Weihnachtsgeld: Wer es bekommt und wer nicht

Eine Frau rechnet ihre Weihnachtskosten zusammen
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Lesezeit: 4-5 Minuten

Wer arbeitet, möchte für seine Arbeit auch gut entlohnt werden. Wenn wir an unseren Jahreslohn denken, haben wir dabei auch das sogenannte Weihnachtsgeld im Sinn. Vor allem im ersten Job oder nach einem Arbeitsplatzwechsel ist man auf die Sonderzahlung am Jahresende sehr gespannt. Bevor du aber den nächstbesten Weihnachtsgeld Rechner online aufrufst, solltest du in deinem Arbeitsvertrag nachschauen, ob du überhaupt einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast. Unter welchen Voraussetzungen du auf den Geldsegen hoffen kannst, klären wir hier. Wir beantworten auch die Frage, in welchem Fall du das Geld zurückzahlen musst.

Wer hat Anspruch auf Weih­nachts­geld?

Die jährliche Sonderzahlung, die meist im November oder auch Dezember ausgezahlt wird, ist für viele Arbeitnehmer ein schönes und oft auch notwendiges Extra. Doch nicht jedem Arbeitnehmer wird die Weihnachtszeit durch ein zusätzliches Monatsgehalt versüßt. Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, für die es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Das bedeutet, dass nicht jeder Arbeitgeber automatisch zahlen muss. Wer als Arbeitnehmer in einem Unternehmen tätig ist, hat in vielen Fällen aber trotzdem Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Um Anspruch auf Weihnachtsgeld zu haben, muss eine rechtliche Grundlage bestehen. Was ist damit gemeint?

Tarifvertrag

Haben Vertreter von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag eine Jahressonderzahlung vereinbart, muss sich der Arbeitgeber in der Regel daran halten, soweit er tarifgebunden ist. So ist zum Beispiel das TVöD Weihnachtsgeld im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst geregelt. Im TVöD sind die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Jahressonderzahlung, wie es im TVöD heißt, genau festgelegt.

Arbeitsvertrag

Steht in deinem Arbeitsvertrag eine Klausel, die eine Sonderbezahlung regelt, kannst du dich über extra Geld freuen. Die Höhe der Sonderzuzahlung (oder des Urlaubsgeldes) muss nicht unbedingt ein ganzes Monatsgehalt ausmachen, es kann auch auf 50 Prozent oder weniger des monatlichen Bruttogehalts begrenzt sein.

Betriebliche Vereinbarung

Arbeitest du in einem Unternehmen, in dem keine Tarifbindung existiert, kann es sein, dass es für die Mitarbeiter eine sogenannte Betriebsvereinbarung gibt. Hier sind unter anderem auch die Sonderauszahlung und die Voraussetzung dafür geregelt. Lies dir diese Vereinbarung gut durch und vergiss nicht, dass diese jederzeit gekündigt werden kann.

Betriebliche Übung

Was sich wie eine sportliche Betätigung liest, bedeutet, dass in manchen Betrieben auch ohne schriftliche Fixierung ein Bonus am Ende des Jahres an die Arbeitnehmer gezahlt wird. Wird mindestens drei Jahre hintereinander eine Weihnachtsgratifikation an die Mitarbeiter gezahlt, leitet sich daraus im vierten Jahr für den Arbeitgeber eine Verpflichtung ab. Diese Verpflichtung kann jedoch umgangen werden, indem das Unternehmen jedem Mitarbeiter gegenüber schriftlich festhält, dass diese Vergütung eine einmalige Leistung ist und für das kommende Jahr kein Anspruch darauf besteht.

Grundrecht im Gleichbehandlungsgrundsatz

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, so will es das Grundgesetz. Wird in einem Unternehmen dieser Grundsatz verletzt, indem manche Arbeitnehmer ohne objektiven Grund eine Jahressonderzahlung erhalten und andere nicht, so kann eventuell ein Anspruch angemeldet werden. Denn Arbeitgeber dürfen nicht einzelne Mitarbeiter vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn alle anderen Mitarbeiter es bekommen.

Sach­leis­tun­gen als Alter­na­tive

Manche Unternehmen verzichten auf Sonderzahlungen in Geldform und schenken ihren Mitarbeitern stattdessen Sachgüter, wie Computer oder Handys für die private Nutzung. Das ist für den Arbeitgeber nämlich steuerfrei. Diese Schenkungen sollten allerdings im Vertrag festgehalten werden.

Wie viel Geld im Schnitt bezahlt wird

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat 2023 mitgeteilt, dass Tarifbeschäftigte ein durchschnittliches Weihnachtsgeld von 2 809 Euro brutto erhalten.

Wie hoch die Zahlung tatsächlich ausfällt, hängt vom Tarifvertrag, vom Arbeitsvertrag, von der Branche und den festgelegten Regelungen ab. Das kann zum Beispiel in der Finanzbranche, in der chemischen Industrie und bei der Energieversorgung ein ganzes Bruttomonatsgehalt sein. In der Regel werden allerdings 50 bis 80 Prozent des Bruttomonatsgehalts bezahlt. Oft wird in Verträgen ein bestimmter Pauschalbetrag vereinbart, der an jeden Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Manche Arbeitsverträge nennen keine Summe, sondern lediglich, dass eine Jahressonderzahlung bezahlt wird. In manchen Tarifverträgen variiert die Sonderauszahlung nach Länge des Arbeitsverhältnisses. Je länger im Betrieb, umso höher die Zahlung. Insgesamt erhalten rund 53 Prozent der Gehaltsempfänger in Deutschland Weihnachtsgeld.

ACHTUNG: Das gezahlte Geld muss voll versteuert werden. Es fallen zudem Abgaben für die Sozialversicherung an. Wie beim Gehalt gibt es also auch dort einen Brutto- und Nettobetrag.

Weih­nachts­geld unter Vor­be­halt

Es kann sein, dass der Arbeitgeber weihnachtliche Sonderzahlungen freiwillig gewährt. Dann liegt es ganz bei ihm, ob und wie viel er zahlt. Das wird allgemein als ein Freiwilligkeitsvorbehalt bezeichnet. Wird im Vertrag allerdings eine Zahlung zugesagt und gleichzeitig in einer anderen Klausel der Rechtsanspruch darauf untersagt, ist diese Klausel unwirksam. Ebenso rechtlich fragwürdig ist der Widerrufsvorbehalt. Das bedeutet, dass Sonderzahlungen zukünftig auch widerrufen werden können. In beiden Fällen kannst du deinen Anspruch auf Weihnachtsgeld rechtlich geltend machen. Wir raten dir allerdings, diesen Schritt nicht ohne eine Rechtsschutzversicherung zu gehen.

Dürfen Sonderzahlungen gekürzt werden?

Bist du lange krank (über sechs Wochen) und beziehst Krankengeld, darf dein Arbeitgeber die Sonderzahlung kürzen. Dazu bedarf es allerdings einer besonderen Vereinbarung. Bist du über zwölf Monate lang nicht arbeitsfähig, muss der Arbeitgeber keine Sonderzahlung leisten. Auch in der Elternzeit (nicht Mutterschutz) oder einem Sabbatjahr kann der Arbeitgeber die Zahlung auslassen oder nur anteilig auszahlen. Hast du während des Jahres gekündigt, kann es sein, dass du für die Zeit in Anstellung Anspruch auf die Zahlung hast. Schau in den Vertrag, welche Regelungen dazu getroffen wurden.

Wann musst du Weihnachtsgeld zurückzahlen?

Unter bestimmten Umständen musst du Weihnachtsgeld zurückzahlen. Das kann zum Beispiel zutreffen, wenn du zu einem vertraglich festgelegten Stichtag nicht mehr im Betrieb bist oder eine Kündigung ausgesprochen wurde. Dies gilt dann, wenn es sich um eine Gratifikation im Sinne einer freiwilligen Sonderzahlung zur Motivation von Mitarbeitern handelt. Unter diesen Voraussetzungen hast du eventuell keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld und musst im schlimmsten Fall sogar dein Weihnachtsgeld zurückzahlen.

ACHTUNG: Weihnachtsgeld ist ein übergeordneter Begriff für Sonderzahlungen am Jahresende. Es kann sich hierbei entweder um eine Gratifikation handeln oder um ein Entgelt, das in einem weiteren Gehalt
ausgezahlt wird. Wenn die Sondervergütung ein Entgelt ist oder ein Bonus für deine Leistung, musst du im Falle einer Kündigung vor dem Stichtag nicht dein Weihnachtsgeld zurückzahlen.

Das Weihnachtsgeld mit Entgeltcharakter wird aber nach deiner Betriebszugehörigkeit im laufenden Jahr bemessen und anteilig ausgezahlt. Wenn du also nur neun statt zwölf Monate im Betrieb
gearbeitet hast, bekommst du dementsprechend auch nur anteilig für die neun Monate Betriebszugehörigkeit Weihnachtsgeld.

Fazit

Je nachdem, wo und in welcher Branche du beschäftigt bist, fallen die Regelungen für Sonderzahlungen unterschiedlich aus. Achte auf die Verträge und frage nach, bevor es zu Missverständnissen kommt.

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