Rundum-Schutz
Mit dem wachsenden Bauch wird die Freude auf den anstehenden Nachwuchs größer, die Veränderung in der Familienstruktur aber auch sichtbarer. Für viele Frauen, die fest im Berufsalltag stehen, ist die Schwangerschaft mit Unsicherheiten verbunden:
Wir geben Tipps und Antworten auf diese Fragen.
Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen: Diese Ängste beschäftigen uns
Für Schwangere gibt es häufig ganz unterschiedliche Gründe, Angst davor zu haben, den Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen. Viele der Frauen fürchten sich vor einem Karriereknick: Läuft es auf der Arbeit gerade gut, haben sie Angst, dass der Arbeitgeber über die Schwangerschaft verärgert ist und die Karriere zukünftig nicht mehr voran geht.
Andere sorgen sich darum, dass Komplikationen in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft auftreten und sie vielleicht sogar das Kind verlieren. Sie müssten auf der Arbeit ihr schlimmes Erlebnis erzählen. Immer wieder beschäftigen Frauen aber auch die Veränderungen des eigenen Umfelds: Arbeitskollegen können Schwangeren anders entgegentreten. Manche geben Ratschläge, manche grenzen aber auch die schwangere Kollegin aus, da sie ja bald nicht mehr im Arbeitsleben steht.
Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren: Das sagt das Gesetz
Wie und wann du als Schwangere deinen Arbeitgeber über den anstehenden Nachwuchs informieren musst, das regelt das Mutterschutzgesetz. Darin steht, dass werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen sollen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.
Ein einziges Wort ist hier entscheidend: Das Gesetz ist eine Sollvorschrift, aber keine Pflicht. Im Endeffekt gibt es gesetzlich also keine Vorgabe darüber, wann du deinem Arbeitgeber deine Schwangerschaft mitteilen musst. Aber, wer nichts sagt, kann auch nicht geschützt werden: Schwangere unterliegen einem besonderen Rechtsschutz. Dieser kann aber nur eingehalten werden, wenn der Chef von der Schwangerschaft weiß.
Zudem darf dein Arbeitgeber einen Nachweis über deine Schwangerschaft verlangen. Dein Arzt/Ärztin oder deine Hebamme stellt dir dann ein Attest aus, welches auch den voraussichtlichen Entbindungstermin nennt. Die Kosten für diesen Nachweis muss dein Arbeitgeber tragen.
Beschäftigungsverbot: Wie lange darf man schwanger arbeiten?
Anders als beim Zeitpunkt der Schwangerschaftsmitteilung auf der Arbeit, gibt das Gesetz ganz klare Anweisungen, wie Schwangere arbeitsrechtlich geschützt werden müssen. Einige Frauen dürfen schon mit Beginn ihrer Schwangerschaft nicht mehr arbeiten. Das betrifft vor allem Frauen,
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin setzt immer der Mutterschutz ein.
Arbeitszeiten: Zu welchen Zeiten darf ich als Schwangere arbeiten?
Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt, genießen die Frauen auch rund um ihre Arbeitszeiten einen besonderen Schutz. Schwangere dürfen grundsätzlich keine Überstunden machen und täglich nicht länger als 8,5 Stunden arbeiten. Innerhalb von zwei Wochen dürfen sie außerdem 90 Arbeitsstunden nicht überschreiten. Ab dem fünften Monat sollen sie auch nicht mehr länger als vier Stunden stehen, so fällt beispielsweise eine Arbeit an einer Theke aus. Nachtschichten sind außerdem verboten: Laut unterschiedlicher Studien erhöhen sie das Frühgeburtsrisiko.
Schwangerschaft und Kündigung: Kann ich als Schwangere gekündigt werden?
Die Antwort ist einfach: Weiß dein Chef von deiner Schwangerschaft, darf er dich nicht kündigen. Hast du es ihm nicht mitgeteilt, darf er dich auch schwanger entlassen. Bevor du dich einer Freundin auf der Arbeit anvertraust, solltest du also unbedingt mit deinem Chef über deine Schwangerschaft sprechen. Denn erfährt er über Dritte, dass du schwanger sein könntest, kann er dich entlassen. Grundsätzlich genießen Frauen auch bis zu vier Monate nach der Entbindung den Kündigungsschutz. Ausgenommen sind allerdings Kündigungen, die nicht mit der Schwangerschaft in Verbindung stehen. Im Ernstfall wird das gerichtlich geprüft.
Wie sage ich meinem Arbeitgeber, dass ich schwanger bin?
Wir empfehlen, den Arbeitgeber nach rund 12 Wochen über die Schwangerschaft zu informieren. Also dann, wenn das Risiko einer Fehlgeburt gesunken ist. Passe einen guten Zeitpunkt ab, um den Chef um einen Gesprächstermin zu bitten. Nimm dir Zeit und mache dir vorher Gedanken darüber, welche Informationen für den Arbeitgeber wichtig sein könnten. Zum Beispiel den errechneten Geburtstermin, den Beginn des Mutterschutzes, das Nutzen deines Resturlaubs und auch die Dauer der Babypause und deinen Wiedereinstieg. Du zeigst deinem Arbeitgeber so, dass es dir wichtig ist, weiterhin miteinander zu planen.
Grundsätzlich sollte ein persönliches Gespräch der offiziellen, schriftlichen Mitteilung vorausgehen. Falls du Sorge hast, gekündigt zu werden, solltest du aber auch eine schriftliche Mitteilung über deine Schwangerschaft, zum Beispiel per Mail, machen.
Themen, die dich in der Schwangerschaft beschäftigen: Hier findest du Hilfe
Eine Schwangerschaft kann überraschen, gerade beim ersten Kind ist sie aber auch mit vielen Fragen verbunden. Auch die Generali bietet unterschiedliche Hilfestellungen für Schwangere an.
Schwanger zu sein ist etwas wunderschönes. Lass nicht zu, dass dich die Mitteilung über deine Schwangerschaft an den Arbeitgeber belastet!
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