Rundum-Schutz
Manchmal kommt es vor, dass man plötzlich auch samstags arbeiten muss. Viele Leute fragen sich deshalb, ob der Samstag überhaupt ein Werktag ist. Grundsätzlich sind die Tage Montag bis Freitag Werktage. Der Sonntag ist für die meisten frei. Allerdings herrscht oft Unsicherheit, was den Samstag angeht. Wir klären auf!
Die gesetzlichen Regelungen sind klar
Laut § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) gelten alle Kalendertage, die keine Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind, als Werktage. Dazu gehört auch der Samstag. Das Arbeiten ist an einem Werktag daher auch gesetzlich zulässig, ohne dass Einschränkungen gelten. Arbeitet man im Einzelhandel, so kann der Samstag als normaler Werktag und Arbeitstag gelten, während für viele andere Arbeitnehmer nur Montag bis Freitag Arbeitstage darstellen.
Werktage im Straßenverkehr
Oft tritt die Frage auf, ob Parkverbote oder erlaubte Höchstgeschwindigkeiten, welche laut Verkehrsschild nur „werktags“ zu bestimmten Uhrzeiten gelten, auch am Samstag befolgt werden müssen. In der Regel ist dies der Fall.
Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit in diesen Fällen wiederholt auf das Bundesurlaubsgesetz verwiesen und klargestellt, dass der Samstag als ein Werktag angesehen wird. So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil (AZ 2 Ss OWi 127/01) die Beschwerde eines Autofahrers nicht anerkannt: Er war an einem Samstag auf einem Straßenabschnitt geblitzt worden, auf dem laut Verkehrsschild „werktags“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung galt.
Alles eine Frage der Perspektive
Wenn es um das Mietrecht geht, dann gilt eine Besonderheit. Die Miete muss laut Mietvertrag spätestens am dritten Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters eingehen. Der Samstag zählt hier aber nicht. So hat dies der Bundesgerichtshof (BHG) entschieden (AZ VIII ZR 291/09). Als Grund nannte der BGH, dass auch in den Banken, welche in der Regel die Überweisung der Miete tätigen, üblicherweise nur von Montag bis Freitag gearbeitet wird. Geht es in einer Mietsache allerdings um die Berechnung der Kündigungsfrist, so zählt der Samstag wieder als Werktag.
Wie ist das bei der Post, bei Banken oder Behörden?
Paketabholung, Überweisung, Fristen – in all diesen Fällen hat man es häufig mit der Formulierung „Werktag“ zu tun. Bei Banken, bei der Post oder bei Behörden ist das folgendermaßen geregelt:
Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.