Wohnumfeldverbesserung

Was ist eine woh­num­feld­ver­bes­sernde Maß­nahme und wer hat Anspruch dar­auf?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sollen die häusliche Pflege ermöglichen bzw. erleichtern sowie die selbstständige Lebensführung der versicherten Person ermöglichen.

Jeder Pflegebedürftige, der in einen Pflegegrad eingestuft wurde, hat Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Je Maßnahme kann durch die Pflegepflichtversicherung maximal ein Zuschuss in Höhe von 4.000,00 EUR gezahlt werden. Eine Maßnahme bezeichnet nicht jede einzelne Baumaßnahme, sondern die Gesamtheit der zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung erforderlichen Anpassungen.

Bei folgenden Beispielen handelt es sich um eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme:

  • Einbau einer ebenerdigen Dusche mit Duschvorhangsystem
  • Einbau eines Treppenlifters zur Überwindung von Treppenstufen
  • Einbau einer fest installierten Rampe zur Überwindung von Höhenunterschieden mit dem Rollstuhl
  • Umzug in eine behindertengerechte Wohnung

Bei Maßnahmen, die der Modernisierung, Sanierung oder der Herstellung eines ordnungsgemäß baulichen Zustandes der Wohnung / des Hauses dienen, handelt es sich nicht um eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Beispiele hierfür sind:

  • Instandsetzung einer renovierungsbedürftigen Wohnung
  • Einbau eines nicht vorhandenen Badezimmers
  • Anschaffung eines Kühlschrankes oder einer Waschmaschine

Wie beantrage ich eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen müssen durch den medizinischen Dienst der Privaten (MDP) befürwortet werden. Dieser prüft vor Ort, ob die Maßnahme pflegerisch notwendig ist und aufgrund der baulichen Gegebenheiten umgesetzt werden kann.

Bitte senden Sie uns hierzu das Formular „ Ver­bes­se­rung des Woh­num­fel­des “ bzw. bei einem Umzug das Formular „ Umzugs­kos­ten “ inklusive der Schweigepflichtentbindungserklärung ausgefüllt und unterschrieben zurück. Sofern Sie bereits einen Kostenvoranschlag vorliegen haben, senden Sie uns diesen gleich mit.

Liegen uns die Unterlagen vollständig vor, werden wir den MDP mit der Begutachtung beauftragen. Ein Gutachter wird sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für die Begutachtung vor Ort vereinbaren. Wir erhalten anschließend das Gutachten mit der Entscheidung über die Notwendigkeit der Maßnahme.

Wird die wohnumfeldverbessernde Maßnahme befürwortet, erhalten Sie eine schriftliche Kostenzusage von uns. Sie können die Maßnahme anschließend durchführen lassen und uns die Rechnung zur Erstattung einreichen.

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