Rundum-Schutz
Sichern Sie Ihre Gesundheit früh privat ab & profitieren Sie im Tarif GesundSmartA von vielen Extras:
Sichern Sie Ihre Gesundheit früh privat ab & profitieren Sie im Tarif GesundSmartA von vielen Extras:
Sie sind an einer günstigen Absicherung Ihrer Gesundheit interessiert? Dann entscheiden Sie sich für unseren soliden und umfassenden Grundschutz zu einem günstigen Beitrag!
Die private Krankenversicherung nach Tarif GesundSmartA ist auf die Bedürfnisse junger Leute im Alter von 17 bis einschließlich 38 Jahren zugeschnitten, denen eine preiswerte Absicherung im Krankheitsfall wichtig ist. Genießen Sie als Student oder Auszubildender einen preiswerten und zugleich leistungsstarken Versicherungsschutz.
z. B. monatlich 58,31 €(Beitrag Mann/Frau, |
Seien Sie auch als junger Mensch bei Ihrem Gesundheitsschutz auf der sicheren Seite. Der GesundSmartA bietet Ihnen soliden und umfassenden Grundschutz: beim Arzt, im Krankenhaus und beim Zahnarzt. Und das zu einem besonders günstigen Beitrag!
Im Falle einer Krankheit sind wir für Sie da und unterstützen Sie mit unserer medizinischen Kompetenz, zum Beispiel in Form unserer umfangreichen Gesundheitsservices.
Folgende Leistungen garantieren wir Ihnen. Bitte berücksichtigen Sie dabei die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Bereich Arzt | |
Ärztliche Leistungen | 100 % bei freier Arztwahl/Spezialistenbehandlung (auch Ärzte ohne Kassenzulassung) |
Arzneimittel | 100 % bei freier Arzneimittelwahl (keine Generikapflicht) |
Hilfsmittel | 100 % bei Bezug über das Generali Hilfsmittelmanagement, sonst 80 % |
Heilmittel | 80 %, nach Preis-/Leistungsverzeichnis für Heilmittel |
Vorsorgeuntersuchungen | 100 % für Untersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
ohne Alters- und Intervallbegrenzung sowie für zusätzliche Vorsorgeleistungen |
Sehhilfen | bis zu 100 € in 2 Kalenderjahren |
Psychotherapie | 80 % für bis zu 50 Sitzungen je Kalenderjahr |
Heilpraktiker | 80 % für bis zu 500 € in 2 Kalenderjahren |
Gebührenordnung für | bis Höchstsatz |
Bereich Krankenhaus | |
Allg. Krankenhausleistungen | 100 % bei freier Krankenhauswahl |
Unterbringung | Mehrbettzimmer |
Transport zum/vom | bis zu 100 km |
Gebührenordnung für | bis Höchstsatz |
Bereich Zahn | |
Zahnbehandlung | 100 % auch für hochwertige Versorgungsformen, |
Zahnersatz, Zahnkronen, Inlays | 70 % unter Beachtung der Zahnstaffel |
Kieferorthopädie | 70 % unter Beachtung der Zahnstaffel |
Begrenzung der Leistung | 1.000/2.000/3.000/4.000/5.000 € in den ersten 1/2/3/4/5 Kalenderjahren, |
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) | bis Höchstsatz |
Weitere Leistungen | |
Krankenrücktransport | Mehrkosten für Rücktransport aus dem Ausland bei weltweiten Auslandsaufenthalten |
Der GesundSmartA bietet Ihnen einen soliden Grundschutz mit einer absoluten Selbstbeteiligung. Das heißt, er leistet, sobald Sie Ihre Selbstbeteiligung voll ausgeschöpft haben.
Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:
Finden Sie einen Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) in Ihrer Nähe
Im Tarif GesundSmartA ist zum Ende des Studiums bzw. der Ausbildung eine Umstellung in einen höherwertigen Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten möglich.
Wir kümmern uns um Ihre Gesundheit. Die Generali arbeitet eng mit führenden Gesundheitsexperten zusammen, um Sie bei akuten und chronischen Krankheiten optimal zu unterstützen.
Am Gesundheitstelefon können Sie rund um die Uhr medizinische Fragen klären. Unsere Gesundheitsprogramme helfen unseren Versicherten nachhaltig, gesund zu bleiben und im Fall des Falles schneller wieder fit zu werden. Die Wirksamkeit ist auch durch unabhängige wissenschaftliche Studien bestätigt.
Ihre Krankenversicherung begleitet Sie oft ein Leben lang. Mit einer privaten Krankenversicherung bei der Generali entscheiden Sie mit über Leistungen und Beitragshöhe.
Mit dem GesundSmartA entscheiden Sie sich für einen soliden und umfassenden Grundschutz. Die Höhe der Selbstbeteiligung liegt bei 1.000 EUR je Kalenderjahr.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt, welche Leistungen die Krankenkassen für die Versicherten übernehmen müssen. Nach Vorgabe der Sozialgesetzgebung müssen diese stets "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein. Im Auftrag des Gesetzgebers prüft der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen, welche medizinischen Therapien und Diagnoseverfahren zum Leistungskatalog hinzugefügt oder aber auch gestrichen werden. D. h., der Leistungsumfang kann sich nach oben, aber auch nach unten verändern. In der Vergangenheit gab es eher Leistungskürzungen.
Im Gegensatz dazu gilt in der privaten Krankenversicherung das im Versicherungsvertrag Vereinbarte. D. h., die vertraglich zugesicherten Leistungen bleiben dauerhaft garantiert. Diese dürfen nicht durch den Versicherer eingeschränkt werden. Die Versicherten selbst haben aber zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, ihre Leistungen durch Wahl eines anderen Tarifs anzupassen. Bei Leistungserweiterungen ist hierbei in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. In der PKV gibt es keine Genehmigungsvorbehalte bei Innovationen. Es gilt das Prinzip der medizinischen Notwendigkeit. Neue Leistungen können anerkannt werden, sobald eine Innovation mit wissenschaftlicher Bestätigung neu auf den Markt kommt.
Die unter "Details" aufgeführten Leistungen sind Ihnen als GesundSmartA-Versicherter garantiert – und zwar für die gesamte Vertragslaufzeit.
Lassen auch Sie sich von der Generali begeistern! Finanzmagazine und die Verbraucherpresse sind überzeugt. Denn Generali belegt in unabhängigen Tests im Bereich private Krankenversicherungen regelmäßig Spitzenplätze.
Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
Sie haben Fragen oder Wünsche? Sprechen Sie mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).