Ratgeber Vorsorge

Wir informieren Sie über die Kostenerstattung für Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen

Wel­che Schutz­imp­fun­gen wer­den erstat­tet?

Welche Schutzimpfungen im Versicherungsschutz enthalten sind, hängt von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ab, die dem Vertrag zugrunde liegen.

Tarif GesundPro

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission
des Robert-Koch-Institutes (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen einschließlich
Schutzimpfungen aus Anlass von Auslandsreisen.

Tarife GesundSmart,
PrivatproMed,
Privat und Vario

Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission
des Robert-Koch-Institutes (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.

Ausgenommen sind Schutzimpfungen aus Anlass von Auslandsreisen.

Übrige Vollversicherungstarife
mit Rahmenbedingungen (RB/KK)

Diphtherie, Virus-Hepatitis B, Influenza (Virusgrippe), Haemophilus-Influenzae b,
Pneumokokken-Infektion, Keuchhusten, übertragbare Kinderlähmung, Masern, Mumps,
Röteln, Tuberkulose, Wundstarrkrampf (Tetanus), Tollwut, Frühsommer-Meningoenzephalitis (Zeckenschutzimpfung)


Wel­che Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen wer­den erstat­tet?

Die erstattungsfähigen Vorsorgeuntersuchungen hängen ebenfalls von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ab, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.

Grundsätzlich gilt: Sie können alle vom Gesetzgeber empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen. Wir tragen die anfallenden Kosten für gezielte Vorsorgebehandlungen zur Früherkennung von Krankheiten (Krebsvorsorge, Früherkennung von Herz- und Kreislauferkrankungen Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus). Und zwar anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung – ohne Alters- und Diagnosebeschränkung.

Auch die Kosten der Schwangerschaftsvorsorge, der Kindervorsorgeuntersuchungen (U1–U9) sowie der jährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen ab dem 18. Lebensjahr übernehmen wir im vertraglich vereinbarten Rahmen.

In den Tarifen GesundPro, GesundSmart, Privat, Privatpro, PrivatproMed und Vario sind die erstattungsfähigen Vorsorgeleistungen in der sogenannten „Anlage 1“ aufgeführt. Im Tarif Vita finden Sie die versicherten Vorsorgeleistungen und Präventionskurse unter Punkt B1 der Regelungen für den Tarif VitaA.

Diese Informationen zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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