor Ort gelten. Und überlegen, ob du dir nicht lieber entspannt ein professionell ausgerichtetes Feuerwerk ansehen möchtest.
Falls du dich für den Kauf von Böllern & Co. entscheidest, solltest du unbedingt auf die Verpackung schauen: Nur amtlich zugelassenes und geprüftes Feuerwerk darf in Deutschland verkauft werden. Geprüfte Feuerwerksartikel erkennst du an der CE-Kennzeichnung und der Registrierungsnummer. In dieser ist auch immer die Kategorie (F1 oder F2) des Feuerwerks und eine Kennnummer der EU-Prüfstelle wie beispielsweise der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) enthalten.
Geht dein Schuss nach hinten los und es kommt Fremdeigentum zu Schaden, schützt dich eine private Haftpflichtversicherung bei Schadensersatzansprüchen.
Besonders Autos können an Silvester leicht durch Böller und umherfliegende Feuerwerksraketen von Dritten beschädigt werden. Sorgst du dich um dein eigenes Fahrzeug, bist du mit unserer Kfz-Versicherung bestens beraten.
Brennen zum Jahresende bei dir daheim Kerzen oder Lichterketten? Dann haben wir in unserem Journal noch ein paar Tipps für dich: Zum Beispiel für den Fall, dass ein kleines Feuer bei dir zu Hause ausbricht. Oder wie du die Brandgefahr bei der Weihnachtsbeleuchtung minimierst.
Einigen ist der Krach nicht geheuer, doch viele Kinder sind von Feuerwerk fasziniert. Umso wachsamer müssen die Erwachsenen sein. Die Kleinen für die potenziellen Gefahren von Feuerwerk zu sensibilisieren, reicht dabei nicht. Damit sich Kinder nicht erschrecken, verletzen oder gar Kleinteile verschlucken, müssen die Erwachsenen an Silvester immer ein Auge auf sie haben.
Fünf Tipps für ein sicheres Silvester mit kleinen Kindern:
Ältere Kinder an Silvester einbeziehen
Kleinstfeuerwerk wie Knallbonbons, Knallerbsen oder Wunderkerzen dürfen auch von Kindern ab zwölf Jahren erworben und verwendet werden. Idealerweise werden sie hier ebenfalls von Erwachsenen beaufsichtigt. Die Großen sollten einen vorsichtigen und sicherheitsbewussten Umgang mit Feuerwerk vorleben – selbst wenn es sich nur um anscheinend harmloses Jugendfeuerwerk handelt.
Zeigen deine Kinder Interesse an Feuerwerk und möchten gern mitmachen, ist es besser, das in einem sicheren Rahmen zu beaufsichtigen. Ein striktes Verbot macht die Böller für sie meist reizvoller und könnte sie in Versuchung führen, Feuerwerk allein im Geheimen auszuprobieren. Hierzu noch drei Tipps:
Als Ritual zum Jahreswechsel ist vielen Familien das Silvesterfeuerwerk als gemeinsames Erlebnis wichtig. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du immer großzügig Abstand von Autos, Tieren und Zuschauern halten. Sind Kinder dabei, ist besondere Vorsicht geboten. Wann immer Feuerwerk im Spiel ist, sollten Erwachsene die Kleinen beaufsichtigen – selbst wenn bestimmte Produkte für Kinder ab zwölf Jahren freigegeben sind.
Mit der Generali Privathaftpflicht bist du versichert, falls doch einmal eine Rakete Schaden beim Nachbarn anrichten sollte.
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet meist in voller Höhe. Schließe deshalb rechtzeitig eine Haftpflichtversicherung von Generali ab, um dich vor eventuellen Ansprüchen zu schützen.