Rundum-Schutz
Der Toaster bleibt kalt und der Kühlschrank wird warm: Elektrogeräte führen nach einiger Zeit ein unerwünschtes Eigenleben. Dann steht schnell der Haushalt Kopf. Ein neues Gerät muss her, das alte muss weg. Elektrogeräte, ob groß oder klein, lassen sich nicht einfach wie Zeitungen in der Papiertonne entsorgen. Denn: Elektrogeräte enthalten Elektroschrott. Und für dessen Entsorgung gelten eigene Regeln. Was musst du also beachten, wenn dein Handy oder dein Staubsauger den Geist aufgeben? Und was gehört überhaupt zum Elektroschrott. Das erfährst du in diesem Artikel:
- Elektroschrott: Was zählt dazu?
- Annahmestellen: Wo du deine Elektrogeräte entsorgen kannst.
- Alternativen: Tauschen und verkaufen statt wegwerfen.
Wenn du beobachtest, was an ausgedienten Elektrogeräten weggeworfen wird, wundert dich diese Zahl ganz sicher nicht: Jeder Deutsche produziert bis zu zwanzig Kilogramm Elektroschrott pro Jahr. Damit du gut einordnen kannst, was in den normalen Hausmüll darf und was nicht, gilt eine wichtige Regel, die im Elektrogesetz verankert ist: Geräte, die mit einem Stromkabel, einem Akku oder einer Batterie betrieben werden, gehören nicht in die Mülltonne. Dabei ist es egal, ob sie noch zu reparieren sind oder nicht.
Elektronisch betriebene Geräte sind zum Beispiel Küchengeräte wie Küchenmaschine, Mixer, Toaster, Waschmaschine, Kühlschrank oder Elektroherd. Im Bad benutzt du Rasierer, einen Föhn oder einen Lockenstab. Im Büro befinden sich außer irgendeiner Art von Computer auch ein Drucker, ein Aktenvernichter oder ein Handy. Im Garten geht es weiter mit elektrischem Rasenmäher, Holzspalter und im Werkzeugkeller findet sich die eine oder andere Bohrmaschine. All diese täglichen Helfer, egal ob große oder kleine Geräte, haben nichts im Hausmüll zu suchen. Wohin also bei der Entsorgung von Elektroschrott?
Ob Kupfer, Aluminium, Eisen und viele Materialien mehr: Was an wertvollen Rohstoffen in deinem Altgerät steckt, weißt du vielleicht nicht. Viele der Bestandteile können wiederverwertet werden, um neue Geräte zu bauen. Das schont die Umwelt. Andere Stoffe sind hingegen Müll und werden fachgerecht entsorgt. Momentan kann beispielsweise für jedes fünfte Elektroteil eine Wiederverwendung gefunden werden. Deshalb sind diverse Händler dazu verpflichtet, Elektroschrott aus Groß- und Kleingeräten kostenlos für das Recycling zurückzunehmen und den Recyclingprozess zu unterstützen.
Dabei reden wir nicht nur von der Riesenkühltruhe. Bist du jedes Jahr ganz wild auf ein neues Smartphone? Viele noch funktionsfähige schlummern ungenutzt in deiner Schublade? Auch in deinen ausgedienten Telefonen befinden sich Rohstoffe, die dank Recycling in neuen Handys verbaut werden können. Um Ressourcen zu schonen, solltest du deine alten Geräte in eine Sammelbox werfen. Dort gehen sie ihren Weg zu einem neuen Smartphone.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, deine alten elektrisch betriebenen Geräte zu entsorgen. Dabei ist es egal, ob es große oder kleine Geräte sind. Denn auch dein Handy, so unscheinbar es auch ist, gehört nicht einfach in die gelbe Tonne. Wenn du also verantwortungsvoll handeln möchtest, dann nimm dir diese Tipps zu Herzen.
Mit der neuen Regelung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott sind Händler verpflichtet, die Geräte zurückzunehmen. Das gilt für Elektrofachhändler, die auf mehr als 400 Quadratmetern stationär, also in einem normalen Geschäft, Elektrogeräte anbieten. Bei Lebensmitteleinzelhändler und Discounter, die auch regelmäßig Elektrogeräte anbieten, gilt eine Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern. Wie sieht es mit dem Onlinehandel aus? Genauso. Besteht der Onlinehandel lediglich aus E-Geräten, gilt eine Fläche von 400 Quadratmetern und die ausgedienten Geräte müssen zurückgenommen werden. Bietet der Onlinehandel zusätzlich Lebensmittel an, gilt wiederum die Größe von 800 Quadratmetern an Verkaufsfläche.
Bei der kostenlosen Rücknahme spielt die Gerätegröße eine Rolle. Geräte, die eine größere Kantenlänge als 25 Zentimeter haben, werden im Geschäft dann unentgeltlich zurückgenommen, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Das Altgerät wird dann entweder direkt im Geschäft entgegengenommen oder bei Lieferung gegen das neue Gerät eingetauscht. Sinnvoll ist es, das Geschäft deines Vertrauens frühzeitig darüber zu informieren, dass eine Mitnahme des alten Schätzchens nötig ist. Ist dein altes Gerät an der Kantenlänge kleiner als 25 Zentimeter, gibt es nichts zu diskutieren: Du kannst deinen Föhn oder deinen Mixer beruhigt bei deinem Händler lassen. Die Regeln gelten auch für den Onlinehandel. Für alle Geschäfte gilt: Kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimeter werden kostenlos entgegengenommen. Die Stückzahl ist auf drei des gleichen Geräts begrenzt. Discounter, die Elektrogeräte anbieten, können dafür Sammeltonnen aufstellen.
Wertstoffhof, Recyclinghof, Sammelstelle: Die Kommunen sind verpflichtet, Sammelstellen anzubieten. Die findest du an deinem Wohnort oder, wenn nicht, in der nächstgrößeren Stadt. Erkundige dich bei deiner Stadtverwaltung oder beim Gemeindeamt. Sie werden dir sagen können, wo du die nächste Abgabestelle findest. Dort kannst du in der Regel große und kleine Elektrogeräte kostenlos abgeben. Erkundige dich über die Öffnungszeiten, damit du nicht vor verschlossenen Türen stehst. Einfach deinen Müll vor dem Hof abzuladen, wenn die Tore geschlossen sind, ist selbstverständlich verboten.
Viele Kommunen bieten für die Abholung von elektronischen Altgeräten Termine für den Sperrmüll an. Dabei bringst du dein ausgedientes Gerät entweder an einen Sammelplatz oder du musst die Abholung bestellen. Unter Umständen fallen dafür Gebühren an. In vielen Gemeinden gibt es immer noch Schrott- und Altwarenhändler, die die Geräte recyceln. Entscheide je nach Angebot in deiner Stadt, welche dieser Möglichkeiten für dich die richtige ist.
Damit du den Überblick behältst, wie du deinen E-Schrott loswerden kannst, findest du hier das Wichtigste auf einen Blick:
- kostenlose Rücknahme kleiner Altgeräte bis 25 Zentimeter auch ohne Kauf eines neuen Gerätes im stationären Handel oder beim Onlinehändler
- kostenlose Rücknahme großer Altgeräte über 25 Zentimeter beim Kauf eines gleichwertigen Produkts im stationären Handel oder beim Onlinehändler
- kostenlose Entsorgung auf entsprechenden Recyclinghöfen während der Öffnungszeiten sowie bei kommunalen Sammelstellen
- Entsorgung und Abholung des Elektromülls durch die Stadt oder Gemeinde
- Abgabe an Schrott- und Altwarenhändler
Schneller, effektiver, kleiner oder größer: Die Neuheiten von Handys, Notebooks oder Druckern haben ganz sicher ihre Vorzüge. Überlege dir aber vorher gut, ob ein neues Gerät angeschafft werden muss oder es das alte doch noch eine Weile tut. Wenn ein Elektrogerät dann wirklich defekt ist, wende dich an einen Reparaturservice deiner Wahl. Vielleicht kannst du die Lebensdauer noch ein bisschen erhöhen. Dein Handy ist gar nicht kaputt, aber du möchtest trotzdem ein neues? Erkundige dich in deinem Familien- oder Freundeskreis, ob jemand dein Telefon kaufen möchte. Oder du machst einfach ein großzügiges Geschenk.
Auch Tauschbörsen, egal ob örtliche oder der Onlinehandel, bieten dir Möglichkeiten, mit den Ressourcen schonender umzugehen. Denn: Das Smartphone, das du nicht mehr magst, ist kein Abfall.
Akkus und Batterien gehören übrigens nicht zum Elektroschott. Du kannst sie trotzdem beim Händler abgeben, der sie dann fachgerecht entsorgt. Frag dafür nach der Sammelbox.
Tauschen, spenden oder zum Recycling freigeben: Mit etwas Wissen und Einsatz kannst du dafür sorgen, dass deine alten Geräte nach ihrem Ableben noch eine Funktion erfüllen. Erfahre jetzt, wie auch wir bei Generali Nachhaltigkeit umsetzen.