Rundum-Schutz
Niemand beschäftigt sich gern mit dem Tod. Trotzdem ist es sinnvoll, sich Gedanken über seinen letzten Willen zu machen. Häufig werden die Anforderungen unterschätzt, die das Schreiben eines Testaments mit sich bringt. In vielen Fällen sind Testamente aus formellen Gründen unwirksam. Umso wichtiger ist es, bestimmte Regeln zu beachten und somit die Gültigkeit des Schriftstücks zu gewährleisten. Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die einfachste Form des letzten Willens ist ein handschriftliches Testament. Doch auch ein mündliches ist im Notfall drei Monate rechtsgültig.
- Wer sicherstellen möchte, dass der letzte Wille tatsächlich vollstreckt wird, setzt ein notarielles Testament auf.
- Bei geistigen oder psychischen Störungen muss von einem Gutachter geprüft werden, ob die Testierfähigkeit gegeben ist.
Ein Testament ermöglicht es dir, über deinen Nachlass nach eigenem Wunsch zu bestimmen. Wer kein Testament hat, vermacht seinen Nachlass den gesetzlichen Erben. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben zunächst die engsten Verwandten. Meist sorgt diese Bestimmung für eine gerechte Verteilung innerhalb der Familie. Solltest du mit dieser Aufteilung nicht einverstanden sein, solltest du ein Testament mit deinen Bedingungen aufsetzen. In diesem kannst du an weitere Personen und Organisationen einen Teil deines Nachlasses vererben oder bestimmte Angehörige enterben.
Beim Verfassen des Testaments sind einige Richtlinien zu beachten, damit es vor Gericht gültig ist. Grundsätzlich muss der Erblasser sein Testament eigenhändig schreiben. Ist es dem Erblasser nicht (mehr) möglich, das Testament selbst zu schreiben, kann er oder sie einen Notar oder Rechtsanwalt damit beauftragen. Dieser wird sich davon überzeugen, dass der Erblasser nicht von Dritten beeinflusst wird, und dessen letzten Willen zu Papier bringen.
Solange du dein Testament selbst schreiben kannst, ist es nicht notwendig, dieses von einem Notar beglaubigen zu lassen. Eine neutrale Person darf als Zeuge ebenso unterschreiben, dass dein letzter Wille aus deiner Hand von dir stammt. Wer sichergehen möchte, dass das Testament formwirksam und unanfechtbar ist, kann es dennoch vor einem Notar beglaubigen lassen.
Um ein Testament richtig zu schreiben, ist grundsätzlich Folgendes zu beachten:
Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.
Jeder, der volljährig ist, darf sein Testament selbst schreiben. Minderjährige ab mindestens sechzehn Jahren dürfen ebenfalls ein Testament aufsetzen lassen, allerdings nur in Anwesenheit eines Notars. Eine Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters ist dazu nicht notwendig.
Um ein gültiges Testament verfassen zu dürfen, bedarf es einer Testierfähigkeit: Der Erblasser muss sich ein klares Urteil über die Auswirkungen seiner Wünsche auf die Hinterbliebenen bilden können. Auch muss der Erblasser unbeeinflusst von den Interessen anderer handeln können.
Bei geistigen oder psychischen Störungen sowie Bewusstseinsstörungen ist keine Testierfähigkeit gegeben. Eine Ausnahme kann eine Demenzdiagnose bilden, welche nicht zwingend eine Testierunfähigkeit bedeutet. Im Zweifel entscheiden hier Gutachter über die Testierfähigkeit.
Denke auch an deinen digitalen Nachlass, denn das Internet vergisst nichts. Müssen Hinterbliebene offene Rechnungen begleichen oder Verträge kündigen, ist das ohne Passwörter oft nicht möglich. Hier erfährst du, wie du ein digitales Erbe regelst.
Das eigenhändige Testament ist vom Erblasser selbst zu schreiben und zu unterschreiben. Zudem sollten Ort und Datum zum Zeitpunkt des Verfassens auf dem Testament vermerkt sein. Das eigenhändige Testament darf nicht mit dem Computer oder anderen maschinellen Geräten geschrieben werden.
Ein notarielles Testament muss schriftlich oder mündlich erfolgen. Es wird anschließend vom Notar beurkundet sowie amtlich verwahrt.
Das mündliche Testament ist als Nottestament bekannt. Es ist nur gültig, wenn sich der Erblasser in akuter, lebensbedrohender Lage befindet und keinen Notar mehr rufen kann. Ein Nottestament ist nur drei Monate lang rechtsgültig.
Zusätzlich zu den genannten Arten gibt es das Ehegattentestament. Besteht eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, können die Ehepartner ein gemeinsames Testament schreiben. Es reicht aus, wenn einer der beiden Ehegatten den Text schreibt und beide ihn unterschreiben. Lediglich Erbverträge müssen notariell beglaubigt werden. Eine zusätzliche Sonderform ist das Berliner Testament. Bei dem Berliner Testament setzen die Ehegatten einander in ihrem letzten Willen als Alleinerben ein. Das Berliner Testament stellt sicher, dass der verbliebene Ehegatte ohne viel Bürokratie das gesamte Erbe erhält.
Zunächst erstellst du eine Liste mit allen Vermögenswerten. Darin führst du sämtliche Sach- und Geldwerte auf. Über Gegenstände, die zu hundert Prozent deinem Eigentum entsprechen, kannst du nach Wunsch verfügen. Allerdings müssen immer die Pflichtteilberechtigten bedacht werden, also die engsten Angehörigen des Erblassers (zum Beispiel Geschwister). Sollen bestimmte Erbstücke in der Familie bleiben oder soll eine Organisation finanzielle Unterstützung erhalten, muss dies einzeln und detailliert aufgeführt werden. Das Vermögen, das nicht gezielt vermacht wird, unterliegt der prozentualen Aufteilung.
Folgende Daten kannst du in dein Testament aufnehmen:
Das Haus vererben oder verschenken – was ist besser für die Hinterbliebenen? Hier erfährst du, was für welche Option spricht.
Für Kinder unter achtzehn Jahren sollte man außerdem einen Vormund benennen, der im Fall des Ablebens die elterliche Sorge der Kinder übernimmt. Ist kein Vormund vorhanden, so bestellt das Gericht diesen gesetzlich.
Um deinen letzten Willen umsetzen zu lassen, kannst du einen Testamentsvollstrecker und eine zweite Person als Ersatz ernennen. Dabei sollte es sich um eine möglichst zuverlässige und organisierte Person handeln. Idealerweise erhält der Testamentsvollstrecker eine Kopie des Testaments. Im Ernstfall soll er eventuelle Streitigkeiten zwischen den Erben verhindern. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, mehrere Testamentsvollstrecker zu benennen.
Eine sichere Aufbewahrung des Testaments ist wichtig, um Missbrauch vorzubeugen. Allerdings sollte es auffindbar sein, sonst kann keine Vollstreckung stattfinden und die gesetzliche Erbfolge tritt ein. Es gibt jedoch keine gesetzliche Vorschrift, wie das Testament zu hinterlegen ist. Demnach kann der letzte Wille auch in den eigenen vier Wänden aufbewahrt werden, zum Beispiel in einem Safe.
Wichtig ist nur, dass du den Testamentsvollstrecker oder eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informierst. Eine besonders sichere Möglichkeit ist es, das Testament beim zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen, allerdings entstehen hierbei Kosten.
Wenn du dein Testament aufsetzen möchtest, muss es gewissen Anforderungen entsprechen, um gültig zu sein. Um Streit unter den Erben zu vermeiden, muss das Testament klar und detailliert formuliert sein. Ein Testamentsvollstrecker kann hierbei unterstützen.
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