Rundum-Schutz
Wenn Ihr Arzt auf dem Arbeitsunfähigkeitsnachweis bestätigt, dass Sie wieder in der Lage sind, zumindest teilweise zu arbeiten, endet Ihr Krankentagegeldanspruch.
Wenn es Ihnen als Angestellte/r gesundheitlich wieder besser geht, aber nicht gut genug, um in Vollzeit in den Beruf zurückzukehren, können Sie eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell durchführen. Hierbei steigern Sie schonend Ihre Arbeitszeit, bis Sie erneut Ihre volle Belastbarkeit erreicht haben. Grundsätzlich endet Ihr Krankentagegeldanspruch ab dem Beginn einer Wiedereingliederung. Gerne unterstützen wir Sie jedoch auf freiwilliger Basis während dieser Zeit. Diese Leistungen prüfen wir anhand des Wiedereingliederungsplanes.
Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, können wir Sie während einer Wiedereingliederung leider nicht unterstützen.
Sie gelten als berufsunfähig, wenn ein Arzt nach medizinischem Befund einschätzt, dass Sie in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig sind. Das bedeutet, dass es aus medizinischer Sicht nicht absehbar ist, ob (oder wann) Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit noch einmal aufnehmen können. Wenn eine Berufsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird, endet nicht nur Ihr Leistungsanspruch, sondern auch Ihre Krankentagegeldversicherung.
Solange Sie berufsunfähig sind oder eine Rente beziehen, können Sie Ihre Krankentagegeldversicherung als Anwartschaftsversicherung führen.
Nähere Informationen finden Sie in unserem Antrag auf Anwartschaft .
Erwerbsunfähig sind Sie, wenn Sie wegen einer Krankheit auf nicht absehbare Zeit nicht mehr imstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Ihre Krankentagegeldversicherung endet, sofern ein Arzt bei Ihnen eine Erwerbsunfähigkeit feststellt.
Auch der Bezug einer vollen Erwerbsunfähigkeitsrente führt dazu, dass Ihre Krankentagegeldversicherung aufgehoben werden muss. Solange Sie erwerbsunfähig sind oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, können Sie Ihre Krankentagegeldversicherung als Anwartschaftsversicherung führen.
Nähere Informationen finden Sie in unserem Antrag auf Anwartschaft .
Mit Bezug von Bürgergeld endet Ihre Krankentagegeldversicherung.
Solange Sie Bürgergeld erhalten, können Sie Ihr Krankentagegeld als Anwartschaftsversicherung führen.
Nähere Informationen finden Sie in unserem Antrag auf Anwartschaft .
Wenn Sie berufsunfähig sind, eine Rente beziehen oder Bürgergeld erhalten, endet Ihre Krankentagegeldversicherung.
Sie können aber eine sogenannte Anwartschaftsversicherung für Ihren Krankentagegeld-Tarif abschließen. Der Tarif ruht dann in der Zeit der Anwartschaft.
Nähere Informationen finden Sie in unserem
Antrag auf Anwartschaft
.
Aufleben des Versicherungsschutzes
Innerhalb einer Frist von drei Monaten ist
Hierzu benötigen wir zunächst folgende Unterlagen:
Bei fristgerechter Anzeige lebt der Versicherungsschutz des im Rahmen der Anwartschaftsversicherung geführten Krankentagegeldtarifes zum Ersten des Monats auf, in dem die Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, jedoch nur in Höhe des aus regelmäßiger Erwerbstätigkeit erzielten Nettoeinkommens und soweit die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit nach diesem Tarif bestehen. Arbeitnehmer und freiberuflich/selbständig Tätige, die ein Arbeitsverhältnis aufgenommen haben, können zudem nur nach einer Tarifstufe mit Leistungsbeginn nach Ende der jeweiligen Gehalts- beziehungsweise Lohnfortzahlung versichert werden.
Nach Aufleben des Versicherungsschutzes besteht Leistungsanspruch in vertraglichem Umfang auch für Versicherungsfälle, die während der Dauer der AW/KT eingetreten sind, aber nur für den Teil des Versicherungsfalles, der in die Zeit nach Aufleben des Versicherungsschutzes fällt.
Aufleben des Versicherungsschutzes
Innerhalb einer Frist von drei Monaten ist
unter Vorlage von Nachweisen anzuzeigen. Die Frist beginnt mit dem Eintritt des jeweils anzuzeigenden Ereignisses.
Hierzu benötigen wir zunächst folgende Unterlagen:
Bei fristgerechter Anzeige lebt der Versicherungsschutz des im Rahmen der Anwartschaftsversicherung geführten Krankentagegeldtarifes zum Ersten des Monats auf, in dem die Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, jedoch nur in Höhe des aus regelmäßiger Erwerbstätigkeit erzielten Nettoeinkommens und soweit die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit nach diesem Tarif bestehen. Arbeitnehmer und freiberuflich/selbständig Tätige, die ein Arbeitsverhältnis aufgenommen haben, können zudem nur nach einer Tarifstufe mit Leistungsbeginn nach Ende der jeweiligen Gehalts- beziehungsweise Lohnfortzahlung versichert werden.
Der Versicherungsschutz kann nur aufleben, wenn in dem zuvor oder nunmehr ausgeübten Beruf Berufsfähigkeit (mindestens 50-prozentige Erwerbsfähigkeit nach medizinischem Befund) besteht und keine Rente bezogen wird.
Nach Aufleben des Versicherungsschutzes besteht Leistungsanspruch in vertraglichem Umfang auch für Versicherungsfälle, die während der Dauer der AW/KT eingetreten sind, aber nur für den Teil des Versicherungsfalles, der in die Zeit nach Aufleben des Versicherungsschutzes fällt.
Mit dem Bezug einer Altersrente endet Ihre Krankentagegeldversicherung.
Bitte informieren Sie uns bei einem Wegzug aus Deutschland. Gerne prüfen wir, ob Sie Ihre Krankentagegeldversicherung weiter führen können oder ob diese endet. Endet Ihre Krankentagegeldversicherung, können wir Ihnen eine Anwartschaftsversicherung zum Erhalt Ihrer bisherigen Konditionen anbieten.
Nähere Informationen finden Sie in unserem Antrag auf Anwartschaft .