Rundum-Schutz
Wenn die tarifliche Leistungsbeschreibung keine anderen Regelungen enthält, werden die Kosten von medizinisch erforderlichen Brillengläsern (z. B. Fern-, Lese oder Gleitsichtbrillen) und Kontaktlinsen (mit Ausnahme von Eintageslinsen) ohne summenmäßige Begrenzung erstattet.
Die konkreten Leistungen für Sehhilfen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung Ihres Tarifes.
Heilmittel sind Maßnahmen der Physiotherapie, der Logopädie (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie), der Podologie (medizinische Fußpflege) und der Ergotherapie. Wir bezahlen die Kosten für diese Heilmittel, wenn diese medizinisch notwendig sind. Hierfür muss Ihr Arzt diese verordnen.
Welche Heilmittel in unseren Tarifen versichert sind, ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und jeweiligen Bestimmungen des Tarifes aufgeführt. Die konkreten Leistungen und erstattungsfähigen Preise entnehmen Sie daher bitte der Leistungsbeschreibung Ihres Tarifes.
Hilfsmittel sind Gegenstände, die Krankheits- oder Unfallfolgen sowie Behinderungen ausgleichen bzw. mildern. Sie können auch den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder das Leben erhalten. Zu Hilfsmitteln gehören zum Beispiel orthopädische Schuheinlagen, orthopädische Schuhe, Krücken, Hörgeräte, Sauerstoffgeräte oder Rollstühle. Einige Hilfsmittel werden gekauft; dafür zahlen wir die Anschaffungskosten. Andere Hilfsmittel stellen wir im Rahmen unseres Hilfsmittelmanagements zur Verfügung.
Welche Hilfsmittel in unseren Tarifen versichert sind, ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und jeweiligen Bestimmungen des Tarifes aufgeführt. Die konkreten Leistungen entnehmen Sie daher bitte der Leistungsbeschreibung Ihres Tarifes.
Bevor Sie ein Hilfsmittel kaufen oder mieten, empfehlen wir Ihnen, sich vorab mit unserem Hilfsmittelmanagement in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen auch gerne zur Beratung der Hilfsmittelversorgung zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0221 1636-5012 (Servicezeiten: Montag-Freitag, 08:00 – 19:00 Uhr).
Für Vollversicherte der Generali ist die Kinderwunschbehandlung im Versicherungsschutz enthalten, falls die Ursache für die Kinderlosigkeit auf einen krankhaften medizinischen Befund bei unserem Versicherten zurückzuführen ist. Je nach versichertem Tarif können unsere Leistungen begrenzt und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein.
Unsere Gesundheitsspezialisten stehen Ihnen von Anfang an zur Seite, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder wenn es um Fragen zur Kostenübernahme geht. Schreiben Sie uns deshalb rechtzeitig an unter kinderwunsch@generali.com und vereinbaren Sie einen Rückruftermin.
Für Ihre Hörgeräteversorgung haben wir mit dem weltweit führenden Hörakustiker Amplifon eine Partnerschaft geschlossen. Versicherte der Generali profitieren von Hörgeräten der Spitzenklasse zu besonderen Konditionen. Bitte schauen Sie sich hierzu die folgende Seite an.
Sie haben weitere Fragen? Dann rufen Sie unser Hilfsmittelmanagement unter 0221 1636-5012 an.