Rundum-Schutz
Bitte informieren Sie uns innerhalb der festgelegten Karenzzeit über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Spätestens jedoch bis zum ersten Tag, für den Sie Anspruch auf Krankentagegeld haben. Damit gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie keine Fristen versäumen. Übrigens: Im Alltag wird eine Arbeitsunfähigkeit meist als Krankschreibung bezeichnet.
Es genügt, wenn Sie uns Ihre Krankschreibung telefonisch melden. Gerne können Sie uns aber auch schriftlich , per App, per Fax oder auch per E-Mail Ihre Arbeitsunfähigkeit mitteilen.
Die Karenzzeit bezeichnet die Zeitspanne, in der noch kein Leistungsanspruch besteht, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist. Die für Ihren Vertrag geltende Karenzzeit können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen. Bei erkrankten Arbeitnehmern sind das in der Regel 42 Tage, denn in diesem Zeitraum greift noch die gesetzliche Entgeltfortzahlung. Für Selbstständige und Freiberufler kann eine kürzere Karenzzeit sinnvoll sein.
Wenn Sie innerhalb der Karenzzeit wieder arbeitsfähig werden, informieren Sie uns bitte kurz, ab wann Sie wieder gesundgeschrieben sind. Ein Anruf genügt, denn weitere Unterlagen benötigen wir dann nicht von Ihnen.
Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit kürzer als die vereinbarte Karenzzeit ist, ist eine Meldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit oftmals nicht notwendig. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einer 42-tägigen Karenzzeit, der aufgrund einer Erkältung fünf Tage arbeitsunfähig ist, überschreitet seine Karenzzeit nicht und hat somit keinen Anspruch auf Leistungen. Sollten Sie sich jedoch unsicher sein, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Wenn wir über Ihre Arbeitsunfähigkeit informiert wurden, erhalten Sie von uns einen Arbeitsunfähigkeitsnachweis , damit Sie Ihren Anspruch auf Krankentagegeld geltend machen können. Das Formular muss von Ihrem Arzt vollständig ausgefüllt werden, damit wir das vereinbarte Krankentagegeld nach Ablauf der Karenzzeit auszahlen können.
Um Ihre Leistungsansprüche zu prüfen, schicken wir Ihnen neben dem Arbeitsunfähigkeitsnachweis auch eine Versichertenerklärung zu. Je nachdem, welche berufliche Tätigkeit Sie ausüben, erhalten Sie entweder eine Erklärung für Angestellte oder eine Erklärung für selbstständig bzw. freiberuflich Tätige von uns. Dieses Formular ist von Ihnen vollständig auszufüllen.