Rundum-Schutz
Zahnschmerzen können jeden treffen. Manchmal ist eine aufwendige Zahnbehandlung dann unumgänglich. Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen.
Vor Beginn Ihrer Behandlung erstellt Ihr Zahnarzt einen HKP. Darin beschreibt er die geplante Behandlung und listet die Kosten für die einzelnen Leistungen auf. Anhand des HKP prüfen wir, welche Leistungen wir Ihnen voraussichtlich zur Verfügung stellen.
Sprechen Sie Ihren Zahnarzt im Vorfeld der Behandlung aktiv auf den HKP an. Auch wenn die Kosten geschätzt sind und sich noch ändern können, enthält der HKP
Übrigens: Eine Zahnprophylaxe hilft, die Zähne gesund zu halten. Dazu gehören natürlich regelmäßige Kontrollen durch den Zahnarzt, aber zum Beispiel auch die Mundhygiene sowie die professionelle Zahnreinigung.
Sie können uns für jede geplante Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahme einen Heil- und Kostenplan einreichen. Gerne teilen wir Ihnen vorab mit, mit welchen Leistungen Sie rechnen können.
Tarife Vario, Vita, Privat: Wenn die Kosten für eine zahnärztliche Maßnahme voraussichtlich 2.500 Euro bzw. 3.000 Euro übersteigen, reichen Sie uns bitte vor Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag (den sog. Heil- und Kostenplan) Ihres Zahnarztes bzw. Kieferorthopäden ein. Sie erhalten dann eine verbindliche Zusage darüber, in welcher Höhe Sie mit einer Erstattung rechnen können und wie hoch Ihr Eigenanteil ist.
Wichtig: Wird uns kein Heil- und Kostenplan vorgelegt, obwohl es innerhalb des gewählten Versicherungsschutzes vereinbart ist, können sich hinsichtlich des Erstattungsumfangs Kürzungen ergeben. Einzelheiten sind in den jeweiligen Tarifbedingungen geregelt.
Reichen Sie uns bitte den HKP vor jeder Behandlung ein. Schicken Sie uns den HKP einschließlich aller Anlagen zu. Welche Anlagen wir benötigen, hängt davon ab, ob Sie privat voll- oder zusatzversichert sind.
Der HKP enthält eine Auflistung aller zahnärztlichen Leistungen. Des Weiteren ist darin erfasst, wie hoch die Material- und Laborkosten ausfallen und welches Honorar Ihr Zahnarzt veranschlagt.
Wir benötigen von Ihnen also
Bitte reichen Sie uns keine Originale ein – Kopien genügen.
Innerhalb von 7 Arbeitstagen, zzgl. der Zeit für den Postweg, erhalten Sie die entsprechende Kostenzusage der Generali. Auf der ersten Seite dieser Zusage wird der Erstattungsbetrag genannt. Auf den Folgeseiten wird genauer erläutert, wie der Betrag zustande kommt. Mit dieser Kostenauflistung hat der Patient auch gute Argumente für das weitere Gespräch mit seinem Zahnarzt.
Gerade bei aufwendigen Behandlungen kann es sinnvoll sein, eine zweite Meinung einzuholen. Dadurch lässt sich möglicherweise auch Ihr Eigenanteil reduzieren. Denn Zahnärzte haben oft unterschiedliche Honorare und arbeiten mit Laboren unterschiedlicher Preisklassen zusammen. Wer sich eine Zweitmeinung einholt, ist hier auf der sicheren Seite.
Weitere Informationen zu Heil- und Kostenplänen finden Sie hier.
Der Heil- und Kostenplan besteht immer aus mehreren Teilen.
Falls die Behandlung Füllungen und Inlays umfasst, muss der Heil- und Kostenplan noch die sogenannte Mehrkostenvereinbarung enthalten. Darin sind auch alle zusätzlichen Vereinbarungen aufgeführt, die der Patient mit dem Zahnarzt trifft.
Ihr Zahnarzt schickt im Rahmen des Elektronisches Genehmigungs- und Bewilligungsverfahren Zahn (EBZ) den Heil- und Kostenplan zur Ihrer GKV. Diese entscheidet, welchen Zuschuss sie gewähren. Nun können Sie alle benötigten Unterlagen zur Prüfung an die Generali schicken.
Innerhalb von sieben Arbeitstagen zzgl. der Zeit für den Postweg, erhalten Sie das Antwortschreiben von uns. Darin erfahren Sie direkt, welcher Betrag von uns erstattet wird und wie sich die Erstattung zusammensetzt.
Liegen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vor?
Aufstellung des zahnärztlichen Honorars nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Information über Ihren aktuellen Zahnbefund und die geplanten Behandlung
Genehmigungsmitteilung der GKV
WICHTIG: Hier müssen die Höhe des Festzuschusses und die berücksichtigten Befunden aufgeführt sein.
Planungsgutachten (wenn eins erstellt wurde)
Hier benötigen wir bitte auch eine Kopie.
Übersicht der Material- und Laborkosten, in dem die verwendeten Materialien und die zahntechnischen Leistungen einzeln aufgeführt sind.
Name und Anschrift des Zahnarztes
Er ist auf der Patienteninformation nicht vermerkt. Falls sie auf einer anderen Unterlage vermerkt ist, brauchen wir keine separate Information zum Namen und Anschrift Ihres Zahnarztes.
Weitere Informationen zu Heil- und Kostenplänen finden Sie hier.
Eine Checkliste mit allen notwendigen Unterlagen finden Sie auch hier:
Zahnärzte müssen Ihre Rechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstellen. Mit der Honorarvereinbarung können Arzt und Patient eine Vergütung vereinbaren, die von den Regelungen der Gebührenordnung abweicht. Bei einer Honorarvereinbarung kann es vorkommen, dass wir nicht die gesamten entstandenen Kosten übernehmen.
Wenn Sie eine Honorarvereinbarung treffen, müssen Sie dies vor Behandlungsbeginn tun. Für ihre Wirksamkeit muss sie außerdem folgende Punkte beinhalten:
Als gesetzlich Versicherter können Sie mit Ihrem Zahnarzt eine Mehrkostenvereinbarung für Zahnfüllungen und Zahnersatz treffen. Diese Vereinbarung wird notwendig, wenn Ihnen Kosten entstehen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. In der Mehrkostenvereinbarung verpflichten Sie sich, diese zusätzlichen Kosten zu übernehmen. Ob wir Ihnen die zusätzlichen Kosten erstatten, ist abhängig von Ihrem Tarif.
Mit der Neuregelung des Zahnersatzes wurden zum 1. Januar 2005 befundorientierte Festzuschüsse eingeführt. Das bedeutet: Was eine Kasse beisteuert, orientiert sich am zahnärztlichen Befund – und nicht an der Behandlungsmethode. Die Patienten können sich entscheiden zwischen der Regelbehandlung und hochwertigeren Therapien. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt auch bei aufwendigen und erheblich teureren Behandlungsmethoden nur den Festzuschuss, der für eine Regelbehandlung notwendig ist. Diese Leistung kann um bis zu 30 % erhöht werden (§ 55 Abs.1 SGB V), wenn der Versicherte regelmäßig einen Zahnarzt aufsucht und eine Kontrolluntersuchung durchführen lässt.
Generali bietet Ihnen einen hochwertigen Ergänzungsschutz. Der Tarif Plan Zahn1 erstattet die Kosten für Zahnersatz (inkl. Implantaten), Inlays und Zahnkronen zusammen mit der Leistung der GKV um bis zu 90 % des Rechnungsbetrages (summenmäßige Begrenzung in den ersten fünf Jahren nach Versicherungsbeginn).
Wenn Sie bei uns im Tarif Vario versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten einer Zahnersatzmaßnahme um 10 Prozent zu senken.
Gehen Sie dafür einmal im Jahr zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung. Lassen Sie Ihren Besuch vom Zahnarzt auf Ihrem Zahnbonus-Formular bestätigen. Wenn Sie die Kontrolluntersuchung für drei Jahre in Folge nachweisen, bekommen Sie den Zahnbonus.
Bei der nächsten Behandlung reichen Sie das Zahnbonus-Formular gemeinsam mit der Rechnung ein. Beides können Sie auch mit der GesundheitsApp abfotografieren.
Hier könnten Sie sich ein
neues Zahnbonus-Formular
ausdrucken.
Wir wollen, dass Sie eine gute zahnärztliche Versorgung zu einem angemessenen Preis erhalten. Häufig weichen Zahnarztrechnungen für die gleiche Behandlung stark voneinander ab. Zudem sind in der Zahnarztrechnung auch Laborkosten enthalten, die sich von Labor zu Labor unterscheiden.
Hohe Zahnarztrechnungen erhöhen Ihren Eigenanteil und lassen langfristig Ihren Beitrag steigen. Deshalb unterstützen wir die Initiative von Verbraucherschützern und empfehlen: Holen Sie sich eine zweite Meinung ein!
Zahnersatz wird verwendet, wenn Zähne aufgrund von Karies oder Unfällen etc. entfernt oder versorgt werden müssen. Er dient dazu, die Kaufunktion wiederherzustellen und mögliche Folgeschäden zu vermeiden (z. B. Zahnkippungen oder Knochenabbau). Außerdem ist er natürlich wichtig für die Ästhetik, wenn z. B. Frontzähne fehlen. Zum Zahnersatz zählen Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Siehe auch Heil- und Kostenplan (HKP).
Zahnbehandlungen sind allgemeine zahnärztliche, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen des Zahnarztes. Weiterhin zählen Leistungen bei der Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums (Zahnhalteapparat) dazu. Beispiele für Maßnahmen, die unter Zahnbehandlung fallen: Zahnreinigung, Wurzelkanalbehandlung, Parodontosebehandlung.
In einigen Tarifen sind die Leistungen für Zahnersatz, Zahnkronen, Inlays und Kieferorthopädie in den ersten Jahren begrenzt. Man spricht hier von der sogenannten Zahnstaffel. Die genauen Regelungen sind in den Tarifen beschrieben.
Zahnbehandlungen sind allgemeine zahnärztliche, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen des Zahnarztes. Sie dienen der Wiederherstellung der Zahngesundheit, beispielsweise durch Behandlungen gegen Karies. Hierbei wird die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Zähnen wiederhergestellt. Zur Zahnbehandlung zählen auch Leistungen bei der Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums (Zahnhalteapparat), Wurzelkanalbehandlung und Zahnreinigung.
Als Zahnersatz bezeichnet man alle Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit eines Gebisses erhalten oder wiederherstellen, indem fehlende Zähne oder Zahnteile ersetzt werden. Die Gründe dafür können zum Beispiel Karies und Parodontitis sein oder auf einen Unfall mit Zahnverlust zurückgehen. Der Zahnersatz soll die Kaufunktion erhalten bzw. wiederherstellen und dient zudem der Ästhetik. Im Vertrag mit der privaten Krankenversicherung (PKV) wird genau bestimmt, wie hoch die Leistungen bei Zahnersatz sind. Sie werden angegeben in Prozent oder in Form von Höchstbeträgen, die sich teils auch nach der Zahl der Versicherungsjahre richten.
Füllungen werden genutzt, um kleinere Löcher am Zahn „aufzufüllen“. Das plastische Füllmaterial wird direkt in den präparierten Zahn gegeben und härtet dort aus. Die Berechnung hierfür erfolgt über die GOZ- Ziffern 2080, 2090, 2100 und 2120. Kosten eines Dentallabors fallen hier nicht an. Die Behandlung erfolgt innerhalb einer Sitzung.
Inlays sind Einlagefüllungen. Sie können nach dem Entfernen von Karies oder zum Verschluss von Zahndefekten anstatt plastischer Füllungen zum Schutz des Zahnes eingesetzt werden. Sie benötigen ein bestimmtes Beschleifen des Zahnes und werden anhand eines durch Abformung erstellten Modells im Labor passgerecht gefertigt. Inlays sind länger haltbar und können im Kaurelief akkurater eingestellt werden als plastische Füllungen. Sie können aus Metall, hochgoldartigen Legierungen, Keramik oder Kunststoff bestehen. Für die gesamte Behandlung sind mehrere Behandlungstermine notwendig.
Die Verblendung ist Teil einer Krone und bezeichnet die Beschichtung des Kronengerüsts in der eigenen Zahnfarbe. Ob wir die Kosten für eine Verblendung erstatten, ist abhängig von Ihrem Tarif.
Die PZR umfasst einige Maßnahmen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, Erkrankungen wie Karies und Parodontitis vorzubeugen. Zuerst wird eine „Bestandsaufnahme“ gemacht. Wo sind harte oder weiche Beläge vorhanden? Wo sind Zahnfleischtaschen entzündet? Danach werden die Beläge auf den Zahnoberflächen, in den Zahnzwischenräumen und in den Zahnfleischtaschen mit speziellen Instrumenten entfernt. Anschließend werden die Zahnoberflächen poliert und fluoridiert.
Die Prophylaxe besteht aus unterschiedlichen Maßnahmen mit dem Ziel, das Kauorgan gesund zu halten:
Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnmedizin. Sie beschäftigt sich mit Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne. Diese Fehlstellungen werden meistens mit einer Zahnspange behandelt. Eine kieferorthopädische Therapie dauert in der Regel zwischen sechs Monaten und vier Jahren.
Wenn Sie Fragen haben, die wir Ihnen hier nicht beantworten konnten, helfen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0221 1636-2960 oder per E-Mail unter gesundheit@generali.com gerne weiter.