Taschengeldparagraph: Profit für Eltern und Kinder

Ein Kind sitzt verträumt und fröhlich vor einem Sparschwein.
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Lesezeit: 7-8 Minuten

Taschen­geld­pa­ra­graph: Wie Eltern und Kin­der davon pro­fi­tie­ren

Minderjährige Kinder sind noch nicht voll geschäftsfähig. Mit ihrem Taschengeld oder Geldgeschenken von den Großeltern dürfen sie aber trotzdem kleine Einkäufe tätigen. Ab wann und welche Waren Kinder und Jugendliche kaufen dürfen, beschreibt der sogenannte Taschengeldparagraph. Dieser schützt neben Kindern und Eltern auch Händler. In diesem Artikel erfährst du, was der Taschengeldparagraph besagt und erhältst außerdem konkrete Fallbeispiele.

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Was besagt der Taschengeldparagraph?

Kinder und Jugendliche haben oft allerlei Wünsche. Eine nagelneue Spielkonsole im Elektromarkt ist für einen 12-Jährigen natürlich sehr verlockend. Ohne Einverständnis der Eltern darf er sie allerdings nicht kaufen. Selbst, wenn er genügend Taschengeld dafür angespart hat. Dies regelt der sogenannte Taschengeldparagraph. Die exakte Definition ist unter § 110 im BGB zu finden. Er besagt:

„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“

Mit anderen Worten soll der Taschengeldparagraph Kindern und Jugendlichen ein wenig Freiraum beim Einkaufen einräumen. Sie sollen dabei den Umgang mit Geld lernen. Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren dürfen daher auch ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten bestimmte Geschäfte abschließen. Hierfür muss das Kind jedoch die ihm frei zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, zum Beispiel sein Taschengeld oder Geldgeschenke von den Großeltern. Verbieten die Eltern ihrem Kind jedoch ausdrücklich einen bestimmten Gegenstand zu kaufen, dann ist der Kauf unwirksam. Das gilt auch dann, wenn das Kind sein eigenes Taschengeld dafür verwendet.

  • 1. Fallbeispiel: Marie bekommt zu ihrem 16. Geburtstag Geld für ihren Führerschein geschenkt. Sie kauft sich für das Geldgeschenk jedoch Kosmetik und Kleidung. Marie ist beschränkt geschäftsfähig und hat das Geld nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet. Die Eltern haben dem Kauf nicht zugestimmt und können die Waren zurückgeben.

Geschäftsfähigkeit – ab welchem Alter dürfen Kinder einkaufen?

Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig

Wenn Kinder unter sieben Jahren etwas einkaufen, dann benötigen sie immer die Erlaubnis der Eltern, denn sie sind nicht geschäftsfähig. Dies gilt für alle Käufe. Auch wenn der 5-jährige Sohn bereits ein Taschengeld bekommt, so darf er zum Beispiel eine Süßigkeit oder ein Spielzeug nicht ohne das Einverständnis der Erziehungsberechtigten kaufen. Wurden dem Jungen dennoch Waren verkauft, so können die Eltern im Nachhinein das Geld zurückverlangen, unter der Angabe diesem Kauf nicht zugestimmt zu haben. Eine Ausnahme sind Botengänge. Diese darf auch ein Kind unter sieben Jahren ausführen.

  • 2. Fallbeispiel: Der 5-jährige Lukas kauft sich von seinem Taschengeld einen Teddybär. Lukas ist mit 5 Jahren noch nicht geschäftsfähig. Die Eltern können den Verkauf umgehend rückgängig machen.
  • 3. Fallbeispiel: Du schickst deine 6-jährige Tochter zum Bäcker und gibst ihr Geld für den Kauf von fünf Brötchen für das Frühstück. Hierbei übermittelt das Kind die Willenserklärung der Eltern und darf den Auftrag ausführen. Der Kaufvertrag kommt also zustande und ist gültig.


Kinder im Alter von sieben bis 17 Jahren gelten als beschränkt geschäftsfähig

Kinder sind bis zum ihrem 18. Lebensjahr nur beschränkt geschäftsfähig sind.Das bedeutet, dass Kinder im Alter von sieben bis 17 Jahren mit ihrem Taschengeld oder Geldgeschenken von Verwandten selbstständig Geld für Waren oder Einkäufe ausgeben können. Dafür brauchen sie nicht das Einverständnis der Eltern. Einige Einschränkungen gibt es aber doch:

Grundsätzlich dürfen Kinder alle Artikel erwerben, die sie nach gesetzlichen Vorgaben kaufen dürfen. Zum Beispiel Kleidung, Bücher, Süßigkeiten, Filme oder Konsolenspiele. Natürlich müssen Händler beim Verkauf von Filmen und Spielen auf die Alterseinstufungen und das FSK-Kennzeichen achten. Ausgeschlossen sind unter anderem Alkohol, Zigaretten und E-Zigaretten, Wasserpfeifen und Zubehör sowie sonstige Tabakwaren und nikotinhaltige Erzeugnisse.

Des Weiteren ist es Kindern bis einschließlich 17 Jahren nicht gestattet, Gegenstände einzukaufen, die die Eltern ausdrücklich verboten haben. Diese Regelung soll Kinder davor schützen, sich zu verschulden oder Geschäfte zu ihrem Nachteil abzuschließen.

  • 4. Fallbeispiel: Johannes ist 18 Jahre alt und kauft sich einen E-Bass von seinem Taschengeld. Die Eltern sind gar nicht erfreut darüber. Johannes ist voll geschäftsfähig und darf auch ohne Zustimmung der Eltern den E-Bass kaufen.


Wie viel Geld darf ein Kind im Laden ausgeben?

Der Gesetzgeber schreibt keinen Maximalbetrag im Paragraf 110 BGB vor, den Kinder und Jugendliche ausgeben dürfen. Haben Kinder sich eine größere Menge an Taschengeld angespart, dürfen sie sich demnach auch hochpreisige Waren kaufen. Es sei denn, die Eltern haben den Kauf dieser Waren verboten. Wichtig ist hierbei immer, dass sie das Geld dem Kind zur freien Verfügung überlassen.

Neben Einkäufen dürfen Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahren auch Tauschgeschäfte abschließen. Auch hier gilt: Nur wenn es sich dabei um Dinge handelt, die dem Kind zur freien Verfügung überlassen wurden, ist das Tauschgeschäft erlaubt. So dürfen Minderjährige zum Beispiel Süßigkeiten gegen ein Spielzeug tauschen.

Online Shopping: Was dürfen Kinder und Jugendliche kaufen?

Auch bei Online-Geschäften gilt der Taschengeldparagraph. Das heißt, Kinder unter sieben Jahren dürfen keine Einkäufe tätigen. Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren dürfen im Rahmen ihres Taschengeldes einkaufen. Wichtig ist, dass die Eltern dies vor dem Kauf genehmigen.

  • 5. Fallbeispiel: Samuel ist 17 Jahre alt und hat sich heimlich ein Smartphone über eine Internetseite bestellt. Da seine Eltern mit dem Kauf aber nicht einverstanden sind, gilt der Vertrag als unwirksam.

Wenn Jugendliche bei Online Käufen ein falsches Alter angeben und Waren bestellen, müssen sie mitunter mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Zumindest im Fall, dass sie älter als 13 Jahre sind, denn ab 14 Jahren gelten Kinder als strafmündig.

Warum ist der Taschengeldparagraph für Verkäufer wichtig?

Auch für Verkäufer ist der Taschengeldparagraph wichtig. Verkäufer müssen nicht befürchten, dass die Eltern kleinere Einkäufe der Kinder rückgängig machen. Zum Beispiel wenn das Kind sich ein Buch oder einen Film kauft. Bei Unsicherheit und größeren oder hochpreisigen Einkäufen verlangen einige Händler eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Zwar gibt es keine genaue Geldgrenze, doch kleinere Einkäufe stellen in der Regel kein Problem für Kinder und Jugendliche dar. Verkäufer müssen jedoch bedenken, dass bestimmte Käufe und Zahlungen nicht dem Taschengeldparagraph unterliegen.

Dazu zählen:

  • Handyverträge,
  • Abonnement,
  • Ratenzahlung,
  • Mitgliedschaften mit Monatsraten.

Ein 14-jähriger Teenager darf also beispielsweise keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Zeitschriften-Abonnements abschließen, ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern. Des Weiteren ist es Minderjährigen zum Beispiel nicht erlaubt, ein Pferd zu kaufen, da das Tier genügend Pflege benötigt, aber auch weil mit dem Kauf weitere Kosten anfallen. Zum Beispiel die Stallmiete, Tierarztkosten und Versicherungskosten.

Wieviel Taschengeld sollte mein Kind erhalten?

Laut dem Gesetz ist die Taschengeldhöhe nicht eindeutig geregelt, es gibt jedoch altersgerechte Empfehlungen. Die folgende Tabelle zeigt altersgerechte Empfehlungen des Jugendamtes:

Alter des KindesHöhe des Taschengeldes

4 bis 5 Jahre

0,50 Euro Taschengeld pro Woche

6 bis 7 Jahre

1,50 - 2,00 Euro Taschengeld pro Woche

8 bis 9 Jahre

2,00 - 3,00 Euro Taschengeld pro Woche

10 bis 11 Jahre

13,00 - 16,00 Euro Taschengeld im Monat

12 bis 13 Jahre

18,00 - 22,00 Euro Taschengeld im Monat

14 bis 15 Jahre

25,00 - 30,00 Euro Taschengeld im Monat

16 bis 17 Jahre

35,00 - 45,00 Euro Taschengeld im Monat

18 Jahre

70,00 Euro im Monat

Fazit

Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig. Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Der Taschengeldparagraph erlaubt ihnen jedoch die Freiheit kleine Einkäufe zu tätigen. Handyverträge, Abonnements oder Ratenzahlungen dürfen sie nicht abschließen. Dies soll verhindern, dass Kinder sich früh verschulden. Der Taschengeldparagraph schützt jedoch nicht nur Kinder und Eltern, auch der Einzelhandel profitiert von dieser Regelung.

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