Rundum-Schutz
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125,00 EUR pro Monat. Gerne informieren wir Sie, wie Sie sich durch diese Leistung Unterstützung im Alltag durch einen Nachbarschaftshelfer organisieren können.
Was bedeutet Nachbarschaftshilfe?
Nachbarschaftshelfer sind ehrenamtlich tätige Personen mit Pflege-Fachkenntnissen, die Sie bei der häuslichen Pflege unterstützen. Dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung. Sie helfen zum Beispiel bei der Betreuung des Pflegebedürftigen oder können die Pflegeperson bei hauswirtschaftlichen Leistungen entlasten.
Weitere Beispiele für die Tätigkeit eines Nachbarschaftshelfers sind:
Welche Leistungen gibt es?
Nachbarschaftshilfe wird über den Entlastungsbetrag finanziert. Dieser beträgt bis zu 125,00 EUR pro Monat. Der Betrag steht Ihnen monatlich zu, auch wenn Sie diesen nicht monatlich verbrauchen. Sie können den Entlastungsbetrag für ein Kalenderjahr in der Regel bis zum Juni des Folgejahres verwenden.
Welche Voraussetzungen gibt es und welche Unterlagen benötigen wir?
Es gibt zwei Möglichkeiten, um als Nachbarschaftshelfer anerkannt zu werden. Dabei müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Im Folgenden erklären wir Ihnen die beiden Verfahren:
Anerkennung nach Landesrecht
Die Prüfung der Voraussetzungen für die Anerkennung und die Regelungen zur Erstattung der Nachbarschaftshilfe erfolgt nach landesrechtlichen Regelungen. Dabei unterscheiden sich die Ansprüche in den Bundesländern.
In den meisten Bundesländern erfolgt die Anerkennung durch die zuständige Behörde. Ausnahmen bilden die Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfahlen, Sachsen und Thüringen. Hier sprechen wir als Pflegepflichtversicherung die Anerkennung im Auftrag des Bundeslandes aus.
Eine Tabelle mit den Ansprechpartnern und die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer finden Sie hier:
Bitte wenden Sie sich für Anfragen und Formulare an die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Anerkennung nach interner Regelung der privaten Pflegepflichtversicherungen
Um die Anerkennung von Nachbarschaftshelfern zu erleichtern, hat der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. ermöglicht, dass auch die Pflegepflichtversicherungen eine Anerkennung aussprechen können. Diese ist für alle Bundesländer einheitlich. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Welche Unterlagen benötigen wir?
*Die Teilnahme an einem Pflegekurs ist nicht erforderlich, wenn der Nachbarschaftshelfer über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügt:
Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer, Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, Altenpflegehelfer, Pflegefachperson, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Sozialpädagoge, Sozialarbeiter, Sozialassistent, Heilpädagoge, Psychologe, Psychotherapeut; Hauswirtschafter oder Familienpfleger bei Entlastungsleistung nur mit hauswirtschaftlichem Inhalt.